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Lüke – 87. Lfg. 03.2021 – InsO § 59 – Entlassung des Insolvenzverwalters
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2021 § 59 Entlassung des Insolvenzverwalters
(1) 1Das Insolvenzgericht kann den Insolvenzverwalter aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen. 2Die Entlassung kann von Amts wegen oder auf Antrag des Verwalters, des Schuldners, des Gläubigerausschusses, der Gläubigerversammlung oder eines Insolvenzgläubigers erfolgen. 3Auf Antrag des Schuldners oder eines Insolvenzgläubigers erfolgt die Entlassung nur, wenn dies innerhalb von sechs Monaten nach der Bestellung beantragt wird und der Verwalter nicht unabhängig ist; dies ist von dem Antragsteller glaubhaft zu machen. 4Vor der Entscheidung des Gerichts ist der Verwalter zu hören.
(2) 1Gegen die Entlassung steht dem Verwalter die sofortige Beschwerde zu. 2Gegen die Ablehnung des Antrags steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu. 3Hat die Gläubigerversammlung den Antrag gestellt, steht auch jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde zu.
Auf Verfahren, die vor dem 1.1.2021 beantragt worden sind, ist § 59 in der bis dahin geltenden Fassung anzuwenden (Art. 103m EGInsO):
(1) 1Das Insolvenzgericht kann den Insolvenzverwalter aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen. 2Die Entlassung kann von Amts wegen oder auf Antrag des Verwalters, des Gläubigerausschusses oder der Gläubigerversammlung erfolgen. 3Vor der Entscheidung des Gerichts ist der Verwalter zu hören.
(2) 1Gegen die Entlassung steht dem Verwalter die sofortige Beschwerde zu. 2Gegen die Ablehnung des Antrags steht dem Verwalter, dem Gläubigerausschuss oder, wenn die Gläubigerversammlung den Antrag gestellt hat, jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde zu.
Literatur: Ahrens, Wenn das Geld verloren geht – Zur Verwirkung der Insolvenzverwalter-Vergütung, NJW 2019, 890; Gehrlein, Abberufung und Haftung von Insolvenzverwaltern, ZInsO 2011, 1713; Lissner, Die vorzeitige Beendigung des Verwalteramts – Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch, ZInsO 2016, 953; Rechel, Die Nachfolge in der Insolvenzverwaltung – Rechtstatsachen und rechtstatsächliche Fragen der Fortführung des Insolvenzverfahrens nach Entlassung eines ungetreuen Insolvenzverwalters, ZInsO 2012, 1641; Schäfer, Der Sonderinsolvenzverwalter, 2009; Schmittmann, Rechtsprechungsübersicht zur Entlassung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters, NZI 2004, 239; Vallender, Der Sonderinsolvenzverwalter im Spiegel der Rechtsprechung zum Konkurs- und Insolvenzrecht, in: Festschrift Görg, 2010, S. 527.

Übersicht

I. Entstehungsgeschichte II. Normzweck III. Entlassung 1. Wichtiger Grund 2. Antragsrecht und Verfahren 3. Eigenantrag des Verwalters 4. Funktionelle Zuständigkeit IV. Vergütung des entlassenen Verwalters V. Rechtsmittel

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