Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
© RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2022
§ 126
Beschlussverfahren zum Kündigungsschutz
(1) 1Hat der Betrieb keinen Betriebsrat oder kommt aus anderen Gründen innerhalb von drei Wochen nach Verhandlungsbeginn oder schriftlicher Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen ein Interessenausgleich nach § 125 Abs. 1 nicht zustande, obwohl der Verwalter den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend unterrichtet hat, so kann der Insolvenzverwalter beim Arbeitsgericht beantragen festzustellen, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bestimmter im Antrag bezeichneter Arbeitnehmer durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt und sozial gerechtfertigt ist. 2Die soziale Auswahl der Arbeitnehmer kann nur im Hinblick auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten nachgeprüft werden.
(2) 1Die Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes über das Beschlussverfahren gelten entsprechend; Beteiligte sind der Insolvenzverwalter, der Betriebsrat und die bezeichneten Arbeitnehmer, soweit sie nicht mit der Beendigung der Arbeitsverhältnisse oder mit den geänderten Arbeitsbedingungen einverstanden sind. 2§ 122 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 gilt entsprechend.
(3) 1Für die Kosten, die den Beteiligten im Verfahren des ersten Rechtszuges entstehen, gilt § 12a Abs. 1 Satz 1 und 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes entsprechend. 2Im Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Erstattung der Kosten des Rechtsstreits entsprechend.
Literatur: Berscheid, Die Arbeitsgerichte im Insolvenzverfahren, in: Die Arbeitsgerichtsbarkeit, Festschrift zum 100-jährigen Bestehen des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes, 1994, S. 405; Bissels/Fuchs, Aktuelles Arbeitsrecht in Krise und Insolvenz, NZI 2022, 115; Friese, Das kollektive Kündigungsschutzverfahren in der Insolvenz nach § 126 InsO, ZInsO 2001, 350; Grunsky, Probleme des Beschlußverfahrens nach § 126 InsO, in: Festschrift Lüke, 1997, S. 191; Kania, Interessenausgleich und Sozialplan in der Insolvenz, DZWIR 2000, 328; Lakies, Das Beschlussverfahren zum Kündigungsschutz nach § 126 InsO, NZI 2000, 345; ders., Zu den seit 1.10.1996 geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften der Insolvenzordnung, RdA 1997, 145; Lohkemper, Die Bedeutung des neuen Insolvenzrechts für das Arbeitsrecht, KTS 1996, 1; Menke/ Wolf, Alles hat ein Ende …? Betriebsübergang versus Betriebsstilllegung in der Insolvenz, BB 2011, 1461; Rieble, Das insolvenzarbeitsrechtliche Beschlussverfahren des § 126 InsO, NZA 2007, 1393; Schrader, Übergangsregelungen zum Konkursrecht, NZA 1997, 70; Warrikoff, Die Stellung der Arbeitnehmer nach der neuen Insolvenzordnung, BB 1994, 2338.
Übersicht
I. Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung II. Normzweck III. Antragsvoraussetzungen 1. Tatbestand 2. Antrag bei Bestehen eines Betriebsrats 3. Antrag bei Fehlen eines Betriebsrats IV. Antragsinhalt V. Entscheidung des Gerichts 1. Prozessentscheidung 2. Sachentscheidung a) Darlegungslast b) Dringende betriebliche Erfordernisse c) Soziale Auswahl d) Unwirksamkeitsgründe sonstiger Art VI. Wirkungen VII. Verhältnis zu anderen Regelungen 1. § 122 2. § 125 3. § 127 Abs. 2 i. V. m. § 4 KSchG VIII. Sonstige Beteiligungsrechte des Betriebsrats IX. Verfahren 1. Beschlussverfahren 2. Beteiligte 3. Örtliche Zuständigkeit 4. Verfahrensfortgang 5. Rechtsmittel 6. KostenDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zum Gesamtwerk frei.