Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2015
§ 106
Vormerkung
(1) 1Ist zur Sicherung eines Anspruchs auf Einräumung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück des Schuldners oder an einem für den Schuldner eingetragenen Recht oder zur Sicherung eines Anspruchs auf Änderung des Inhalts oder des Ranges eines solchen Rechts eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen, so kann der Gläubiger für seinen Anspruch Befriedigung aus der Insolvenzmasse verlangen. 2Dies gilt auch, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber weitere Verpflichtungen übernommen hat und diese nicht oder nicht vollständig erfüllt sind.
(2) Für eine Vormerkung, die im Schiffsregister, Schiffsbauregister oder Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen eingetragen ist, gilt Absatz 1 entsprechend.
Literatur: Amann, Vormerkungsschutz für Ansprüche, deren Entstehung der Schuldner verhindern kann?, MittBayNot 2007, 13; ders., Kann sich der Insolvenzverwalter der Erfüllung des vorgemerkten Anspruchs und den damit zusammenhängenden Kosten entziehen?, MittBayNot 2005, 111; ders., Auch im Insolvenzverfahren schützt die Eigentumsvormerkung gegen vormerkungswidrige Belastungen, MittBayNot 2004, 165; Ampferl, Insolvenz des Bauträgers, Teil 1–3, ZWE 2006, 214, 268, 327 = BTR 2007, 60; Assmann, Insolvenzfestigkeit von vormerkungsgesicherten künftigen Ansprüchen, ZfIR 2002, 11; dies., Die Vormerkung (§ 883 BGB), 1998; Bärmann, WEG, 12. Aufl., 2013; Baldringer/Jordans, Absicherung des Fertigstellungsrisikos in der Insolvenz des Bauträgers, ZInsO 2004, 119; Basty, Der Bauträgervertrag, 7. Aufl., 2011; Berger, Zur Rückwirkung masseschädlicher Genehmigungen, in: Festschrift Ganter, 2010, S. 89; ders., Sicherung bedingter und künftiger Ansprüche durch Vormerkung – Anmerkungen zur „Rechtsbodenlehre“, in: Festschrift Kollhosser, Band II, 2004, S. 35; Blank, Das Freigabeversprechen gemäß § 3 MaBV und die Löschung der Auflassungsvormerkung, ZfIR 2005, 678; Denck, Die Auflassungsvormerkung für den Versprechensempfänger und der Schutz des unbenannten Dritten, NJW 1984, 1009; Gerhardt, Forderungen aus Freigebigkeit und unentgeltliche Forderungen im Konkurs, ZIP 1991, 273; ders., Zur Anfechtbarkeit eines durch Vormerkung gesicherten Anspruchs im Konkurs, ZIP 1988, 749; Jenn, Der Notverkauf – ein insolvenzrechtliches Abenteuer für den Käufer?, ZfIR 2009, 174; Kesseler, Die freien Teile von Grundschulden als Massebestandteil, ZIP 2014, 110; ders., Die Insolvenzfestigkeit des gesetzlichen Löschungsanspruchs aus § 1179a BGB, NJW 2012, 2240; ders., Vormerkung und Freigabe im Insolvenzverfahren, ZNotP 2006, 133; ders., Die Insolvenz des Bauträgers, RNotZ 2004, 177; Keuk, Auflassungsvormerkung und vormerkungswidrige Grundpfandrechte in Konkurs und Zwangsversteigerung, NJW 1968, 476; Krüger, Die Auflassungsvormerkung in der Insolvenz des Grundstücksverkäufers – Eine hinreichende und insolvenzfeste Sicherheit für den Käufer?, ZMR 2010, 251; Ludwig, Die Auflassungsvormerkung und der noch zu benennende Dritte, NJW 1983, 2792; Lüke, Die Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf den Vollzug eines Grundstückserwerbsvertrags, ZfIR 2013, 573; Marcks, MaBV, Kommentar, 8. Aufl., 2009; Monath, Kettenkaufverträge, RNotZ 2004, 360; Obermüller, Die „Insolvenzfestigkeit“ des gesetzlichen Löschungsanspruchs und des abgetretenen Rückgewähranspruchs, ZIP 2013, 299; Paulus, Richterliches Verfügungsverbot und Vormerkung im Konkurs, 1981; Piegsa, Der Grundstückskaufvertrag in der Insolvenz des Verkäufers, RNotZ 2010, 433; Preuß, Die Vormerkbarkeit künftiger und bedingter Ansprüche, AcP 201 (2001), 580; Reul, Lösungsklauseln in notariellen Übergabeverträgen, DNotZ 2007, 649; Reul/Heckschen/Wienberg, Insolvenzrecht in der Gestaltungspraxis, 2012; Reymann, Photovoltaikdienstbarkeit und revolvierende Vormerkung – geeignete Kreditsicherungsmittel?, ZIP 2013, 605; ders., Fotovoltaikdienstbarkeiten bei Anlagen auf fremden Grundstücken, DNotZ 2010, 84; Schladebach/Kraft, Das Registerpfandrecht an Luftfahrzeugen, BKR 2012, 270; Schmucker, Die „Löschung“ in § 1179a BGB, in: Festschrift Wolfsteiner, 2008, S. 189; Schwab, Der Löschungsanspruch des nachrangigen Grundpfandgläubigers, JuS 2010, 385, 3470; Stöber, Erlöschen der Auflassungsvormerkung und Erbbauzins-Reallast bei der Insolvenzverwalterversteigerung, NJW 2000, 3600; Tintelnot, Vereinbarungen für den Konkursfall, 1991; Wagner, Der Grundstückskauf in der Insolvenz, ZfIR 2009, 345; Weimar, Die Vormerkung im Konkurs, KTS 1955, 168; Windel, Der insolvenzrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz und seine Auswirkungen auf die Abwicklung schwebender Austauschverträge, Jura 2002, 230; Wudy, Die Insolvenz des Bauträgers aus bevorzugt notarieller Sicht, MittBayNot 2000, 489.
Übersicht
I. Entstehungsgeschichte und Zweck 1. Fortschreibung alten Rechts 2. Zweck und Wirkungsweise II. Voraussetzungen insolvenzfesten Vormerkungsschutzes (Abs. 1 Satz 1) 1. Gesicherte Ansprüche a) Schuldner des gesicherten Anspruchs b) Sicherbarkeit durch Vormerkung c) Entstehungsgrad des gesicherten Anspruchs aa) Bedingte und künftige Ansprüche bb) Angebot und Vorvertrag cc) Erwerbsanspruch des noch zu benennenden Dritten dd) Anspruch auf Löschung künftiger Eigentümergrundschuld ee) Schenkungsansprüche 2. Entstehung der Vormerkung a) Rechtzeitige Eintragung aa) Bewilligte Vormerkungen bb) Zwangsvormerkungen cc) Nachlass u. a. b) Wirksamkeit des Vormerkungserwerbs c) Vormerkungswirkung des dinglichen Vorkaufsrechts III. Rechtsfolge des Absatzes 1 Satz 1 IV. Weitere Vertragspflichten V. Schiffe und Luftfahrzeuge VI. UnabdingbarkeitDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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