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Prütting – 66. Lfg. 11.2015 – InsO § 52 – Ausfall der Absonderungsberechtigten
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2015 § 52 Ausfall der Absonderungsberechtigten
1Gläubiger, die abgesonderte Befriedigung beanspruchen können, sind Insolvenzgläubiger, soweit ihnen der Schuldner auch persönlich haftet. 2Sie sind zur anteilsmäßigen Befriedigung aus der Insolvenzmasse jedoch nur berechtigt, soweit sie auf eine abgesonderte Befriedigung verzichten oder bei ihr ausgefallen sind.

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I. Systematische Einordnung und Normzweck II. Die Situation des Gläubigers III. Verzicht auf das Absonderungsrecht IV. Ausfall V. Verwirkung

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