Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
© RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2015
§ 51
Sonstige Absonderungsberechtigte
Den in § 50 genannten Gläubigern stehen gleich:
- 1. Gläubiger, denen der Schuldner zur Sicherung eines Anspruchs eine bewegliche Sache übereignet oder ein Recht übertragen hat;
- 2. Gläubiger, denen ein Zurückbehaltungsrecht an einer Sache zusteht, weil sie etwas zum Nutzen der Sache verwendet haben, soweit ihre Forderung aus der Verwendung den noch vorhandenen Vorteil nicht übersteigt;
- 3. Gläubiger, denen nach dem Handelsgesetzbuch ein Zurückbehaltungsrecht zusteht;
- 4. Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit ihnen zoll- und steuerpflichtige Sachen nach gesetzlichen Vorschriften als Sicherheit für öffentliche Abgaben dienen.
Literatur: Andersen/Freihalter (Hrsg.), Aus- und Absonderungsrechte in der Insolvenz, 1999; Bork, Die Verbindung, Vermischung und Verarbeitung von Sicherungsgut durch den Insolvenzverwalter, in: Festschrift Gaul, 1997, S. 71; Niesert, Das Recht der Aus- und Absonderung nach der neuen Insolvenzordnung, InVo 1998, 141; Serick, Abschied von fragwürdigen Kommissionsklauseln, BB 1974, 285.
Übersicht
I. Allgemeines II. Entstehungsgeschichte III. Sicherungsübereignung und Sicherungszession (Nr. 1) 1. Wesen und Entstehung a) Allgemeines b) Sicherungsübereignung c) Sicherungszession 2. Insolvenz des Sicherungsnehmers 3. Insolvenz des Sicherungsgebers 4. Insolvenz einer dritten Person 5. Die Formen des Eigentumsvorbehalts a) Einfacher Eigentumsvorbehalt b) Verlängerter Eigentumsvorbehalt c) Erweiterter Eigentumsvorbehalt d) Weitergeleiteter und nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt IV. Zurückbehaltungsrechte (Nr. 2, 3) 1. Zurückbehaltungsrecht aufgrund nützlicher Verwendungen (Nr. 2) 2. Kaufmännische Zurückbehaltungsrechte (Nr. 3) V. Sicherheiten aufgrund von Zoll und Steuern (Nr. 4) VI. Weitere Absonderungsrechte 1. Versicherungsrechtliche Absonderungsrechte a) Versicherung für fremde Rechnung aa) Seeversicherung bb) § 46 Satz 1 VVG b) Haftpflichtversicherung 2. Absonderungsrechte nach dem Depotgesetz 3. Altes Absonderungsrecht der Pfandbrief- und Schuldverschreibungsgläubiger 4. Sicherungstreuhand VII. Der einfache EigentumsvorbehaltDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zum Gesamtwerk frei.