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Steffek – 90. Lfg. 12.2021 – InsO § 15 – Antragsrecht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2022 § 15 Antragsrecht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
(1) 1Zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit ist außer den Gläubigern jedes Mitglied des Vertretungsorgans, bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit oder bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien jeder persönlich haftende Gesellschafter, sowie jeder Abwickler berechtigt. 2Bei einer juristischen Person ist im Fall der Führungslosigkeit auch jeder Gesellschafter, bei einer Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaft zudem auch jedes Mitglied des Aufsichtsrats zur Antragstellung berechtigt.
(2) 1Wird der Antrag nicht von allen Mitgliedern des Vertretungsorgans, allen persönlich haftenden Gesellschaftern, allen Gesellschaftern der juristischen Person, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats oder allen Abwicklern gestellt, so ist er zulässig, wenn der Eröffnungsgrund glaubhaft gemacht wird. 2Zusätzlich ist bei Antragstellung durch Gesellschafter einer juristischen Person oder Mitglieder des Aufsichtsrats auch die Führungslosigkeit glaubhaft zu machen. 3Das Insolvenzgericht hat die übrigen Mitglieder des Vertretungsorgans, persönlich haftenden Gesellschafter, Gesellschafter der juristischen Person, Mitglieder des Aufsichtsrats oder Abwickler zu hören.
(3) 1Ist bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend für die organschaftlichen Vertreter und die Abwickler der zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigten Gesellschafter. 2Entsprechendes gilt, wenn sich die Verbindung von Gesellschaften in dieser Art fortsetzt.
Literatur: Barthel, Reichweite des Insolvenzantragsrechts nach § 15 Abs. 1 Satz 2 InsO in Fällen der Führungslosigkeit einer juristischen Person, ZInsO 2010, 1776; Berger, Insolvenzantragspflicht bei Führungslosigkeit der Gesellschaft nach § 15a Abs. 3 InsO, ZInsO 2009, 1977; Bitter, Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern in der Insolvenz ihrer GmbH (Teil 2), ZInsO 2010, 1561; Brand/Brand, Die insolvenzrechtliche Führungslosigkeit und das Institut des faktischen Organs, NZI 2010, 712; Delhaes, Der Insolvenzantrag – Verfahrens- und kostenrechtliche Probleme der Konkurs- und Vergleichsantragstellung, 1994; Fehrenbach, Die Beteiligung der Gesellschafter beim Eigenantrag der Gesellschaft auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ZIP 2020, 2370; Gehrlein, Die Behandlung von Gesellschafterdarlehen durch das MoMiG, BB 2008, 846; Gessner, Insolvenzanträge des GmbH-Geschäftsführers bei drohender Zahlungsunfähigkeit entgegen dem Gesellschafterwillen?, NZI 2018, 185; Graeber, Zuständigkeiten und Verfahrensführung des Richters im Verfahren nach der InsO, RPfleger 1998, 449; Gundlach/Müller, Das Insolvenzantragsrecht und die Insolvenzantragspflicht des Insolvenzverwalters, ZInsO 2011, 900; Haas, Insolvenzantragsrecht und -pflicht in der GmbH insbesondere des „faktischen Geschäftsführers“ nach neuem Recht, DStR 1998, 1359; Hiebl, Neue strafrechtliche Risiken durch die Neufassung des Straftatbestandes der Insolvenzverschleppung in § 15a InsO infolge des MoMiG vom 1.11.2008, in: Festschrift Mehle, 2009, S. 273; Horstkotte, Die führungslose GmbH im Insolvenzantragsverfahren, ZInsO 2009, 209; Knauth, Die Prozess(un)fähigkeit einer insolventen führungslosen Gesellschaft, NZI 2018, 55; Köhler-Ma/de Bruyn, Führungslos ins Insolvenzverfahren?, ZIP 2018, 261; Müller/Rautmann, Prozessunfähigkeit und Insolvenzantragspflicht, ZInsO 2017, 2408; Passarge, Zum Begriff der Führungslosigkeit – scharfes Schwert gegen Missbrauch oder nur theoretischer Papiertiger?, GmbHR 2010, 295; Passarge/Brete, Führungslosigkeit in Theorie und Praxis – eine kritische Bestandsaufnahme, ZInsO 2011, 1293; Römermann, Aktuelles zur Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO, NZI 2010, 241; Schmahl, Subsidiäres Insolvenzantragsrecht bei führungslosen juristischen Personen nach dem Regierungsentwurf des MoMiG, NZI 2008, 6; Vallender, Allgemeine Anforderungen an Anträge im Insolvenzverfahren, MDR 1999, 280; Wälzholz, Die insolvenzrechtliche Behandlung haftungsbeschränkter Gesellschaften nach der Reform durch das MoMiG, DStR 2007, 1914; Zabel, Der missglückte Wortlaut von § 15 Abs. 1 Satz 2 InsO – Insolvenzantragsberechtigung für Aktionäre und Genossenschaftsmitglieder?, DZWIR 2009, 500.

Übersicht

I. Grundlagen 1. Normzweck 2. Normgeschichte 3. Normgegenstand II. Antragsrecht 1. Grundlagen 2. Juristische Person a) Mitglied des Vertretungsorgans und Abwickler b) Faktische Organmitglieder und faktische Abwickler c) Vorgründungsgesellschaft, Vorgesellschaft und gelöschte Gesellschaft d) Führungslosigkeit 3. Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit a) Persönlich haftender Gesellschafter b) Mitglied des Vertretungsorgans c) Abwickler d) Gesellschaft ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter (Absatz 3) III. Auslandsgesellschaften IV. Nachweis des Antragsrechts V. Nicht von allen Antragsberechtigten gestellter Antrag 1. Grundlagen 2. Glaubhaftmachung 3. Anhörung VI. Rücknahme des Antrags 1. Grundsatz 2. Ausnahmen VII. Kosten VIII. Beschwerdebefugnis

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