Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2015
§ 107
Eigentumsvorbehalt
(1) 1Hat vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Schuldner eine bewegliche Sache unter Eigentumsvorbehalt verkauft und dem Käufer den Besitz an der Sache übertragen, so kann der Käufer die Erfüllung des Kaufvertrages verlangen. 2Dies gilt auch, wenn der Schuldner dem Käufer gegenüber weitere Verpflichtungen übernommen hat und diese nicht oder nicht vollständig erfüllt sind.
(2) 1Hat vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Schuldner eine bewegliche Sache unter Eigentumsvorbehalt gekauft und vom Verkäufer den Besitz an der Sache erlangt, so braucht der Insolvenzverwalter, den der Verkäufer zur Ausübung des Wahlrechts aufgefordert hat, die Erklärung nach § 103 Abs. 2 Satz 2 erst unverzüglich nach dem Berichtstermin abzugeben. 2Dies gilt nicht, wenn in der Zeit bis zum Berichtstermin eine erhebliche Verminderung des Wertes der Sache zu erwarten ist und der Gläubiger den Verwalter auf diesen Umstand hingewiesen hat.
Literatur: Adolphsen, Die Rechtsstellung dinglich gesicherter Gläubiger in der Insolvenzordnung, in: Kölner Schrift, 3. Aufl., S. 1326; Berger, Lizenzen in der Insolvenz des Lizenzgebers, GRUR 2013, 321; Bork, Die Verbindung, Vermischung und Verarbeitung von Sicherungsgut durch den Insolvenzverwalter, in: Festschrift Gaul, 1997, S. 71; Brinkmann, Kreditsicherheiten an beweglichen Sachen und Forderungen, 2011; Dobler, Die übertragene Anwartschaft in der Insolvenz, 2008; Duursma-Kepplinger, Eigentumsvorbehalt und Mobilienleasing in der Insolvenz, 2002; Häsemeyer, Das funktionelle Synallagma im Konkurs- und Vergleichsverfahren, KTS 1973, 2; Henckel, Zur Dogmatik der besitzlosen Mobiliarsicherheiten, in: Festschrift Zeuner, 1994, S. 193; Huber, Rücktrittsrecht des Vorbehaltsverkäufers in der Insolvenz des Vorbehaltskäufers, NZI 2004, 57; Jerger, Der Schutz des Vorbehaltskäufers vor Zwischenverfügungen des Vorbehaltsverkäufers, NZI 2012, 695; Klinck, Refinanziertes Mobilienleasing in der Insolvenz des Leasinggebers, KTS 2007, 37; Kupka, Die Behandlung von Vorbehaltskäufen nach der Insolvenzrechtsreform, InVo 2003, 213; Landfermann, Regierungsentwurf einer neuen Insolvenzordnung vom 21.11.1991, ZIP 1991, 1660; Marotzke, Die dinglichen Sicherheiten im neuen Insolvenzrecht, ZZP 109 (1996), 429; ders., Der Eigentumsvorbehalt im neuen Insolvenzrecht, JZ 1995, 803; ders., Die Behandlung der „schwebenden Rechtsgeschäfte“, in: Leipold (Hrsg.), Insolvenzrecht im Umbruch, 1991, S. 183; Martinek/Stoffels/Wimmer-Leonhardt, Handbuch des Leasingrechts, 2. Aufl., 2008; Pape, Ablehnung und Erfüllung schwebender Rechtsgeschäfte durch den Insolvenzverwalter, in: Kölner Schrift, 3. Aufl., S. 353; Prütting, Bedeutungswandel in der Insolvenz durch Rechtsübertragung, in: Festschrift Leipold, 2009, S. 427; Rugullis, Der Zahlungsrückstand des Vorbehaltskäufers in der Insolvenz des Verkäufers, KTS 2005, 459; Runkel, Praktische und rechtliche Probleme der Eigentumsvorbehaltslieferanten in der Insolvenz, in: Festschrift Kirchhof, 2003, S. 455; Scherer, Neues Kaufgewährleistungsrecht und § 103 InsO, NZI 2002, 356; Serick, Erweiterter Eigentumsvorbehalt und Kontokorrentvorbehalt im Konkurs des Vorbehaltskäufers, BB 1978, 1477; Strotmann, Das Wahlrecht des Insolvenzverwalters gem. § 103 Abs. 1 InsO bei bedingten Beteiligungskaufverträgen in der Verkäuferinsolvenz, ZInsO 2010, 1314; Tintelnot, Regelungsorte der Vermögenshaftung, in: Festschrift Kübler, 2015, S. 697; Wessels, Unternehmenskauf im Vorfeld der Verkäuferinsolvenz, ZIP 2004, 1237.
Übersicht
I. Entstehungsgeschichte und Zweck II. Insolvenz des Vorbehaltsverkäufers (Abs. 1) 1. Anwendungsbereich a) Bedingte Übereignung b) Verkauf unter Eigentumsvorbehalt c) Besitzübertragung 2. Rechtsfolgen (Abs. 1 Satz 1 und 2) a) Verkäuferpflichten b) Käuferpflichten 3. Sonderformen des Eigentumsvorbehalts III. Insolvenz des Vorbehaltskäufers (Abs. 2) 1. Behandlung des Vorbehaltskaufes in der Käuferinsolvenz a) Besitzrecht für die Dauer des Wahlrechts b) Rücktrittsgrenzen c) Erfüllungswahl d) Erfüllungsablehnung und Aussonderung e) Sonderfall: Abgeleiteter Eigentumsvorbehalt 2. Voraussetzungen der Schonfrist a) Besitz des Schuldners b) Dinglicher bzw. obligatorischer Eigentumsvorbehalt 3. RechtsfolgeDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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