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Pape – 86. Lfg. 12.2020 – InsO § 34 – Rechtsmittel
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2020 § 34 Rechtsmittel
(1) Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt, so steht dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 erfolgt, dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu.
(2) Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, so steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu.
(3) 1Sobald eine Entscheidung, die den Eröffnungsbeschluss aufhebt, Rechtskraft erlangt hat, ist die Aufhebung des Verfahrens öffentlich bekannt zu machen. 2§ 200 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. 3Die Wirkungen der Rechtshandlungen, die vom Insolvenzverwalter oder ihm gegenüber vorgenommen worden sind, werden durch die Aufhebung nicht berührt.
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Schmidt, Zur Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses gem. § 22a Abs. 2 InsO – Prozedere und Rechtsbehelf, ZInsO 2012, 1107; Schoppmeyer, Rechtsmittel im internationalen Insolvenzrecht, NZI 2020, 593; ders., Rechtsmittel im internationalen Insolvenzrecht, in: Festschrift Pape, 2019, S. 373; Smid, Anmerkungen zur Statthaftigkeit des Antrags auf Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens, ZInsO 2018, 766; Smid/Wehdeking, Verhältnismäßigkeit der Anordnungen des Eröffnungsbeschlusses, seine Begründung und seine Anfechtung durch die sofortige Beschwerde des Schuldners, in: Festschrift Rechberger, 2005, S. 603; Stephan, Die Umgestaltung des Einigungsversuchs und weitere Änderungen im Insolvenzverfahren natürlicher Personen durch den Diskussionsentwurf InsO-Änderung 2003, ZVI 2003, 145; Sternal, Das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens, NJW 2007, 1909; Uhlenbruck, Die Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters, in: Kölner Schrift, 2. 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Übersicht

I. Entstehungsgeschichte und weitere Beschwerderechte im Eröffnungsverfahren 1. Beschwerderechte gegen einzelne Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren 2. Beschwerde gegen Maßnahmen im Eröffnungsverfahren und den Eröffnungsbeschluss wegen Fehlens der internationalen Zuständigkeit 3. Erweiterung der Beschwerdemöglichkeiten im Eröffnungsverfahren nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung 4. Ausweitung der Beschwerderechte gegen den Eröffnungsbeschluss auf den Fall der Abweisung mangels Masse 5. Doppelt geändertes Rechtsbeschwerdeverfahren 6. Keine auszugsweise Veröffentlichung im Bundesanzeiger II. Norminhalt und -zweck III. Voraussetzung der Einlegung von Rechtsmitteln 1. Auswirkungen der Änderungen des Rechtsmittelrechts a) Verhinderung von Rechtsbeschwerden durch restriktive Zulassungspraxis b) Unzulässigkeit von Rechtsmitteln bei prozessualer Überholung 2. Grundvoraussetzungen für die Einlegung von Rechtsmitteln im Insolvenzeröffnungsverfahren a) Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde/Rechtsbeschwerde aa) Statthaftigkeit der Beschwerde als Grundlage des Rechtsbeschwerdeverfahrens bb) Ausnahmefall der Änderung des Insolvenzgerichts aufgrund unzulässiger Beschwerde cc) Entscheidungen auf Grundlage der Zivilprozessordnung b) Zulassungsvoraussetzungen der Beschwerde/Rechtsbeschwerde im Eröffnungsverfahren aa) Darlegung eines Zulassungsgrundes für die Rechtsbeschwerde bb) Aussetzung der Vollziehung cc) Zulassung der Rechtsbeschwerde dd) Nachträgliche Zulassung bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten ee) Auswirkung der Unabänderlichkeit von Beschwerdeentscheidungen c) Umfassende Abhilfemöglichkeit 3. Ingangsetzung und Lauf von Beschwerdefristen im Insolvenzverfahren a) Beginn der Beschwerdefrist durch öffentliche Bekanntmachung b) Ingangsetzung der Beschwerdefrist durch individuelle Zustellung c) Beginn der Beschwerdefrist bei Zustellung des Eröffnungs-/Abweisungsbeschlusses durch Aufgabe zur Post d) Beginn der Beschwerdefrist bei Veröffentlichung im Internet 4. Fehlende Anfechtbarkeit der Vorschussfestsetzung IV. Die Beschwerdebefugnis bei Abweisung der Verfahrenseröffnung 1. Beschwerdeberechtigung des antragstellenden Gläubigers a) Erweiterung des Beschwerderechts in besonderen Fallgestaltungen b) Beginn der Beschwerdefrist c) Maßgeblicher Zeitpunkt und Prüfungsumfang d) Ermittlungspflichten des Beschwerdegerichts e) Begründetheit des Beschwerdevorbringens aa) Überspannte Anforderungen an die Glaubhaftmachung bb) Unzureichende Ermittlung der Kostendeckung f) Entscheidungsalternativen des Beschwerdegerichts 2. Beschwerde des Schuldners bei Ablehnung der Verfahrenseröffnung a) Beschwerdeberechtigung bei natürlichen Personen b) Beschwerdeberechtigung bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit 3. Beschwerde des Schuldners gegen die Abweisung mangels Masse 4. Rücknahme und Erledigung des Insolvenzantrags bei Abweisung mangels Masse 5. Abweisung des im Regelinsolvenzverfahrens gestellten Eröffnungsantrags im Hinblick auf die Vorschriften des Verbraucherinsolvenzverfahrens a) Hinweispflicht des Gerichts b) Bindung an den Antrag 6. Abweisung des Eröffnungsantrags im Verbraucherinsolvenzverfahren a) Unanfechtbarkeit der Rücknahmefiktion als gesetzlicher Regelfall b) Zulassung der Beschwerde bei unzulässigen oder unerfüllbaren Auflagen c) Regelung der Beschwerde de lege ferenda V. Sofortige Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss 1. Beschwerdeberechtigung 2. Rechtsschutzziel und Begründung des Rechtsmittels a) Beschwerde des Schuldners nach Befriedigung der Gläubigerforderung b) Maßgeblicher Prüfungszeitpunkt 3. Zulässigkeit der Beschwerde mit dem Ziel einer Abweisung mangels Masse bei Eigenantrag des Schuldners 4. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde bei selbst herbeigeführter Verfahrenseröffnung in Irrtums-, Vertretungs- und Missbrauchsfällen 5. Aufhebung der Unanfechtbarkeit des Eröffnungsbeschlusses bei Kreditinstituten 6. Keine entsprechende Anwendung des § 34 im Schuldenbereinigungsplan- und Eigenverwaltungsverfahren a) Unanwendbarkeit bei Ablehnung der Durchführung eines Schuldenbereinigungsplanverfahrens b) Anfechtbarkeit der Ablehnung der Eigenverwaltung VI. Wirkungen der Beschwerdeeinlegung und -entscheidung 1. Wirkungen der Beschwerdeeinlegung – Aussetzung der Vollziehung des Eröffnungsbeschlusses 2. Entscheidung des Beschwerdegerichts a) Zurückweisung der Beschwerde/Erledigung der Hauptsache b) Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses c) Aufhebung des die Eröffnung abweisenden Beschlusses 3. Wiederinkrafttreten von Sicherungsmaßnahmen 4. Anordnung der sofortigen Wirksamkeit in Ausnahmefällen 5. Wirkungen der Beschwerdeentscheidung bei Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses 6. Wirkungen der Bestätigung des Eröffnungsbeschlusses 7. Kosten 8. Wegfall der Eröffnungswirkungen 9. Wirksamkeit der Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters a) Begleichung der Masseverbindlichkeiten b) Entsprechende Anwendung des Absatzes 3 Satz 3 aa) Nichtigkeit des Eröffnungsbeschlusses bb) Entsprechende Anwendung bei vorläufiger Insolvenzverwaltung 10. Rechnungslegung und Vergütung VII. Rechtsmittel im Internationalen Insolvenzrecht 1. Umsetzung des Beschwerderechts nach EuInsVO 2000 2. Umsetzung des Beschwerderechts nach EuInsVO 2015 a) Beschwerdebefugnis der Gläubiger b) Beschwerdebefugnis des (Haupt-)Insolvenzverwalters c) Ablehnung mehrfacher Rechtsmittelverfahren zur Prüfung der internationalen Zuständigkeit

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