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Prasser/Stoffler – 90. Lfg. 12.2021 – InsO § 63 – Vergütung des Insolvenzverwalters
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2022 § 63 Vergütung des Insolvenzverwalters
(1)1Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. 2Der Regelsatz der Vergütung wird nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet. 3Dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters wird durch Abweichung vom Regelsatz Rechnung getragen.
(2) Sind die Kosten des Verfahrens nach § 4a gestundet, steht dem Insolvenzverwalter für seine Vergütung und seine Auslagen ein Anspruch gegen die Staatskasse zu, soweit die Insolvenzmasse dafür nicht ausreicht.
(3) 1Die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters wird gesondert vergütet. 2Er erhält in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt. 3Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt. 4Beträgt die Differenz des tatsächlichen Werts der Berechnungsgrundlage der Vergütung zu dem der Vergütung zugrunde gelegten Wert mehr als 20 Prozent, so kann das Gericht den Beschluss über die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Vergütung des Insolvenzverwalters ändern.
Auf Verfahren, die vor dem 19.7.2013 beantragt wurden, ist Absatz 3 nicht anzuwenden (Art. 103h EGInsO).
Literatur: Blersch, Vergütungsrolle rückwärts contra legem!, ZIP 2006, 598; Böhle-Stamschräder, Vergütung des Konkursverwalters, des Vergleichsverwalters, der Mitglieder des Gläubigerausschusses und der Mitglieder des Gläubigerbeirates, KTS 1960, 108; Bork/Muthorst, Zur Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters – Ist die Neufassung des § 11 InsVV verfassungskonform?, ZIP 2010, 1627; Büttner, Die Neuregelung des § 11 Abs. 2 InsVV – Ein Sturm im Wasserglas?, ZVI 2008, 281; Eickmann, Vergütungsfestsetzung für Verwalter: Entscheidung nach Willkür oder Gesetz?, in: Insolvenzrecht 1996, RWS-Forum 9, 1997, S. 257; ders., Alte und neue Vergütungsprobleme in der Insolvenz, in: Kölner Schrift, 1. Aufl., S. 359; Graeber, Der neue § 11 InsVV: Seine Auswirkungen auf vorläufige Insolvenzverwalter, Insolvenzverwalter und Insolvenzgerichte, ZInsO 2007, 133; A. Graeber/T. Graeber, Vergütungsrecht in der Insolvenzpraxis: Das Festsetzungsverfahren über den Vergütungsanspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Nicht-Eröffnung des Insolvenzverfahrens, InsbürO 2010, 62; Haarmeyer, Die „neue“ Vergütung des vorläufigen Verwalters. Ein Überblick über die Änderungen und Auswirkungen der 2. ÄndVO-InsVV, ZInsO 2007, 73; ders., Die vergütungsrechtliche Berücksichtigung von Ab- und Aussonderungsrechten nach der InsVV, ZInsO 1999, 488; Keller, Die Berechnungsgrundlage zur Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, NZI 2013, 240; Keller, Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters als Objekt sophistischer Hermeneutik, NZI 2006, 271; Mohrbutter, Wünsche zur Reform des Vergütungsrechts für Konkurs- und Vergleichsverwalter, der Mitglieder des Gläubigerausschusses und des Gläubigerbeirates, KTS 1971, 25; Pape, Bevorstehende Änderungen der InsO nach dem InsOÄndG, ZInsO 2001, 587; H. Schmidt, Die Vergütung der Insolvenzverwalter – Gedanken de lege ferenda, KTS 1970, 147; Smid, Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, ZInsO 2013, 321; Uhlenbruck, Ablehnung einer Entscheidung über die Kosten des vorläufigen Insolvenzverwalters – ein Fall der Rechtsschutzverweigerung?, NZI 2010, 161; Vallender, Die Abweisung des Konkursantrages mangels Masse und ihre Folgen, InVo 1997, 4; Vill, Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, in: Festschrift Fischer, 2008, S. 547.

Übersicht

I. Entstehungsgeschichte und Entwicklung II. Normzweck III. Berechnung der Vergütung für das eröffnete Verfahren 1. Berechnungsgrundlage 2. Problematik der Teilungsmasse als Berechnungsgrundlage 3. Zu- und Abschläge 4. Problematik der Staffelvergütung IV. Besonderheiten 1. Vereinbarungen 2. Vorschuss 3. Mehrere Verwalter 4. Nachtragsverteilungen 5. Planverfahren 6. Auslagen und Umsatzsteuer 7. Inflationsausgleich 8. Kostenstundung 9. Verjährung 10. Verwirkung V. Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters 1. Historie der gesetzlichen Regelung der Vergütung des vorläufigen Verwalters 2. Berechnungsgrundlage 3. Vergütungshöhe a) Der Regelvergütungssatz b) Definition des Normalverfahrens 4. Das Festsetzungsverfahren a) Zeitpunkt der Festsetzung b) Sachliche Zuständigkeit/Rechtsweg c) Funktionelle Zuständigkeit 5. Der Schuldner der Vergütung a) Bei Eröffnung b) Bei Nichteröffnung 6. Anpassung der rechtskräftig festgesetzten Vergütung des vorläufigen Verwalters (Abs. 3 Satz 4) a) Grundsatz b) Anzeigeobliegenheit des Verwalters c) Das Verfahren d) Übergangsregelung

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