Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
© RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2017
§ 58
Aufsicht des Insolvenzgerichts
(1) 1Der Insolvenzverwalter steht unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts. 2Das Gericht kann jederzeit einzelne Auskünfte oder einen Bericht über den Sachstand und die Geschäftsführung von ihm verlangen.
(2) 1Erfüllt der Verwalter seine Pflichten nicht, so kann das Gericht nach vorheriger Androhung Zwangsgeld gegen ihn festsetzen. 2Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von fünfundzwanzigtausend Euro nicht übersteigen. 3Gegen den Beschluss steht dem Verwalter die sofortige Beschwerde zu.
(3) Absatz 2 gilt entsprechend für die Durchsetzung der Herausgabepflichten eines entlassenen Verwalters.
Literatur: Bruder, Auskunftsrecht und Auskunftspflicht des Insolvenzverwalters und seiner Mitarbeiter, ZVI 2004, 332; Eckert/Berner, Der ungetreue Verwalter – Möglichkeiten einer gerichtlichen Überprüfung der Insolvenzverwaltertätigkeit, ZInsO 2005, 1130; Foltis, Grenzen des Gläubigerschutzes in der Sonderinsolvenzverwaltung, ZInsO 2010, 545; Frind, Reichweite und Grenzen der gerichtlichen Kontrolle des Insolvenzverwalters – was kann das Insolvenzgericht verhindern?, ZInsO 2006, 182; Fürst, Prüfungs- und Überwachungspflichten im Insolvenzverfahren, DZWIR 2006, 499; Leithaus, Zu den Aufsichtsbefugnissen des Insolvenzgerichts nach § 83 KO/§ 58 I InsO, NZI 2001, 124; Levy, Die Aufsicht über den Konkursverwalter, KuT 1928, 149; ders., Mehr Aufsicht!, KuT 1928, 74; ders., Der ungetreue Konkursverwalter, KuT 1927, 170; Lissner, Die Aufsichtspflicht des Insolvenzgerichts, ZInsO 2012, 957; Locher, InsolNet – Erfüllung der Berichtspflicht mittels Internet, ZInsO 1999, 82; Merz, Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Insolvenzrecht, WM 1983, 108; Mohrbutter, Treuhänderische Nutzung eines Schiffes in der Zwangsversteigerung, KTS 1963, 21; Naumann, Die Aufsicht des Insolvenzgerichts über den Insolvenzverwalter, in: Kölner Schrift, 2. Aufl., S. 431; Pink/Fluhme, Handelsrechtliche Offenlegungspflichten des Insolvenzverwalters und Sanktionsmaßnahmen bei deren Verletzung, ZInsO 2008, 817; Rechel, Die Aufsicht des Insolvenzgerichts über den Insolvenzverwalter, 2009; Schäfer, Der Sonderinsolvenzverwalter, 2009; Schmidberger, Möglichkeiten und Grenzen der insolvenzgerichtlichen Aufsicht, NZI 2011, 928; H. Schmidt, Die Vergütung des Konkursverwalters, Rpfleger 1968, 251; Schmittmann, Rechtsprechungsübersicht zur Entlassung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters, NZI 2004, 239; Smid, Internationales Insolvenzrecht, 2009; Uhlenbruck, Die Prüfung der Rechnungslegung des Konkursverwalters, ZIP 1982, 125; Vallender, Der Sonderinsolvenzverwalter im Spiegel der Rechtsprechung zum Konkurs- und Insolvenzrecht, in: Festschrift Görg, 2010, S. 527.
Übersicht
I. Entstehungsgeschichte II. Normzweck III. Aufsicht des Insolvenzgerichts 1. Beginn und Ende der Aufsicht 2. Art und Umfang der Aufsichtsmaßnahmen a) Dauer der Verwaltung b) Bestehen eines Gläubigerausschusses c) Gerichtliche Aufsicht und Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters d) Person des Verwalters e) Maßnahmen des Verwalters 3. Keine Zweckmäßigkeitskontrolle 4. Eingreifen von Amts wegen oder auf Anregung 5. Aufsichtsrechtliche Maßnahmen 6. Anfechtbarkeit von Aufsichtsmaßnahmen IV. Auskunftsrecht V. Mängel der Aufsicht VI. ZwangsmittelDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zum Gesamtwerk frei.