Kommentar

Detailsuche


Pape – 41. Lfg. 08.2010 – InsO § 19 – Überschuldung
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Kübler/Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2015 § 19 Überschuldung
(1) Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund.
(2) 1Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.*) 2Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen oder aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, für die gemäß § 39 Abs. 2 zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Forderungen vereinbart worden ist, sind nicht bei den Verbindlichkeiten nach Satz 1 zu berücksichtigen.**)
(3) 1Ist bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. 2Dies gilt nicht, wenn zu den persönlich haftenden Gesellschaftern eine andere Gesellschaft gehört, bei der ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.
*) Anm. der Red.: Absatz 2 Satz 1 wurde durch das Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsgesetz) vom 17.10.2008 befristet für die Zeit vom 18.10.2008 bis 31.12.2010 neu gefasst. Diese Befristung ist durch das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 24.9.2009, BGBl I, 3151, bis zum 31.12.2013 verlängert worden. Der bisherige und am 1.1.2014 wieder in Kraft tretende Wortlaut von Absatz 2 Sätze 1 und 2 lautet:
1Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. 2Bei der Bewertung des Vermögens des Schuldners ist jedoch die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist.“
**) Anm. der Red.: Jetziger Absatz 2 Satz 2 wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 angefügt. Er ist am 1.11.2008 in Kraft getreten.
Früheres Recht und Entwurfsregelungen: §§ 207, 209 Abs. 1 Satz 2, 3, § 213 KO; § 1 Abs. 1 Satz 1 GesO; § 23 RegE.
Literatur: Ahrendt/Plischkaner, Der modifizierte zweistufige Überschuldungsbegriff – Rückkehr mit Verfallsdatum, NJW 2009, 964; Altmeppen, Das neue Recht der Gesellschafterdarlehen in der Praxis, NJW 2008, 3601; Bach, Noch einmal: Neufassung des § 19 Abs. 2 InsO, StraFo 2009, 368; Bähner, Die Fortbestehensprognose im Rahmen der zweistufigen Überschuldungsrechnung, KTS 1988, 443; Bitter, Neuer Überschuldungsbegriff in § 19 Abs. 2 InsO: Führt die Finanzmarktkrise zu besseren Einsichten des Gesetzgebers?, ZInsO 2008, 1097; Bittmann, Neufassung des § 19 Abs. 2 InsO, wistra 2009, 138; Bork, Wie erstellt man eine Fortbestehensprognose?, ZIP 2000, 1709; Brand/Reschke, Insolvenzverschleppung – künftig auch im eingetragenen Verein strafbar?, NJW 2009, 2343; Bretz/Gude, Beurteilung des Überschuldungsbegriffs in der InsO anhand von Bilanzinformationen, ZInsO 2010, 515; von Buddenbrock/Rathje, Neubewertungen von Pensionsverpflichtungen nach dem BilModG: Risiko im Überschuldungsstatus nach § 19 InsO?, BB 2010, 1331; Büttner, Der neue Überschuldungsbegriff und die Änderung des Insolvenzstrafrechts, ZInsO 2010, 841; du Carrois, Der überschuldete Nachlass, Rpfleger 2009, 197; Dahl, Die Änderung des Überschuldungsbegriffs durch Art. 5 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStG), NZI 2008, 719; ders., Insolvenzrechtliche Änderungen durch das MoMiG, NJW-Spezial 2008, 757; Dahl/Schmitz, Probleme von Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit nach FMStG und MoMiG, NZG 2009, 567; Drukarczyk, Kapitalerhaltungsrecht, Überschuldung und Konsistenz – Besprechung der Überschuldungs-Definition in BGH WM 1992, 1650, WM 1994, 1737; Drukarczyk/Schüler, Die Eröffnungsgründe der InsO: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, in: Kölner Schrift, 3. Aufl., S. 28; Eckert/Happe, Totgesagte leben länger, ZInsO 2008, 1098; Fleischer, Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen und Überschuldungsstatus, ZIP 1996, 773; Flessner, Insolvenzverfahren ohne Insolvenz? Vorteile und Nachteile eines vorinsolvenzlichen Reorganisationsverfahrens nach französischem Vorbild, KTS 2010, 127; Funk, Der Rangrücktritt bei Gesellschafterdarlehen nach MoMiG im Steuerrecht, BB 2009, 867; Gehrlein, Die Rechtslage im Insolvenzrecht nach MoMiG, in: Kölner Schrift, 3. Aufl., S. 825; ders., Die Behandlung von Gesellschafterdarlehen durch das MoMiG, BB 2008, 846; Gehrlein/Witte, GmbH-Recht in der Praxis, 2. Aufl., 2008; Goette/Kleindiek, Gesellschafterfinanzierung nach MoMiG, 6. Aufl., 2010; Gräfe, Haftungsgefahren des Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers in der Unternehmenskrise des Mandanten, DStR 2010, 618; Greil/Herden, Die Überschuldung als Grund für die Eröffnung von Insolvenzverfahren, ZInsO 2010, 833; Groß/Amen, Going-Concern-Prognosen im Insolvenz- und im Bilanzrecht, DB 2005, 1861; dies., Die Fortbestehensprognose – Rechtliche Anforderungen und ihre betriebswirtschaftlichen Grundlagen –, Wpg 2002, 225; Große-Wilde, Haftungsrisiken für Gesellschafter-Geschäftsführer in Krise und Insolvenz, GmbH-StB 2010, 102; Grube/Röhm, Überschuldung nach dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz, wistra 2009, 81; Haarmeyer/Beck, Die Praxis der Abweisung mangels Masse oder der Verlust der Ordnungsaufgabe des Insolvenzrechts, ZInsO 2007, 1065; Haarmeyer/ Beck/Frind, Die Ordnungsfunktion des Insolvenzrechtes im Lichte der Statistik insolvenzgerichtlicher Eröffnungsquoten, ZInsO 2008, 1178; Haarmeyer/Suvacarevic, Praxis der Abweichung mangels Masse, ZInsO 2006, 953; Haas, Bilanzierungsprobleme bei der Erstellung eines Überschuldungsstatus nach § 19 Abs. 2 InsO, in: Kölner Schrift, 3. Aufl., S. 1293; ders., Die Passivierung von Gesellschafterdarlehen in der Überschuldungsbilanz nach MoMiG und FMStG, DStR 2009, 326; Haas/Scholl, Drohverlustrückstellungen in der Überschuldungsbilanz und deren Neutralisation durch Rangrücktrittsvereinbarungen, ZInsO 2002, 645; Harle, Der Verzicht auf die Pensionszusage, NWB 2010, 1675; Harz/Baumgartner/Conrad, Kriterien der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung, ZInsO 2005, 1304; Haußer/Heeg, Überschuldungsprüfung und Patronatserklärung, ZIP 2010, 1427; Hecker/Glozbach, Offene Fragen zur Anwendung des gegenwärtigen Überschuldungsbegriffs, BB 2009, 1544; Henze/Bauer, Pflichtenstellung und Haftung des GmbH-Geschäftsführers im früheren und gegenwärtigen Insolvenzrecht, in: Kölner Schrift, 2. Aufl., S. 1311; Hirte, Nachruf: Wider die Überschuldungs-Dogmatik in der Krise, ZIP 2008, 2003; ders., Neuregelungen mit Bezug zum gesellschaftsrechtlichen Gläubigerschutz und im Insolvenzrecht durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG), ZInsO 2008, 689; ders., Stellungnahme zum RegE eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) für den Deutschen Bundestag, ZInsO 2008, 146; Hirte/Knof/Mock, Überschuldung und Finanzmarktstabilisierungsgesetz, ZInsO 2008, 1217; Holzer, Die Änderung des Überschuldungsbegriffs durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz, ZIP 2008, 2108; Jacoby, Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren, ZGR 2010, 359; Kahlert/Gehrke, Der Rangrücktritt nach MoMiG im GmbH-Recht: Insolvenz- und steuerrechtliche Aspekte, DStR 2010, 227; Kind, Insolvenzrechtliche Änderungen durch das MoMiG, NZI 2008, 475; Kirstein, Ausführungen zur real existierenden Situation bei Eröffnungs- und Befriedigungsquoten im Insolvenzverfahren, ZInsO 2006, 966; Knof, Die neue Insolvenzverursachungshaftung nach § 64 Satz 3 RegE-GmbHG (Teil 1 und 2), DStR 2007, 1536, 1580; Landfermann, Der Ablauf eines künftigen Insolvenzverfahrens, BB 1995, 1649; Marotzke, Die insolvente GmbH im Erbgang, ErbR 2010, 115; Möhlmann-Mahlau/Schmitt, Der „vorübergehende“ Begriff der Überschuldung, NZI 2009, 19; H.-F. Müller, Haftung des Stiftungsvorstands wegen Insolvenzverschleppung, ZIP 2010, 153; Neumann, Neue insolvenzrechtliche Anforderungen an den Rangrücktritt, GmbH-StB 2009, 192; Nickert/Lamberti, Überschuldungs- und Zahlungsunfähigkeitsprüfung, 2008; Niesert, Übersicht über die Rechtsprechung zu den Insolvenzgründen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung in 2001, ZInsO 2002, 356; Otto, Änderung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz, MDR 2008, 1369; Pape, Der neue insolvenzrechtliche Überschuldungsbegriff, NWB 2009, 25; ders., Entwicklung der Rechtsprechung zur Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens im Jahre 2007/2008, Teil I, ZInsO 2008, 985; ders., Haftungsrechtliche Folgen der Nichtinanspruchnahme von Gesellschaftsorganen und Geschäftsführern, ZInsO 2007, 1080; ders., Bestandsaufnahme der Insolvenzverschleppungshaftung, NWB Fach 19, S. 3893; ders., Die Umqualifizierung stehengelassener Gesellschafterbürgschaften in Eigenkapitalersatz, ZIP 1996, 1409; Peemöller/Weigert, Prüfung eines leistungswirtschaftlichen Sanierungskonzepts, DB 1995, 2311; Pellens/Jödicke/Richard, Solvenztests als Alternative zur bilanziellen Kapitalerhaltung?, DB 2005, 1393; Pöhlmann, Wo bleibt der Gläubigerschutz?, INDat-Report 08/2008, S. 17; Poertzgen, Insolvenzverschleppungshaftung der Geschäftsführer aus c.i.c. (Teil 1 und 2), ZInsO 2010, 416 und 460; ders., Organschaftliche Krisenpflichten in der (Wirtschafts-)Krise?, ZInsO 2010, 785; ders., Fünf Thesen zum neuen (alten) Überschuldungsbegriff, ZInsO 2009, 401; ders., Neues zur Insolvenzverschleppungshaftung – der Regierungsentwurf des MoMiG, NZI 2008, 9; Poertzgen/Meyer, Keine Insolvenzverschleppungshaftung von Bankvorständen, WM 2010, 968; Reck, Die Analyse der Überschuldung in der strafrechtlichen Praxis (Teil I und II), ZInsO 2004, 661, 721; Rendels/Zabel, „Neuer“ Überschuldungsbegriff: Erhöhte Gläubigerrisiken durch den „richtigen“ Berater, Indat-Report 8/2008, S. 36; Rokas, Die „neue“ Legaldefinition der Überschuldung, ZInsO 2009, 18; Roth, Die Eröffnungsgründe im Nachlassinsolvenzverfahren, ZInsO 2009, 2265; Schmahl, Subsidiäres Insolvenzantragsrecht bei führungslosen juristischen Personen nach dem Regierungsentwurf des MoMiG, NZI 2008, 6; A. Schmidt/Roth, Die Bewertung von streitigen Verbindlichkeiten bei der Ermittlung der Insolvenzgründe, ZInsO 2006, 236; Karsten Schmidt, Gesetzlicher Handlungsbedarf im Insolvenzverschleppungsrecht – eine Depesche an das Bundesjustizministerium, ZIP 2009, 1551; ders., Entbehrlicher Rangrücktritt im Recht der Gesellschafterdarlehen – Kritik an § 19 Abs. 2 E-InsO im MoMiG-Entwurf, BB 2008, 461; ders., Überschuldung und Insolvenzantragspflicht nach dem Finanzmarkstabilisierungsgesetz, DB 2008, 2467; ders., Insolvenzordnung und Unternehmensrecht – Was bringt die Reform?, in: Kölner Schrift, 2. Aufl., S. 1199; Thomas B. Schmidt, Der neue insolvenzrechtliche Überschuldungsbegriff, ZAP Fach 14, 595; Schmitz, Die Neufassung des § 19 Abs. 2 InsO durch das FMStG und seine Bedeutung für strafrechtliche Altfälle, wistra 2009, 369; Schüppen, Besserungsschein und Rangrücktritt nach MoMiG, JbFfSt 2009/2010, 300; Seppelt, Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt in der Liquidationsbilanz, BB 2010, 1395; Temme, Die Eröffnungsgründe der Insolvenzordnung, Diss. Münster 1997; Thonfeld, Der „instabile Überschuldungsbegriff“ des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes, NZI 2009, 15; Uhlenbruck, Die Überschuldung als Insolvenzauslöser – Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung?, WPrax 1/94, 2; ders., Zahlungsunfähigkeit wegen vorläufig vollstreckbarer Zahlungstitel?, ZInsO 2006, 338; Ulmer, Konkursantragspflicht bei Überschuldung der GmbH und Haftungsrisiken bei Konkursverschleppung, KTS 1981, 469; Vonnemann, Die Feststellung der Überschuldung, BB 1991, 867; Wackerbarth, Überschuldung und Fortführungsprognose, NZI 2009, 145; Wälzholz, Insolvenzantragspflichten nach dem FMStG, GmbH-StB 2009, 106; Wagner/Zabel, Insolvenzverschleppungshaftung nach § 64 II GmbHG wegen Überschuldung – Anreicherung der Masse durch Haftungsverlagerung auf den Steuerberater?, NZI 2008, 660; Weller, Das Trugbild einer dichotomen insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose – Grundlagen einer betriebswirtschaftlich fundierten Unternehmensplanung, DStR 2010, 1046; Wimmer, Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers, NJW 1996, 2546; Wolf, Bewertung von Vermögensgegenständen im Überschuldungsstatus, DStR 1995, 859; Zugehör, Haftung des Steuerberaters für Insolvenzverschleppungsschäden, NZI 2008, 652.

Übersicht

I. Entstehungsgeschichte 1. Die Überschuldung nach der Ursprungsfassung der InsO a) Beschränkung der Überschuldung auf juristische Personen b) Festschreibung der zweistufigen Überschuldungsprüfung c) Auswirkungen der Änderung des Überschuldungsbegriffs auf die Rechtsprechung und Literatur 2. Paradigmenwechsel durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz 2008 a) Änderung des § 19 Abs. 2 b) Zeitlich begrenzte Anwendung der Neufassung c) Verlängerung der Anwendungszeit d) Beliebigkeit der Überschuldungsprüfung aa) Adressatenkreis des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes bb) Grundsätzliche Kritik am Insolvenzgrund der Überschuldung 3. Änderung des § 19 Abs. 2 durch Art. 9 Nr. 4 MoMiG a) Änderung des Regierungsentwurfs im Gesetzgebungsverfahren b) Inhalt der Rangrücktrittserklärung 4. Verhältnis der Änderungen des § 19 Abs. 2 durch das FMStG und MoMiG 5. Fehlen gesetzlicher Übergangsfristen II. Normzweck 1. Eingeschränkte Bedeutung der Vorschrift aufgrund der Änderung durch das FMStG 2. Grundsätzlicher Erhalt der Antragspflicht bei Überschuldung III. Prüfungsreihenfolge 1. Rechtslage bis zum 31.12.2013 2. Rechtslage nach dem 1.1.2014 IV. Feststellung der Überschuldung 1. Schematisierte Darstellung der Überschuldungsprüfung a) Zweistufige Überschuldungsprüfung nach der ursprünglichen Fassung der InsO) b) Modifizierte zweistufige Überschuldungsprüfung nach der Interimsfassung des § 19 Abs. 2 2. Erstellung der Fortführungsprognose a) Feststellung der Fortführungswilligkeit b) Durchschnittlicher Prognosezeitraum c) Dreistufige Fortbestehensprüfung aa) Ausgangspunkt Unternehmenskonzept bb) Umsetzung in der Finanzplanung cc) Ableitung der Fortbestehensprognose d) Beweislastfragen e) Dokumentation 3. Grundsätze für die Aufstellung der Überschuldungsbilanz a) Unterscheidung zwischen Liquidations- und Fortführungswerten aa) Liquidationswerte bb) Fortführungswerte b) Aktivposten in der Überschuldungsbilanz c) Passivposten in der Überschuldungsbilanz V. Maßnahmen zur Beseitigung der Überschuldung

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2023 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell