Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2022
§ 24
Wirkungen der Verfügungsbeschränkungen
(1) Bei einem Verstoß gegen eine der in § 21 Abs. 2 Nr. 2 vorgesehenen Verfügungsbeschränkungen gelten die §§ 81, 82 entsprechend.
(2) Ist die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen, so gelten für die Aufnahme anhängiger Rechtsstreitigkeiten § 85 Abs. 1 Satz 1 und § 86 entsprechend.
Literatur: Frind, Hinweise zur praxisgerechten Anwendung des neugefassten § 14 I InsO, NZI 2017, 417; Gehrlein, Verfügungsbeschränkungen vor und nach Insolvenzeröffnung, WM 2014, 485; ders., Erwerb von Rechten zu Lasten der Insolvenzmasse im Eröffnungsstadium, ZIP 2011, 5; Gerke, Uneingeschränkte Dispositionsmaxime beim Gläubigerantrag trotz vorläufiger Verwaltung?, ZInsO 2003, 873; Kießling/Singhof, Verfügungsbeschränkungen in der vorläufigen Insolvenz – insbesondere zu Grundlagen und Wirkungen besonderer Verfügungsverbote und Zustimmungsvorbehalte, DZWIR 2000, 353; Krüger/Opp, Wirksamkeit des Forderungserwerbs durch einen Factor im Insolvenzeröffnungsverfahren und individuelle Konzernverrechnungsvereinbarungen, NZI 2010, 672; Mankowski, Allgemeiner Zustimmungsvorbehalt in der vorläufigen Insolvenzverwaltung und Rechtsgeschäftslehre, NZI 2000, 572; Simokat, Vorausverfügungen über künftige Forderungen im vorläufigen Insolvenzverfahren, NZI 2012, 57; Uhlenbruck, Die Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters, in: Kölner Schrift, 3. Aufl., S. 159.
Übersicht
I. Überblick II. Wirkung der Verfügungsbeschränkungen (Abs. 1) 1. Erfasste Verfügungsbeschränkungen 2. Verfügungen des Schuldners (§ 24 Abs. 1 i. V. m. § 81) a) Verfügungsbegriff b) Maßgeblicher Zeitpunkt c) Rechtsfolgen aa) Gutgläubiger Erwerb bb) Genehmigung cc) Aufhebung dd) Rückgewähr der Gegenleistung ee) Sonderproblem: Erledigung des Insolvenzantrags durch Zahlung 3. Leistungen an den Schuldner (§ 24 Abs. 1 i. V. m. § 82) a) Anwendbarkeit b) Gutgläubigkeit c) Rechtsfolgen III. Auswirkungen auf Rechtsstreitigkeiten (Abs. 2) 1. Unterbrechung von Prozessen gemäß § 240 ZPO a) Erfasste Sicherungsmaßnahmen b) Sachlich erfasste Prozesse c) Zeitlich erfasste Prozesse 2. Aufnahme von Aktivprozessen (§ 24 Abs. 2 i. V. m. § 85) a) Entscheidung des vorläufigen Insolvenzverwalters b) Aufnahmeerklärung c) Keine Aufnahmemöglichkeit für die Gegenseite 3. Aufnahme von Passivprozessen (§ 24 Abs. 2 i. V. m. § 86) a) Erfasste Rechtsstreitigkeiten b) Aufnahmeerklärung c) Kostenabwendungsbefugnis 4. Verstoß gegen § 24 Abs. 2 i. V. m. § 249 ZPO 5. Exkurs: Neuprozesse a) Aktivprozesse b) Passivprozesse 6. ProzesskostenhilfeDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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