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Pape – 85. Lfg. 09.2020 – InsO § 26 – Abweisung mangels Masse
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2020 § 26 Abweisung mangels Masse
(1) 1Das Insolvenzgericht weist den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken. 2Die Abweisung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird oder die Kosten nach § 4a gestundet werden. 3Der Beschluss ist unverzüglich öffentlich bekannt zu machen.
(2) 1Das Gericht hat die Schuldner, bei denen der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist, in ein Verzeichnis einzutragen (Schuldnerverzeichnis). 2Die Vorschriften über das Schuldnerverzeichnis nach der Zivilprozessordnung gelten entsprechend; jedoch beträgt die Löschungsfrist fünf Jahre.
(3) 1Wer nach Absatz 1 Satz 2 einen Vorschuss geleistet hat, kann die Erstattung des vorgeschossenen Betrages von jeder Person verlangen, die entgegen den Vorschriften des Gesellschaftsrechts den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens pflichtwidrig und schuldhaft nicht gestellt hat. 2Ist streitig, ob die Person pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt hat, so trifft sie die Beweislast.
(4) 1Zur Leistung eines Vorschusses nach Absatz 1 Satz 2 ist jede Person verpflichtet, die entgegen den Vorschriften des Insolvenz- oder Gesellschaftsrechts pflichtwidrig und schuldhaft keinen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat. 2Ist streitig, ob die Person pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt hat, so trifft sie die Beweislast. 3Die Zahlung des Vorschusses kann der vorläufige Insolvenzverwalter sowie jede Person verlangen, die einen begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner hat.
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Übersicht

I. Entstehungsgeschichte 1. Verzicht auf Kostendeckung nur bis zum Berichtstermin 2. Grundlegende Änderung der Voraussetzungen für die Deckung der Verfahrenskosten durch die Einführung einer Kostenstundung a) Schaffung einer Vielzahl masseloser Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren b) Keine Veränderung durch die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre 3. Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung über die Abweisung mangels Masse 4. Eintragung der Abweisung mangels Masse in das Schuldnerverzeichnis 5. Verschärfung der Sanktionen bei Verletzung der Insolvenzantragspflicht – Heranziehung der Gesellschaftsorgane a) Erstattungsanspruch gemäß Absatz 3 b) Vorschussanspruch gegen antragspflichtige Personen c) Verlagerung der Insolvenzantragspflicht in das Insolvenzrecht d) Einführung einer einklagbaren Vorschusspflicht durch das ESUG aa) Bedenken hinsichtlich der Praktikabilität der Regelung eines unmittelbaren Anspruchs auf Vorschusszahlung bb) Erforderlichkeit eines Verfahrens ohne Vorschusserfordernis 6. Ablehnung der Einbeziehung der sog. unausweichlichen Verwaltungskosten in die Deckung der Verfahrenskosten II. Normzweck 1. Sicherstellung einer hohen Eröffnungsquote – Verhinderung der Flucht vor geordneten Abwicklungen 2. Zurücktreten des Befriedigungsinteresses der Gläubiger 3. Finanzierung der Verfahrenskosten durch Gläubiger a) Ersatzanspruch gegen die antragspflichtigen Organe juristischer Personen b) Vorschussanspruch gegen antragspflichtige Organe bei Verletzung der Antragspflicht 4. Entbehrlichkeit der Kostendeckung in Stundungsverfahren 5. Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis 6. Veröffentlichung der Abweisung mangels Masse III. Tatsächliche Entwicklung 1. Unternehmensinsolvenzverfahren 2. Verbraucherinsolvenzverfahren IV. Feststellung der Massekostendeckung 1. Grundsätze für die Prüfung der Kostendeckung a) Ermittlung der Eröffnungsvoraussetzung durch Gutachten b) Zeitpunkt der Verfahrenskostendeckung c) Untergetauchter Schuldner/Versuch der Firmenbestattung 2. Schutz der Insolvenzverwalter vor risikoreichen Verfahren 3. Deckung der voraussichtlichen Gesamtkosten des Verfahrens a) Bestimmung der Kosten des Verfahrens aa) Gerichtliche Kosten und Auslagen des Verfahrens bb) Vergütungs- und Auslagenansprüche des Insolvenzverwalters cc) Keine Ausweitung der anzuerkennenden Verfahrenskosten i. S. d. § 54 b) Entbehrlichkeit der Ermittlung der sonstigen Masseverbindlichkeiten c) Gegenüberstellung von vorhandenem Vermögen und Kosten des Insolvenzverfahrens 4. Bestimmung der zur Kostendeckung erforderlichen Insolvenzmasse a) Mitwirkungspflicht des Schuldners b) Berücksichtigungsfähige Vermögenswerte aa) Einbeziehung des Neuerwerbs bb) Bewertungsgrundsätze cc) Einbringlichkeit von Forderungen dd) Sonderfall KG – Eröffnung im Hinblick auf persönliche Haftung ee) Bewertung von Ansprüchen ff) Berücksichtigung von Prozessaussichten gg) Schmälerung durch aufrechenbare Gegenforderungen hh) Einbeziehung des künftigen Erwerbs ii) Auslandsvermögen c) Zeitlicher Verwertungsrahmen 5. Keine weiter gehende Einbeziehung der sonstigen „unausweichlichen“ Masseverbindlichkeiten a) Ablehnung der Berücksichtigung sonstiger Masseverbindlichkeiten aa) Einfach zu erstellende Steuererklärungen bb) Kostenträchtige Erklärungen und Altlastenbeseitigungen b) Zweckwidrigkeit der weitgehenden Einbeziehung sonstiger Masseverbindlichkeiten c) Fehlender Zusammenhang zwischen Verwalterhaftung und Massekostendeckung d) Fehlende Bestimmbarkeit der „unausweichlichen sonstigen Masseverbindlichkeiten“ vor Verfahrenseröffnung e) Begrenzung der Aufgaben des Insolvenzverwalters im eröffneten Verfahren bei unzulänglicher Masse 6. Kostendeckung im Verbraucherinsolvenzverfahren a) Maßgeblicher Zeitpunkt der Kostendeckung b) Künftiger Erwerb des Schuldners c) Einfluss der Stundungsvorschriften d) Deckung der Treuhänderkosten unerheblich e) Sonstige Deckungsmöglichkeiten V. Anhörung der Beteiligten vor einer Abweisung mangels Masse 1. Anhörung des Schuldners nach Eingang des Gutachtens 2. Anhörung des Gläubigers zu dem Ergebnis des Gutachtens 3. Anhörungspflicht in Zweifelsfällen VI. Aufbringung der Verfahrenskosten durch Vorschussleistungen (Abs. 1 Satz 2 Alt. 1) 1. Motivation zur Leistung von Verfahrenskostenvorschüssen 2. Höhe des Verfahrenskostenvorschusses a) Ermittlungspflichten des gerichtlich bestellten Sachverständigen b) Bemessung der Höhe des Vorschusses 3. Verfahren bei der Vorschussfestsetzung a) Festsetzung durch anfechtbaren Beschluss nach früherem Recht b) Bloße Inzidentprüfung nach der Insolvenzordnung c) Förmliche Anordnung mit Fristsetzung nicht notwendig d) Auswirkungen auf die Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen 4. In Betracht kommende Einzahler 5. Behandlung des eingezahlten Vorschusses als Sondermasse/Art der Vorschussleistung VII. Der Erstattungsanspruch aus Absatz 3 1. Feststellung der Insolvenzverschleppung – Ermittlung und Nachweis durch Sachverständigengutachten a) Mögliches Beweismaß b) Pflichten des Sachverständigen im Eröffnungsverfahren 2. Gläubiger des Erstattungsanspruchs 3. Mögliche Anspruchsgegner 4. Exkulpation des antragspflichtigen Organs 5. Vorschussleistung VIII. Der Erstattungsanspruch aus Absatz 4 1. Anspruchsvoraussetzungen a) Vorschusspflichtiger Personenkreis b) Anspruchsberechtigte c) Ziel einer Klage/Behandlung des geleisteten Vorschusses d) Rechtsnatur des An-spruchs 2. Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aus Absatz 4 a) Verfahrenseröffnung trotz fehlender Kostendeckung b) Anordnung der Vorschussleistung durch Beschluss des Insolvenzgerichts c) Geltendmachung des Vorschussanspruchs im Prozessweg aa) Außerkraftsetzung der Regelung infolge der rechtlichen Einordnung des Anspruchs bb) Unzulänglichkeit der Verweisung auf eine Leistungsverfügung 3. Regelung de lege ferenda IX. Die Entscheidung bei Abweisung mangels Masse 1. Entscheidung über die Kosten und Auslagen des Verfahrens a) Kostenlast des Schuldners aa) Unanfechtbarkeit der Kostenentscheidung bb) Zweitschuldnerhaftung des Antragstellers b) Wert des Verfahrens 2. Öffentliche Bekanntmachung und Mitteilungen 3. Antragsrücknahme und erneute Antragstellung X. Akteneinsicht nach Abweisung mangels Masse/Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen XI. Die Folgen der Abweisung mangels Masse für den Schuldner 1. Die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis a) Warnung des Rechtsverkehrs durch die Eintragung b) Führung als landesweites Internetregister/Inhalt der Eintragung c) Löschung der Eintragung 2. Berufsrechtliche Folgen der Abweisung mangels Masse 3. Die gesellschaftsrechtlichen Auswirkungen der Abweisung mangels Masse XII. Sogenannter nachträglicher Insolvenzverwalter

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