Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2016
§ 78
Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung
(1) Widerspricht ein Beschluss der Gläubigerversammlung dem gemeinsamen Interesse der Insolvenzgläubiger, so hat das Insolvenzgericht den Beschluss aufzuheben, wenn ein absonderungsberechtigter Gläubiger, ein nicht nachrangiger Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter dies in der Gläubigerversammlung beantragt.
(2) 1Die Aufhebung des Beschlusses ist öffentlich bekannt zu machen. 2Gegen die Aufhebung steht jedem absonderungsberechtigten Gläubiger und jedem nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde zu. 3Gegen die Ablehnung des Antrags auf Aufhebung steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu.
Literatur: Becher, Gesetzwidrige Beschlüsse der Gläubigerversammlung und Aufsicht des Konkursgerichts, LZ 1914, 246; Ehricke, Zu Beschränkungen der Antragsbefugnis gemäß § 78 Abs. 1 InsO, in: Festschrift Kübler, 2015, S. 119; ders., Beschlüsse einer Gläubigerversammlung bei mangelnder Teilnahme der Gläubiger, NZI 2000, 57; Görg, Gerichtliche Korrektur von Fehlentscheidungen der Gläubiger im Insolvenzverfahren, DZWIR 2000, 364; Goebel, Gläubigerobstruktion, Gläubigerstimmrecht und Beschlusskontrolle im Insolvenzverfahren über Unternehmen, KTS 2002, 615; Graeber, Die Bestellung des Insolvenzverwalters durch das Gericht – die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters durch die Gläubigerversammlung: Unabhängigkeit des Gerichts und Autonomie der Gläubiger im Widerstreit, DZWIR 2000, 455; ders., Die Wahl des Insolvenzverwalters durch die Gläubigerversammlung nach § 57 InsO, ZIP 2000, 1465; Groh, Stimmvereinbarungen zwischen Gläubigern in der Insolvenz, 2015; Gundlach/Schmidt, Aufhebung von Beschlüssen der Gläubigerversammlung wegen Verstoßes gegen Gemeinschaftsinteressen, ZInsO 2008, 852; Kayser/Heck, Die Gläubigerversammlung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit, NZI 2005, 65; Kiegler, Das Problem der „räuberischen“ Gläubiger, 2013; Kirchhof, Zur Anfechtbarkeit (möglicherweise) nichtiger Beschlüsse der Gläubigerversammlung, ZInsO 2007, 1196; Kübler, Schuldverschreibungen in der Insolvenz – Verfahrensrechtliche Streitfragen – Erfahrungsbericht aus einer Finanzdienstleisterinsolvenz, in: Liber Amicorum für Henckel, 2015, S. 183; ders., Ausgewählte Probleme zu Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss, in: Festschrift Kreft, 2004, S. 369; Kuder/Obermüller, Insolvenzrechtliche Aspekte des neuen Schuldverschreibungsgesetzes, ZInsO 2009, 2025; Landfermann, Der Ablauf eines künftigen Insolvenzverfahrens, BB 1995, 1649; Marotzke, Gläubigerautonomie – ein modernes Missverständnis, in: Festschrift Kirchhof, 2003, S. 321; Mohrbutter/Haarmann, Zusammenarbeit zwischen Konkursgericht und Konkursverwalter, KTS 1956, 177; Muscheler/Bloch, Abwahl des vom Gericht bestellten Insolvenzverwalters, ZIP 2000, 1474; Pape, Ungeschriebene Kompetenzen der Gläubigerversammlung versus Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters, NZI 2006, 65; ders., Entwicklung des Regelinsolvenzverfahrens im Jahre 2003, NJW 2004, 2946; ders., Nichtberücksichtigung „neuen“ Vortrags bei der Entscheidung über die Aufhebung von Beschlüssen der Gläubigerversammlung nach § 78 InsO, ZInsO 2001, 691; ders., Aufhebung von Beschlüssen der Gläubigerversammlung und Beurteilung des gemeinsamen Interesses nach § 78 InsO, ZInsO 2000, 469; ders., Die Gläubigerautonomie in der Insolvenzordnung, ZInsO 1999, 305; Preuße (Hrsg.), SchVG, Kommentar, 2011; Röder-Persson, Gläubigerrechte bei der Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, DZWIR 2000, 489; Runkel, Der Gläubigerausschuss und der Insolvenzverwalter – Konfliktlagen, Konfliktlösungen und Haftungsfragen –, in: Festschrift Görg, 2010, S. 393; Smid, Auswahl und Bestellung des Insolvenzverwalters durch das InsolvenzInsolvenzgerichtgericht als Rechtsfrage betrachtet, DZWIR 2001, 485; Smid/Wehdeking, Anmerkung zum Verhältnis der §§ 57 und 78 Abs. 1 InsO, InVo 2001, 81; Theiselmann (Hrsg.), Praxishandbuch des Restrukturierungsrechts, 2. Aufl., 2013; Thole, Die Restrukturierung von Schuldverschreibungen im Insolvenzverfahren, ZIP 2014, 293; Trams, Die Gläubigerversammlung: Einberufung und Beschlussfassung, NJW-Spezial 2010, 469; Vogel, Restrukturierung von Anleihen nach SchVG – Neues Minderheitenschutzkonzept und offene Fragen, ZBB 2010, 211; Waldmann, Aus dem Wirkungskreise des Konkursgerichts, DJ 1943, 517.
Übersicht
I. Entstehungsgeschichte II. Normzweck III. Rechtstatsächliches IV. Sachliche Voraussetzungen 1. Beschluss der Gläubigerversammlung 2. Gemeinsames Interesse der Insolvenzgläubiger 3. Widerspruch zum gemeinsamen Gläubigerinteresse V. Antragserfordernis VI. Aufhebbarkeit des Beschlusses VII. Öffentliche Bekanntmachung und Rechtsbehelf (Abs. 2) 1. Öffentliche Bekanntmachung 2. Sofortige Beschwerde VIII. Rechtsschutz gegen Beschlüsse der Gläubigerversammlung nach § 19 Abs. 2 SchVGDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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