Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
© RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2025
§ 15b
Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung
(1) 1Die nach § 15a Absatz 1 Satz 1 antragspflichtigen Mitglieder des Vertretungsorgans und Abwickler einer juristischen Person dürfen nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der juristischen Person keine Zahlungen mehr für diese vornehmen. 2Dies gilt nicht für Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind.
(2) 1Zahlungen, die im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erfolgen, insbesondere solche Zahlungen, die der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs dienen, gelten vorbehaltlich des Absatzes 3 als mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar. 2Im Rahmen des für eine rechtzeitige Antragstellung maßgeblichen Zeitraums nach § 15a Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt dies nur, solange die Antragspflichtigen Maßnahmen zur nachhaltigen Beseitigung der Insolvenzreife oder zur Vorbereitung eines Insolvenzantrags mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters betreiben. 3Zahlungen, die im Zeitraum zwischen der Stellung des Antrags und der Eröffnung des Verfahrens geleistet werden, gelten auch dann als mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar, wenn diese mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen wurden.
(3) Ist der nach § 15a Absatz 1 Satz 1 und 2 für eine rechtzeitige Antragstellung maßgebliche Zeitpunkt verstrichen und hat der Antragspflichtige keinen Antrag gestellt, sind Zahlungen in der Regel nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar.
(4) 1Werden entgegen Absatz 1 Zahlungen geleistet, sind die Antragspflichtigen der juristischen Person zur Erstattung verpflichtet. 2Ist der Gläubigerschaft der juristischen Person ein geringerer Schaden entstanden, beschränkt sich die Ersatzpflicht auf den Ausgleich dieses Schadens. 3Soweit die Erstattung oder der Ersatz zur Befriedigung der Gläubiger der juristischen Person erforderlich ist, wird die Pflicht nicht dadurch ausgeschlossen, dass dieselben in Befolgung eines Beschlusses eines Organs der juristischen Person gehandelt haben. 4Ein Verzicht der juristischen Person auf Erstattungs- oder Ersatzansprüche oder ein Vergleich der juristischen Person über diese Ansprüche ist unwirksam. 5Dies gilt nicht, wenn der Erstattungs- oder Ersatzpflichtige zahlungsunfähig ist und sich zur Abwendung des Insolvenzverfahrens mit seinen Gläubigern vergleicht, wenn die Erstattungs- oder Ersatzpflicht in einem Insolvenzplan geregelt wird oder wenn ein Insolvenzverwalter für die juristische Person handelt.
(5) 1Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 gelten auch für Zahlungen an Personen, die an der juristischen Person beteiligt sind, soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der juristischen Person führen mussten, es sei denn, dies war auch bei Beachtung der in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Sorgfalt nicht erkennbar. 2Satz 1 ist auf Genossenschaften nicht anwendbar.
(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten auch für die nach § 15a Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 zur Stellung des Antrags verpflichteten organschaftlichen Vertreter der zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigten Gesellschafter.
(7) 1Die Ansprüche aufgrund der vorstehenden Bestimmungen verjähren in fünf Jahren. 2Besteht zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung eine Börsennotierung, verjähren die Ansprüche in zehn Jahren.
(8) 1Eine Verletzung steuerrechtlicher Zahlungspflichten liegt nicht vor, wenn zwischen dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 oder der Überschuldung nach § 19 und der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Insolvenzantrag Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden, sofern die Antragspflichtigen ihren Verpflichtungen nach § 15a nachkommen. 2Wird entgegen der Verpflichtung nach § 15a ein Insolvenzantrag verspätet gestellt, gilt dies nur für die nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung fällig werdenden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. 3Wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet und ist dies auf eine Pflichtverletzung der Antragspflichtigen zurückzuführen, gelten die Sätze 1 und 2 nicht.
Literatur: a) zu § 15b InsO: Altmeppen, Haftung für verbotene Zahlungen nach § 15b InsO – Alter (ungenießbarer!) Wein in neuen Schläuchen?, ZIP 2023, 721; ders., Abschied vom „Quotenschaden“, ZIP 2022, 1413; ders., Haftung des Geschäftsführers gegenüber Fiskus und Sozialkasse nach Insolvenzreife, ZIP 2021, 2413; ders., Die fortgesetzten Irrtümer über die Zahlungsverbote, ZIP 2021, 1; Arens, Das SanInsFoG – Änderungen im Pflichtenregime für Geschäftsleiter, GWR 2021, 64; Baumert, Gesellschaftsschaden und Gesamtgläubigerschaden bei § 15b InsO – eine Präzisierung nach den Grundsätzen des allgemeinen Schadensrechts, NZI 2024, 905; ders., Geschäftsleiterhaftung unter § 15b InsO – Brennpunkte der Neuregelung, ZRI 2021, 962; ders., § 15b InsO – offene Praxisfragen beim korrigierenden Eingriff des Gesetzgebers in die Rechtsprechung des II. Senats, NZG 2021, 443; Berberich, Analogie zu § 15b Abs. 8 InsO bei der Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (§ 266a StGB), ZInsO 2021, 1313; Bitter, Einzel- und Gesamtbetrachtung bei der Haftung aus § 15b InsO, ZIP 2024, 153; ders., Massesicherung nach Insolvenzreife – Der neue § 15b InsO!, GmbHR 2022, 57 = Gesellschaftsrechtliche Vereinigung (Hrsg.), Gesellschaftsrecht in der Diskussion 2021, 2022, S. 143; ders., Geschäftsleiterhaftung in der Insolvenz – Alles neu durch SanInsFoG und StaRUG?, ZIP 2021, 321; ders., Neues Zahlungsverbot in § 15b InsO-E und Streichung des § 64 GmbHG, GmbHR 2020, 1157; Bork/Knobloch, Gilt § 15b InsO für Altfälle?, ZRI 2021, 240; Brechtel/Weidlich, Grundsätze der faktischen Geschäftsführung – Theorie und Praxis, GmbHR 2024, 461; Brinkmann, Die Haftung der Geschäftsleiter in der Krise nach dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG), ZIP 2020, 2361; Brinkmann/ Schmitz-Justen, D&O-Deckungsschutz bei Verstoß gegen insolvenzrechtliche Zahlungsverbote, ZIP 2021, 24; Brünkmans, Geschäftsleiterpflichten und Geschäftsleiterhaftung nach dem StaRUG und SanInsFoG – Nachtrag zu ZInsO 2021, 1 ff., ZInsO 2021, 125; Dahl/Taras, Beschränkter Zustimmungsvorbehalt bei vorläufiger Eigenverwaltung, NJW-Spezial 2023, 87; Deppenkemper, Die Aufgabenverteilung zwischen (vorläufigem) Sachwalter und Eigenverwaltung auf Grundlage der BGH-Rechtsprechung, NZI-Beilage 2023, 19; Drenker/Boche, Aktuelles zur D&O-Versicherung in Krise und Insolvenz, BB 2021, 515; Duttiné/Rath, Die Neuregelung der Geschäftsführerhaftung für Steuerschulden gem. § 15b InsO, SanB 2021, 26; Ganter, Verantwortung nach § 15b I, IV InsO für Auszahlungen vom gepfändeten oder verpfändeten Bankkonto, NZI 2024, 200; Gehrlein, Differenzierung zwischen Gläubigerbenachteiligung (§ 129 InsO) und der Minderung des Aktivvermögens (§ 64 GmbHG, § 15b InsO)?, NZG 2022, 291; ders., Das Ärgernis der Insolvenzverschleppung, ZInsO 2022, 1481; ders., Kompensation verbotener Zahlungen – eine unendliche Geschichte? NZG 2021, 59; ders., Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) – ein Überblick, BB 2021, 66; ders., Neuregelung und Konzentration der Zahlungsverbote in § 15b InsO-E, DB 2020, 2393; Göb/Nebel, Aktuelle gesellschaftsrechtliche Fragen in Krise und Insolvenz, NZI 2021, 17; Harder/Dannemann, Haftung für Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung nach § 15b InsO – Teil 1: Anwendungsbereich und Massesicherungspflicht, InsbürO 2021, 349; Heilmann, Haftungsgefahren und Sanierungschancen im Lichte des § 15b InsO, ZInsO 2025, 559; Heinrich, § 15b VIII InsO – Beschränkte Auflösung einer Pflichtenkollision? Anmerkung zur Strafbarkeit des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gem. § 266a I StGB in der wirtschaftlichen Krise, NZI 2021, 258; Hentschel/Ruster, Fortgeltung des § 64 GmbHG für Altfälle nach Inkrafttreten des SanInsFoG, ZInsO 2021, 637; Hirschfeld/Gerhold, (K)eine Lösung der Beweisnot in Geschäftsleiterhaftungsfällen über Art. 15 DSGVO, ZIP 2021, 394; Hodgson, Die Neufassung des Zahlungsverbots ab Insolvenzreife nach § 15b InsO, NZI-Beilage 2021, 85; Hölzle, Massesicherung als Telos des § 15b InsO – kein Raum für eine Gesamtbetrachtung, ZRI 2024, 841; ders., Nachhaltige Sanierung im Anwendungsbereich der §§ 15a, b InsO, ZIP 2023, 2498; Jakobs/Kruth, § 15b InsO – neue Haftungsmaßstäbe bei Insolvenzreife, aber keine Entwarnung für Geschäftsleiter – Schränken konkretisierte Sorgfaltsmaßstäbe und die Begrenzung des Erstattungsanspruchs auf den Gläubigerschaden die Haftungsrisiken tatsächlich ein?, DStR 2021, 2534; Kahlert, SanInsFoG-RegE: Und wer rettet den Geschäftsführer?, DStR 2020, 2569; Kebekus, Die Gegenleistung in der Insolvenz, 2021; Klöhn/Zell, Wie ist der „Schaden der Gläubigerschaft“ in § 15b IV 2 InsO zu bestimmen?, NZG 2022, 836; dies., Sorgfaltsgemäße Zahlungen nach Insolvenzreife im neuen § 15b InsO, NZI 2022, 673; Korch, Binnenhaftung wegen Insolvenzverschleppung nach dem StaRUG – Ein später Teilerfolg für die Einheitslehren, KTS 2023, 181; Könen, Die Geschäftsleiterhaftung nach § 15b Abs. 6 InsO in der atypischen Personengesellschaft sowie die Auswirkungen auf das Vereinsrecht, KTS 2022, 35; Kranzfelder/ Ressmann, Geschäftsleiter im Fokus: Haftungserweiterung und Haftungserleichterung nach SanInsFoG, ZInsO 2021, 191; Kraupe, Die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH bei nicht rechtzeitiger Stellung des Insolvenzantrags – Paradigma juristischer Methodik zwischen Marktaustritt und persönlicher Haftung gegenüber der Gläubigerschaft, KTS 2025, 51; Kruth, Die aktuelle BGH-Rechtsprechung zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit – Gesteigerte Risiken für Geschäftsleiter in der Krise? – Zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 28.6.2022 – II ZR 112/21, DB 2022, 2906; Lieder/ Wagner, Masseschmälerungen durch Forderungseinziehung auf debitorische Konten – Alte Probleme im neuen Gewand? Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 11.2.2020 – II ZR 427/18 sowie BGH, Urt. v. 27.10.2020 – II ZR 355/18, ZGR 2021, 495; Müller, Keine Haftung eines Sanierungsberaters als faktischer Geschäftsführer, ZIP 2025, 497; ders., Der Umfang der Geschäftsleiterhaftung nach § 15b Abs. 4 InsO, ZInsO 2024, 2598; ders., Liquiditätsbilanz nicht alleiniges Mittel zur Darlegung von Zahlungsunfähigkeit, EWiR 2022, 559; ders., Die Berücksichtigung von Gegenleistungen im Regime der insolvenzrechtlichen Zahlungsverbote, in: Festschrift Gehrlein, 2022, S. 377 = ZInsO 2022, 2553; ders., Die Begrenzung der Haftung wegen masseschmälernder Zahlungen durch das SanInsFoG, GmbHR 2021, 737; Pacheco, Insolvenzverschleppungshaftung auf Grundlage des § 15b InsO, ZInsO 2023, 1560; Poertzgen, Insolvenzverschleppung in Zeiten von COVInsAG, StaRUG und SanInsFoG, ZInsO 2020, 2509; Romey/Weber, Sanierung vs. Haftung und Strafbarkeit wegen § 266a StGB, ZInsO 2021, 2594; Rönnau/Wegner, (Weitere) Reform des Insolvenzrechts durch das SanInsFoG – Was bleibt von der Vorrangrechtsprechung?, ZInsO 2021, 1137; Rüppell/ von Buttlar, Pflichten des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder bei der Überwachung des Zahlungsverbots gemäß § 116 Satz 1 AktG i. V. m. § 15b Abs. 1 InsO, ZIP 2025, 987; Sander, Die Pflichten des GmbH-Geschäftsführers in Krise und Insolvenz nach dem SanInsFoG, ZHR 188 (2024), 8; ders., Die Kollision von Zahlungs- und Massesicherungspflicht, ZInsO 2022, 1544; Schluck-Amend/Wagner, Der Nachhaltigkeitsgedanke als wesentliches Merkmal in der Sanierung, Restrukturierung und Insolvenzbeseitigung, ZIP 2025, 1837; A. Schmidt, Zum Umfang der Geschäftsleiterhaftung gemäß § 15b Abs. 4 InsO, ZRI 2024, 93; ders., Der neue § 15b Abs. 8 InsO – Geschäftsleiterhaftung, vorläufige Eigenverwaltung, Regelungslücken – Zugleich Besprechung von AG Ludwigshafen v. 12.12.2022 – 3a IN 389/22 Lu, ZRI 2023, 653; ders., Die neue Geschäftsleiterhaftung gem. § 15b InsO im Lichte der Rechtsprechung zu § 64 Satz 1 GmbHG a. F. – was bleibt, was ist neu?, ZRI 2021, 389; Schmittmann, Haftung von Organen in Krise, Restrukturierung und Insolvenz, 5. Aufl., 2025; ders., Die Neufassung des § 55 Abs. 4 InsO und die Geschäftsleiterhaftung nach § 15b InsO: Wechselwirkung zwischen insolvenzrechtlicher und steuerrechtlicher Haftung, ZInsO 2021, 211; Schneider, Der neue § 15b VIII InsO: Auflösung einer Pflichtenkollision oder nur Insolvenzfinanzierungsinstrument? Irrtümer im neuen § 15b VIII InsO und Insolvenzfinanzierung durch Nichtzahlung von Steuern, NZI 2021, 996; Schumann, Ist § 15b Abs. 8 InsO rückwirkend anwendbar?, ZInsO 2022, 8; Schulz, Haftungs- und Pflichtenregime für Geschäftsleiter in der Krise – Was bringt das SanInsFoG? NZI 2020, 1073; Schwarz, Haftungsrisiken für Mitglieder fakultativer GmbH-Aufsichtsräte im Krisen- und Insolvenzfall der Gesellschaft, NZG 2025, 451; Thole, Doch kein D&O-Versicherungsschutz für die Geschäftsführerhaftung nach § 15b InsO? Zugleich Besprechung von OLG Frankfurt v. 5.3.2025 – 7 U 134/23, ZIP 2025, 1105, ZIP 2025, 1363; ders., Die Geschäftsleiterhaftung im StaRUG und nach § 15b InsO n. F., BB 2021, 1347; Tresselt/Kugel, Die Verteidigung gegen § 15b InsO-Ansprüche, ZRI 2025, 283; Wiedemann, Auswirkungen des SanInsFoG auf Haftung und Versicherungsdeckung, ZInsO 2021, 288; Witfeld/Dannemann, Steuerrechtliche Haftung des Geschäftsführers unter Berücksichtigung von § 15b VIII InsO, NZI 2021, 905.
b) zu § 64 GmbHG: Altmeppen, Neue und alte Irrtümer zur Dogmatik der Haftung für masseschmälernde Zahlungen, ZIP 2020, 937; ders., Organhaftung für verbotene Zahlungen, ZIP 2017, 1833; ders., Masseschmälernde Zahlungen, NZG 2016, 521; ders., Was bleibt von den masseschmälernden Zahlungen?, ZIP 2015, 949; ders., Haftungsrisiken für Organwalter im Vorfeld der Konzerninsolvenz, ZIP 2013, 801; ders., Die rätselhafte Haftung von Geschäftsleitern für insolvenzbegründende „Zahlungen“ an Gesellschafter, in: Festschrift Hüffer, 2010, S. 1; ders., Persönliche Haftung des Aufsichtsrats für die Verletzung der Massesicherungspflicht der Geschäftsleiter, ZIP 2010, 1973; Altmeppen/Wilhelm, Quotenschaden, Individualschaden und Klagebefugnis bei der Verschleppung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH, NJW 1999, 673; Bangha-Szabo, Keine Berücksichtigung von Insolvenzanfechtungsansprüchen im Rahmen der Masseschmälerungshaftung des Geschäftsleiters, KTS 2015, 165; Baumert, Zahlungseingang aus Erlösen des Verkaufs von Sicherungseigentum auf ein debitorisches Bankkonto: offene Fragen bei § 64 S. 1 GmbHG rund um Masseneutralität und Sanierungsprivileg, NZG 2016, 379; Beck, Haftung der Gesellschafter für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife bei Führungslosigkeit der GmbH, GmbHR 2017, 181; Bei der Kellen, D&O-Versicherungsschutz für Haftung eines Geschäftsführers gem. § 64 Satz 1 GmbHG für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife, EWiR 2021, 7; Berbuer, Die Haftungsklage aus § 64 GmbHG auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des II. Zivilsenats, NZI 2018, 919; Bitter, § 64 GmbHG – Neustart durch den Gesetzgeber erforderlich!, in: Festheft Knauth, Beilage zu ZIP 2016, Heft 22, S. 6; ders., Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern in der Insolvenz ihrer GmbH – Teil 1, ZInsO 2010, 1505; Bitter/Baschnagel, Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern in der Insolvenz ihrer GmbH – Teil 1, ZInsO 2018, 557; Böcker/Poertzgen, Kausalität und Verschulden beim künftigen § 64 Satz 3 GmbHG, WM 2007, 1203; Bork, Berücksichtigung einer Gesellschafterforderung bei Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit der GmbH durch Zahlung an Gesellschafter, EWiR 2013, 75; Brand, § 64 Satz 3 GmbHG im Spannungsfeld von aufsteigenden Kreditsicherheiten, ZIP 2012, 1010; Brinkmann, Drahtseilakt ohne Sicherung? Die Haftung aus den Zahlungsverboten nach §§ 64 S. 1 GmbHG, 92 Abs. 2 AktG und die Deckung durch die D&O Versicherung, in: Festschrift Bergmann, 2018, S. 93; ders., Haftungsrisiken im Schutzschirmverfahren und in der Eigenverwaltung (Teil 2), DB 2012, 1369; Brünkmans, Insolvenzbedingte Sonderaktiva im Insolvenzgutachten für eine GmbH unter besonderer Berücksichtigung der Geschäftsführerhaftung aus § 64 S. 1 GmbHG, ZInsO 2011, 2167; Cadmus, Zur anspruchsmindernden Berücksichtigung von Massezuflüssen bei der Haftung für Zahlungen auf das debitorische Gesellschaftskonto nach § 64 S. 1 GmbHG, KTS 2015, 143; Casper, Die Haftung für masseschmälernde Zahlungen nach § 64 Satz 1 GmbHG: Hat der BGH den Stein der Weisen gefunden?, ZIP 2016, 793; Dahl/Schmitz, Probleme von Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit nach FMStG und MoMiG, NZG 2009, 567; Demisch/Reichardt, Gesellschafterdarlehen und Auszahlungssperre – Handhabung des § 64 Satz 3 GmbHG in der Konzernpraxis, InsVZ 2010, 236; Desch, Haftung des Geschäftsführers einer GmbH nach § 64 S. 3 GmbHG auf Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen, BB 2010, 2586; Drescher, Die Geschäftsführerhaftung nach § 64 Satz 1 GmbHG und die Insolvenzanfechtung, in: Festschrift Kayser, 2019, S. 149; Fiedler, D&O-Versicherungsschutz und Organhaftung für Zahlungen, die nach Insolvenzreife geleistet werden, ZIP 2020, 2112; Fleischer/Schmolke, Faktische Geschäftsführung in der Sanierungssituation, WM 2011, 1009; Flöther/Korb, Das Verhältnis zwischen dem Erstattungsanspruch nach § 64 GmbHG und der Insolvenzanfechtung, ZIP 2012, 2333; Floren, Adressaten der Insolvenzverschleppungshaftung sowie der Haftung gem. § 64 GmbHG im Recht der GmbH, 2019; Gehrlein, Exkulpation des Geschäftsführers für nach Insolvenzreife erfolgte Zahlungen, ZRI 2020, 183; ders., Insolvenzanfechtungsrecht als Auslegungshilfe bei den Tatbeständen der Haftung für verbotene Zahlungen, ZHR 181 (2017), 482; ders., Die Auslegung des § 64 GmbHG im Spannungsfeld zwischen Gesellschaftsrecht und Insolvenzanfechtungsrecht, ZInsO 2015, 477; ders., Der aktuelle Stand des neuen GmbH-Rechts, Der Konzern 2007, 771; Geißler, Wertgedeckte und nicht wertgedeckte Zahlungen bei Insolvenzreife der GmbH, GmbHR 2011, 907; Goette/Habersack (Hrsg.), Das MoMiG in Wissenschaft und Praxis, 2009; Greulich/Bunnemann, Geschäftsführerhaftung für zur Zahlungsunfähigkeit führende Zahlungen an die Gesellschafter nach § 64 II 3 GmbHG-RefE – Solvenztest im deutschen Recht?, NZG 2006, 681; Haas, Die Abtretung des Anspruchs aus § 64 S. 1 GmbHG, in: Festschrift Wimmer, 2017, S. 243; ders., § 64 S. 3 GmbHG – Erste Eckpunkte des BGH, NZG 2013, 41; ders., Gewährt die Haftungsnorm in § 64 Satz 3 GmbHG ein Leistungsverweigerungsrecht?, DStR 2010, 1991; ders., Krisenhaftungsansprüche und Verjährung, in: Festschrift Hopt, 2010, S. 703; ders., Aktuelle Fragen zur Krisenhaftung des GmbH-Geschäftsführers nach § 64 GmbHG, GmbHR 2010, 1; ders., Der Erstattungsanspruch nach § 64 II GmbHG, NZG 2004, 737; Habersack/Foerster, Debitorische Konten und Massezuflüsse im Recht der Zahlungsverbote – Besprechung der Entscheidungen BGH II ZR 100/13, BGH II ZR 231/13 und BGH II ZR 366/13, ZGR 2016, 153; dies., Austauschgeschäfte der insolvenzreifen Gesellschaft – Zur Reichweite der Zahlungsverbote und zu den Folgen verbotener Zahlungen, ZHR 178 (2014), 387; Haneke, Ausgleichende Gegenleistungen im Rahmen von Organhaftungsansprüchen, NZI 2015, 499; Heß, Intertemporales Privatrecht, 1998; Hoffmann, Kapitalerhaltung: Leistungsverweigerung bezüglich Festentgelts infolge drohender Zahlungsunfähigkeit – Anm. zu LG Berlin, Beschluss v. 16.12.2009, 100 O 75/09, GmbHR 2010, 201; Hülsmann, Aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Geschäftsführer in Krise und Insolvenz der GmbH, GmbHR 2018, 506; Jacoby, Die Haftung des Sanierungsgeschäftsführers in der Eigenverwaltung, in: Festschrift Vallender, 2015, S. 261; Janssen, § 64 GmbHG: Gutschriften auf debitorisches Konto und Nutzung der dadurch wiedereröffneten Kreditlinie zu „privilegierten“ Zahlungen, ZInsO 2018, 1074; Jost, Die Insolvenzverursachungshaftung nach §§ 64 Satz 3 GmbHG, 92 Abs. 2 Satz 3 AktG, ZInsO 2014, 2471; Jungmann, Solvenztest versus Kapitalschutzregeln, ZGR 2006, 638; Kiefner/Langen, Massesicherungspflicht und Versagen des Überwachungsorgans, NJW 2011, 192; S. Klein, Pflichten und Haftungsrisiken der Geschäftsleitung beim Cash Pooling – Aktuelle Entwicklungen hinsichtlich des Kapitalschutzes und der Insolvenzverursachungshaftung, ZIP 2017, 258; C. Klein/Thiele, Der Sanierungsgeschäftsführer einer GmbH in der Eigenverwaltung – Chancen und Risiken im Spannungsfeld der divergierenden Interessen, ZInsO 2013, 2233; Kleindiek, Geschäftsführerhaftung in der Krise, in: Festschrift U. H. Schneider, 2011, S. 617; ders., Die Geschäftsführerhaftung nach § 64 Satz 3 GmbHG – eine Zwischenbilanz, GWR 2010, 75; ders., Geschäftsführerhaftung nach der GmbH-Reform, in: Festschrift K. Schmidt, 2009, S. 893; Klinck, Die Geschäftsführerhaftung nach § 64 Satz 1 GmbHG im Eigenverwaltungs(eröffnungs)verfahren, DB 2014, 938; Knof, Die neue Insolvenzverursachungshaftung nach § 64 Satz 3 RegE-GmbHG, Teil I, DStR 2007, 1536, Teil II, DStR 2007, 1580; Kolmann, Schutzschirmverfahren, 2014; Kordes, Entfallen der Ersatzpflicht des Organs für Zahlungen nach Insolvenzreife – Keine entsprechende Anwendung der Regeln des Bargeschäfts nach § 142 InsO a. F., NZG 2017, 1140; Kreuzberg, Zur Geschäftsführerhaftung bei Einziehung von abgetretenen Forderungen auf ein debitorisches Konto, NZG 2016, 371; Krumm, Insolvenzrechtliches Zahlungsverbot und rechtmäßiges Alternativverhalten, WM 2010, 296; Kruth, Massebereicherung statt Massesicherung durch die Auslegung der insolvenzrechtlichen Zahlungsverbote in der BGH-Rechtsprechung?, NZI 2014, 981; Kupka, Haftung des Geschäftsführers nach § 64 Satz 1 GmbHG für Zahlungen durch Smart Contracts in der Blockchain, ZIP 2021, 438; Müller, Geschäftsführerhaftung für Zahlungen auf debitorische Konten, NZG 2015, 1021; ders., Massekürzung und Massezufluss in Regime der Zahlungsverbote, DB 2015, 723; Münnich, Keine Vereinbarung über Ansprüche aus § 64 Satz 1 GmbHG a. F., auch bei Zustimmung vorläufigen Insolvenzverwalter, GmbHR 2021, 868, 875; Neuberger, Haftung bei Insolvenzverschleppung: Ein Tatbestand, vier verschiedene Rechtsfolgen, ZIP 2018, 909; Niesert/Hohler, Die Haftung des Geschäftsführers für die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen und ähnliche Leistungen – Zugleich ein Beitrag zur Auslegung des § 64 S. 3 GmbHG, NZI 2009, 345; Noack, Reform des deutschen Kapitalgesellschaftsrechts: Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen, DB 2006, 1475; Nolting-Hauff/Greulich, Was von der Insolvenzverursachungshaftung des Geschäftsführers nach § 64 S. 3 GmbHG bleibt, GmbHR 2013, 169; Otte, Das Zahlungsverbot und die Ersatzpflicht nach § 64 Satz 1 GmbHG, 2019; Poertzgen, Uneingeschränkte Haftung aus § 64 GmbHG bei unterlassener Insolvenzanfechtung?, ZInsO 2018, 1357; ders., Bargeschäft und Gegenleistung: BGH locuta, causa finita? Anmerkung zu BGH, Urt. v. 4.7.2017 – II ZR 319/15, ZInsO 2017, 2056; ders., Notwendige Korrektur der Beweislastverteilung bei § 64 GmbHG, ZInsO 2016, 1459; ders., Quo vadis § 64 GmbHG?, ZInsO 2016, 1182; ders., Geschäftsführerhaftung aus § 64 Satz 1 GmbHG – Anwendungspraxis und rechtspolitische Kritik, ZInsO 2011, 305; Poertzgen/Meyer, Aktuelle Probleme des § 64 Satz 3 GmbHG, ZInsO 2012, 249; Primozic/Brugugnone, Geschäftsführerhaftung bei der Bestellung von Kreditsicherheiten, NJW 2013, 1709; Remuta/von Lübken, Zahlen oder nicht? Entscheidungsfindung des GmbH-Geschäftsführers nach dem BGH-Urteil vom 4.7.2017 – II ZR 319/15, NZI 2018, 250; Röhricht, Insolvenzrechtliche Aspekte im Gesellschaftsrecht, ZIP 2005, 505; Römermann, Insolvenzrecht im MoMiG, NZI 2008, 641; Rüppel/Grotebrune, Geschäftsführerhaftung für Zahlungsvorgänge auf debitorischen Gesellschaftskonten nach Insolvenzreife: Beweisgrundsätze und Haftungsvoraussetzungen, NZI 2016, 723; A. Schmidt/Poertzgen, Geschäftsführerhaftung (§ 64 S. 1 GmbHG) in Zeiten des ESUG, NZI 2013, 369; Karsten Schmidt, Ersatzpflicht bei „verbotenen Zahlungen“ aus insolventen Gesellschaften: Ist der haftungsrechtliche Kampfhund zähmbar?, NZG 2015, 129; ders., Aufsichtsratshaftung bei Insolvenzverschleppung, GmbHR 2010, 1319; ders., Reform der Kapitalsicherung und Haftung in der Krise nach dem Regierungsentwurf des MoMiG – Sechs Leitsätze zu § 30 GmbHG-E, § 64 GmbHG-E und § 15a InsO-E, GmbHR 2007, 1072; ders., Verbotene Zahlungen in der Krise von Handelsgesellschaften und die daraus resultierenden Ersatzpflichten, ZHR 168 (2004), 637; Schröder, MoMiG: § 64 Satz 3 GmbHG – nützliches Signal oder mehr?, InsVZ 2010, 281; Schult, Insolvenzverursachungshaftung des Geschäftsführers: BGH schafft Klarheit, GWR 2012, 549; Seulen/Osterloh, Die Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen an den Gesellschafter – zur Reichweite von § 64 Satz 3 GmbHG, ZInsO 2010, 881; Siemon/Klein, Haftung des (Sanierungs-)Geschäftsführers gem. § 64 GmbHG im Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO, ZInsO 2012, 2009; Spliedt, MoMiG in der Insolvenz – ein Sanierungsversuch, ZIP 2009, 149; Streit/Bürk, Keine Entwarnung bei der Geschäftsführerhaftung im Insolvenzfall, DB 2008, 742; Strohn, Haftungsbegrenzung im Dunstkreis der Insolvenzverschleppung de lege lata – de lege ferenda, in: Festschrift Pape, 2019, S. 385; ders., Organhaftung im Vorfeld der Insolvenz, NZG 2011, 1161; ders., Existenzvernichtungshaftung, §§ 30, 31, 43 GmbHG und § 64 Satz 3 GmbHG – Koordinierungsbedarf?, ZHR 173 (2009), 589; Sutter/Kuznetsova, Berücksichtigung von § 64 Satz 3 GmbHG für die Limitation Language im Rahmen einer Unternehmensfinanzierung?, WM 2017, 745; Theiselmann/Redeker, Die Geschäftsführer-Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife – Analyse des BGH-Urteils vom 5.5.2008 – II ZR 38/07 und Empfehlungen für die Praxis, GmbHR 2008, 961; Thiessen, Haftung des Aufsichtsrats für Zahlungen nach Insolvenzreife, ZGR 2011, 275; Thole, Gläubigerschutz durch Insolvenzrecht: Anfechtung und verwandte Regelungsinstrumente in der Unternehmensinsolvenz, 2010; G. Wagner, Grundfragen der Insolvenzverschleppungshaftung nach der GmbH-Reform, in: Festschrift K. Schmidt, 2009, S. 1665; Wais, Internationale Zuständigkeit bei gesellschaftsrechtlichen Ansprüchen aus Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 GmbHG a. F./§ 64 Satz 1 GmbHG n. F., IPRax 2011, 138; Weber, Die Geschäftsführerhaftung aus der Perspektive des Europäischen Zivilprozessrechts, IPRax 2013, 69; Werres, Kontokorrent und Haftung nach § 64 Abs. 2 GmbHG – Zugleich Besprechung des Urteils des BGH vom 26.3.2007 – II ZR 310/05, ZInsO 2008, 1001; Willemsen/Rechel, Ausweitung der Insolvenzpräventionspflichten in § 64 GmbHG, GmbHR 2010, 349; Winstel/Skauradszun, Zahlungen an mehrere Gesellschafter in der Krise, GmbHR 2011, 185.
Übersicht
I. Einführung 1. Historie 2. Normzweck 3. Rechtsnatur II. Anwendungsbereich 1. Erfasste Gesellschaftsformen 2. Normadressaten a) Geschäftsleiter b) Aufsichtsratsmitglieder c) Amtsniederlegung 3. Zeitlicher Anwendungsbereich („Verbotszeitraum“) III. Masseschmälernde Zahlung 1. Zahlungsbegriff und wirtschaftliche Betrachtung 2. Zahlungen aus und auf kreditorisch und debitorisch geführte Konten 3. Ausgleich durch Zufluss einer Gegenleistung 4. Abwendung von Aus- oder Absonderungsrechten IV. Zurechnung und Unerheblichkeit hypothetischer Kausalverläufe V. Vermutetes Verschulden VI. Vereinbarkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters 1. Grundsatz (Abs. 1 Satz 2) 2. Zahlungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang (Abs. 2 Satz 1) 3. Verzahnung mit der Insolvenzantragspflicht a) Drei-/Sechs-Wochen-Zeitraum (Abs. 2 Satz 2) b) Nach Verletzung der Antragspflicht (Abs. 3) c) Im vorläufigen Insolvenzverfahren (Abs. 2 Satz 3) 4. Steuerrechtliche Zahlungspflichten (Abs. 8) 5. Abführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung 6. § 89 Abs. 3 StaRUG VII. Beschluss der Gesellschafterversammlung (Abs. 4 Satz 3) VIII. Rechtsfolgen 1. Erstattungspflicht a) Inhalt und Einzelbetrachtung (Abs. 4 Satz 1) b) Gesamtbetrachtung und Beschränkung auf den Gesamtgläubigerschaden (Abs. 4 Satz 2) aa) Quotenverminderungsschaden bb) Ansätze zur Ermittlung des Gesamtgläubigerschadens cc) Rückgriff auf erweiterte Einzelbetrachtung c) Aktivlegitimation d) Verzichts- und Vergleichsverbot (Abs. 4 Satz 4 und 5) e) Verjährung (Abs. 7) 2. Gegenrechte des Verpflichteten 3. Ausgleich unter mehreren Verpflichteten 4. Konkurrierende Haftungstatbestände und Strafsanktionen 5. Haftung Dritter IX. Prozessuales 1. Zuständiges Gericht 2. Klageantrag 3. Darlegungs- und Beweislast X. Eingeschränkte Insolvenzauslösungshaftung (Abs. 5) 1. Tatbestand a) Zahlung an Gesellschafter b) Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit c) Kausalität d) Verschulden 2. RechtsfolgenDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zum Gesamtwerk frei.
