Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2022
§ 121
Betriebsänderungen und Vermittlungsverfahren
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmers gilt § 112 Abs. 2 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes mit der Maßgabe, dass dem Verfahren vor der Einigungsstelle nur dann ein Vermittlungsversuch vorangeht, wenn der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat gemeinsam um eine solche Vermittlung ersuchen.
Literatur: Annuß, Die Betriebsänderung in der Insolvenz, NZI 1999, 344; Dreißiger/ von Neumann-Cosel/Wohlert, Der Betriebsrat in der Insolvenz (Teil I), BRuR 2022, 186; Teil (II) BRuR, 2022, 230; Giesen, Die Betriebsverfassung nach dem Insolvenzrecht, ZIP 1998, 142; Kocher, Interessenausgleichsverhandlungen mit einem nach Insolvenzeröffnung gewählten Betriebsrat, NZI 2003, 527; Lohkemper, Bedeutung des neuen Insolvenzrechts für das Arbeitsrecht, KTS 1996, 1; Warrikoff, Die Stellung der Arbeitnehmer nach der neuen Insolvenzordnung, BB 1994, 2338.
Übersicht
I. Entstehungsgeschichte und Normzweck II. Regelungsinhalt 1. Sondervorschrift 2. Vermittlungsersuchen 3. Insolvenzeröffnung 4. Bestehen eines Betriebsrats 5. Gemeinsamkeit des Vermittlungsersuchens 6. Folge der VerständigungDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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