Kommentar

Detailsuche


Pape – 75. Lfg. 03.2018 – InsO § 13 – Eröffnungsantrag
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2018 § 13 Eröffnungsantrag
(1) 1Das Insolvenzverfahren wird nur auf schriftlichen Antrag eröffnet. 2Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner. 3Dem Antrag des Schuldners ist ein Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen beizufügen. 4Wenn der Schuldner einen Geschäftsbetrieb hat, der nicht eingestellt ist, sollen in dem Verzeichnis besonders kenntlich gemacht werden
  • 1. die höchsten Forderungen,
  • 2. die höchsten gesicherten Forderungen,
  • 3. die Forderungen der Finanzverwaltung,
  • 4. die Forderungen der Sozialversicherungsträger sowie
  • 5. die Forderungen aus betrieblicher Altersversorgung.
5Der Schuldner hat in diesem Fall auch Angaben zur Bilanzsumme, zu den Umsatzerlösen und zur durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer des vorangegangenen Geschäftsjahres zu machen. 6Die Angaben nach Satz 4 sind verpflichtend, wenn
  • 1. der Schuldner Eigenverwaltung beantragt,
  • 2. der Schuldner die Merkmale des § 22a Absatz 1 erfüllt oder
  • 3. die Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses beantragt wurde.
7Dem Verzeichnis nach Satz 3 und den Angaben nach den Sätzen 4 und 5 ist die Erklärung beizufügen, dass die enthaltenen Angaben richtig und vollständig sind.
(2) Der Antrag kann zurückgenommen werden, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag rechtskräftig abgewiesen ist.
(3) Ist der Eröffnungsantrag unzulässig, so fordert das Insolvenzgericht den Antragsteller unverzüglich auf, den Mangel zu beheben und räumt ihm hierzu eine angemessene Frist ein.
(4) 1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für die Antragstellung durch den Schuldner ein Formular einzuführen. 2Soweit nach Satz 1 ein Formular eingeführt ist, muss der Schuldner dieses benutzen. 3Für Verfahren, die von den Gerichten maschinell bearbeitet, und für solche, die nicht maschinell bearbeitet werden, können unterschiedliche Formulare eingeführt werden.
Auf Verfahren, die vor dem 1.7.2007 eröffnet worden sind, ist die bis zum 30.6.2007 geltende Fassung anzuwenden (Art. 103c EGInsO):
(1) 1Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. 2Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner.
(2) Der Antrag kann zurückgenommen werden, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag rechtskräftig abgewiesen ist.
Auf Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, ist die bis zum 29.2.2012 geltende Fassung der Absätze 1 und 3 (jetzt Absatz 4) anzuwenden (Art. 103g EGInsO):
(1) Das Insolvenzverfahren wird nur auf schriftlichen Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner.
(3) 1Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für die Antragstellung durch den Schuldner ein Formular einzuführen. 2Soweit nach Satz 1 ein Formular eingeführt ist, muss der Schuldner dieses benutzen.
Literatur: Ahrens, Versagung oder Aufhebung der Kostenstundung, ZVI 2003, 268; App, Zur Zwanzig-Gläubiger-Grenze des neuen § 304 Abs. 2 InsO, InVo 2002, 87; ders., Die Beteiligung kommunaler Behörden im Insolvenzverfahren und die Rechte der übrigen Verfahrensbeteiligten, InVo 1999, 65; ders., Probleme bei Konkursanträgen aufgrund von Steueransprüchen, ZIP 1992, 460; Arnold, Die Restschuldbefreiung nach der Insolvenzordnung von 1994, DGVZ 1996, 129; Baron, Erste Erfahrungen mit der neuen Insolvenzordnung aus Gläubigersicht, ZInsO 1999, 273; Beth, Amtsermittlung des Insolvenzgerichts im Eröffnungsverfahren, NZI 2014, 487; ders., Die Entscheidung des BGH zur Notwendigkeit der Glaubhaftmachung der fortbestehenden Zahlungsunfähigkeit nach Erfüllung der Forderung, ZInsO 2013, 1680; ders., Der unter rechtlicher Betreuung stehende Schuldner, ZInsO 2012, 316; ders., Zur Notwendigkeit der Glaubhaftmachung der fortbestehenden Zahlungsunfähigkeit nach Erfüllung der Forderung, NZI 2012, 1; Blankenburg, Der betreute Schuldner in der Insolvenz, ZVI 2016, 257; ders., Versagung der Stundung bei deliktischen Forderungen, ZVI 2015, 239; ders., Änderungen im Ablauf des Eröffnungsverfahrens durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte, ZInsO 2014, 801; ders., Das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis gem. § 13 Abs. 1 Satz 3 InsO – Paradebeispiele für eine verunglückte Gesetzgebung?, ZInsO 2013, 2196; Böcker/Poertzgen, Der insolvenzrechtliche Überschuldungsbegriff ab 2014, GmbHR 2013, 17; Bohn, Zulässigkeit und Wirksamkeit von Konkursverträgen, KTS 1955, 135; Bollig, Aufgaben, Befugnisse und Entschädigung des gerichtlichen Sachverständigen im Konkurseröffnungsverfahren, KTS 1990, 599; Brünkmanns, Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen: Kritische Analyse und Anregungen aus der Praxis, ZIP 2013, 193; Bruns, Entschuldung auf Staatskosten: Darf die Prozesskostenhilfe die materiellen Voraussetzungen für das Verbraucherinsolvenzverfahren schaffen?, NJW 1999, 3445; Cymutta, Neue Regeln für Insolvenzanträge – Haftungsrisiken der antragspflichtigen Organe und deren Berater, BB 2012, 3151; Delhaes, Die Stellung, Rücknahme und Erledigung verfahrensleitender Anträge nach der Insolvenzordnung, in: Kölner Schrift, 2. Aufl., S. 141; Diversy, Auswirkungen der Behandlung eines unvollständigen Insolvenzantrages durch den Insolvenzrichter auf das Insolvenzverfahren, ZInsO 2004, 1176; Fenski, Rücknahme des Konkursantrages durch ein anderes Organmitglied?, BB 1988, 2265; Fischer, Schuldnervertretung im Verbraucherinsolvenzverfahren und Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, InsbürO 2004, 162; ders. Gläubigervertretung im Verbraucherinsolvenzverfahren und Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, InsbürO 2004, 206; ders., Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG bei der Vertretung von Gläubigern im Verbraucherinsolvenzverfahren, RVGreport 2004, 462; Fölsing, Konzerninsolvenz: Gruppen-Gerichtsstand, Kooperation und Koordination, ZInsO 2013, 413; Foerste, § 26 Abs. 4 InsO – Ein Zwischenruf, ZInsO 2012, 532; Frind, Wer nicht fortsetzen will, muss zahlen – zum „Unwillen“ von Gläubigern, von der Möglichkeit des § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO Gebrauch zu machen, ZInsO 2016, 2337; ders., Keine Stundungsgewährung und Restschuldbefreiungsaussicht für Strafgefangene nach der Reform des Privatinsolvenzrechts zum 1.7.2014?, ZInsO 2015, 1667; ders., Die praxispraxisgerechtegerechte Anwendung des „weiterlaufenden Insolvenzantrags“ – Ist der Kampf gegen die „Stapelverfahren“ verloren?, NJW 2013, 2478; ders., Das unzulässige „Offenhalten“ des Eröffnungsverfahrens zur Verfahrenskostendeckung, ZInsO 2012, 1357; ders., Die Praxis fragt, „ESUG“ antwortet nicht, ZInsO 2011, 2249; ders., Gebrauchsanleitung für den erfolgreichen Gläubigerinsolvenzantrag – unter Berücksichtigung der Neufassung des § 14 InsO in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2011, ZInsO 2011, 412; ders., Problemanalyse zum RefE „ESUG“ – Teil 1, ZInsO 2011, 373; Frind/Schmidt, Sozialversicherungsträger – Nassauer des Insolvenzverfahrens? (Teil II), ZInsO 2002, 8; Fritsche, Die Zulässigkeit des Insolvenzantrags, DZWIR 2003, 234; Fuchs, Die Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren – Problemlösung oder neue Fragen?, NZI 2002, 239; Fuchs/Bayer, Forderungen aus Arbeitsverhältnissen – entbehrliche Klarstellung im Gesetzestext oder Auslegung, ZInsO 2003, 300; Gaiser, Die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners gemäß § 97 InsO und die Frage nach alternativen Auskunftsquellen, ZInsO 2002, 472; Göbel, Die Auswirkungen der geplanten Überleitungsvorschrift auf laufende Insolvenzverfahren, ZInsO 2001, 500; Graeber, Der auskunftsunwillige Schuldner im Eigenantragsverfahren – Überlegungen zur verfahrensmäßigen Behandlung, ZInsO 2003, 551; ders., Zuständigkeiten und Verfahrensführung des Richters in Verfahren nach der InsO, Rpfleger 1998, 449; Greiner, Das Fehlen einer Überleitungsvorschrift zum „neuen“ § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO – eine „(un)bewusste“ Regelungslücke in der Überleitungsvorschrift des Art. 103j EGInsO?, ZInsO 2017, 1471; dies., Welche Anforderungen sind an die Erklärung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis zu stellen?, ZInsO 2016, 1511; Grote, Verbraucherinsolvenz und Entschuldungsverfahren: Neuer Regierungsentwurf, ZInsO 2007, 918; Grote/Heyer, Alternativmodell zum Entschuldungsmodell bei Masselosigkeit, ZInsO 2007, 1121; dies., Alternativentwurf zur Änderung der Insolvenzordnung zur Regelung der Entschuldung mittelloser Personen, ZInsO 2006, 1138; Grote/Pape, Das Ende der Diskussion? Die wichtigsten Neuregelungen zur Restschuldbefreiung, ZInsO 2013, 1433; dies., Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und Stärkung der Gläubigerrechte – Bemerkungen zu dem Regierungsentwurf, ZInsO 2012, 1913; dies., Der Referentenentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und Stärkung der Gläubigerrechte, ZInsO 2012, 409; dies., Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung, des Kreditwesengesetzes und anderer Gesetze, ZInsO 2004, 993; Grub, Die Begrenzung der Gerichtskosten im Insolvenzverfahren auf einen Gegenstandswert von 30 Mio. € gem. § 39 Abs. 2 GKG, ZInsO 2013, 313; ders., Keine Umsatzbeteiligung der Staatskasse an der Betriebsfortführung insolventer Unternehmen, NZI 2012, 949; Gundlach/Frenzel, Zur Frage der Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter für die Durchführung des Insolvenzverfahrens, DZWIR 2005, 521; Gundlach/Frenzel/Schmidt, Die Postsperre des § 99 InsO, ZInsO 2001, 979; Gundlach/Müller, Das Insolvenzantragsrecht eines nachrangigen Insolvenzgläubigers im Fall des qualifizierten Rangrücktritts, ZInsO 2011, 84; Gundlach/Müller/Rautmann, Das Rechtsschutzinteresse im Fall des Eigenantrags, ZInsO 2015, 889; Gundlach/Schmidt, Das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 – und die Änderungen der Insolvenzantragsregelungen, DStR 2017, 2057; Haarmeyer, Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens und das besondere Abwicklungsverfahren nach § 25 InsO, ZInsO 2000, 70; Hackländer/Schur, Die Zulässigkeit des Eröffnungsantrags bei Erfüllung der Forderung des antragstellenden Gläubigers – Diskussionsstand, Lösungsansatz und Verfahrensweise, ZInsO 2012, 901; Hansens, Anwaltsgebühren im Insolvenzeröffnungsverfahren, RVGreport 2010, 443; Harder, Fortsetzung des Insolvenzverfahrens gem. § 14 I 2 InsO, NJW-Spezial 2012, 277; Hartenbach, Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung, ZVI 2003, 62; Hauß, Wege aus der Mangelfallberechnung – Verbraucherinsolvenz und Unterhalt, MDR 2002, 1163; Heeg/Kebbel, Risiken und Nebenwirkungen der Gesundheitsreform – Droht die Insolvenz von gesetzlichen Krankenkassen?, ZIP 2009, 302; Henckel, Prozeßrecht und materielles Recht, 1970; Heyer, Die neuen Formulare für den Verbraucherinsolvenzantrag – nur ein bisschen neu, ZVI 2014, 256; ders., Der „Null-Plan“ im Verbraucherinsolvenzverfahren, JR 1996, 314; Heyrath/Jahnke/Kühn, Der Tod des Schuldners im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, ZInsO 2007, 1202; Holzer, Die Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen, InsbürO 2009, 11; ders., Die Verbindung von Insolvenzverfahren, NZI 2007, 432; Horstkotte, Die Rücknahme eines Insolvenzeigenantrags durch nicht antragstellende Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ZInsO 2017, 146; Huber, Bankkrisen und neues Insolvenzrecht – Ein Beitrag zum Sonderinsolvenzrecht des Kreditwesengesetzes, ZBB 1998, 193; Jungmann, Die Gutachtertätigkeit im Insolvenzeröffnungsverfahren – Probleme bei unzulässigen Insolvenzanträgen, DZWIR 2002, 363; Kampf, Tod in der Insolvenz – eine Herausforderung für die Verfahrensbeteiligten, ZInsO 2018, 3; Kaufmann/Casse, Zur Zahlungsunfähigkeit bei vorläufiger Insolvenzverwaltung, der Wirksamkeit der Erledigungserklärung hinsichtlich des Eröffnungsantrags und der Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen, ZInsO 2013, 2138; Klages/Pape, Die Neuregelung des § 14 InsO – Eine Bestandsaufnahme unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH, NZI 2013, 561; Kocher, Entschuldung jetzt auch für mittellose Schuldner? Zur Teilreform des Insolvenzverfahrens durch das InsOÄndG, DZWIR 2002, 45; Kohte, Alte Schulden – neue Verfahren? – Zur Neuregelung des Zugangs zum Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 304 InsO, ZInsO 2002, 53; Köke/Schmerbach, Tod des Schuldners in der Insolvenz, ZVI 2007, 497; Landfermann, Allgemeine Wirkungen der Insolvenzeröffnung, in: Kölner Schrift, 2. Aufl., S. 159; ders., Massearmut und Insolvenzrechtsreform, KTS 1989, 763; Laroche/Meier/Pruskowski/Schöttler/Siebert/Vallender, Unsicherheitsquelle § 14 Abs. 1 Satz 2 und 3 InsO – Anwendungsprobleme nach Zahlung der Insolvenzforderung und Aufrechterhaltung des Insolvenzantrags, ZIP 2013, 1456; Lau, Das Eröffnungsverfahren (§ 270a InsO) mit anschließender Eigenverwaltung aus der Sicht eines (vorläufigen) Sachwalters, DB 2014, 1417; Leinekugel/Skauradszun, Geschäftsführerhaftung bei eigenmächtig gestelltem Insolvenzantrag wegen bloß drohender Zahlungsunfähigkeit, GmbHR 2011, 1121; Ley, Checkliste: Verfahrensvoraussetzungen für das Verbraucherinsolvenzverfahren, MDR 2003, 205; Lissner, Beratungshilfe im Insolvenzverfahren, ZInsO 2012, 104; Lundberg/Sänger, Die Insolvenz von Krankenkassen – gesetzliche Regelung trifft Wirklichkeit, ZInsO 2012, 1556; Marotzke, Insolvenzrechtsreform à la 007: Finanzbehörden mit Lizenz zum Töten?, ZInsO 2015, 2397; ders., Die Verfahrenskostenvorschusspflicht des GmbH-Geschäftsführers im Fall der Nichterfüllung seiner Insolvenzantragspflicht (§ 26 Abs. 4 InsO), ZInsO 2013, 1940; ders., Das insolvenzrechtliche Eröffnungsverfahren neuer Prägung (Teil 1 und 2), DB 2012, 560 und 617; ders., Kostenfreie Weiterverfolgung eines von Gläubigerseite gestellten Insolvenzantrags trotz Wegfalls der zugrundeliegenden Forderung?, ZInsO 2011, 841; Martini, Von der Kunst der Auslegung zum Wohl des Verfahrens, ZInsO 2013, 1782; Melchers, Die Insolvenzordnung wird die Unterhaltsberechnung im Mangelfall revolutionieren, ZVI 2002, 143; Mock, Das neue Konzerninsolvenzrecht nach dem Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen, DB 2017, 951; Müller/Rautmann, Die Antragsberechtigung des Massegläubigers, ZInsO 2015, 2365; dies., Das Rechtsschutzinteresse des Gläubigers bei der Insolvenzantragstellung gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO, ZInsO 2013, 378; dies., Die Unzulässigkeit des Antrags als Folge der neuen Vorgaben des § 13 InsO, ZInsO 2012, 918; Neubert, Das neue Insolvenzeröffnungsverfahren nach dem ESUG, GmbHR 2012, 439; Nicht/Schildt, Zur Frage der Kappung der Gebühren des Insolvenzgerichts, NZI 2013, 64; Obermüller, Der Gläubigerausschuss nach dem „ESUG“, ZInsO 2012, 18; Ohle/Jäger, Referentenentwurf zur Änderung der InsO aus Gläubigersicht, ZVI 2004, 714; Onusseit, Der auf 0.00 Uhr (vor-)datierte Insolvenzeröffnungsbeschluss und die Verjährung des Anfechtungsanspruchs, ZInsO 2003, 404; G. Pape, Neuregelung des Verfahrens über das Vermögen natürlicher Personen – Vieles neu ab dem 1. Juli 2014, ZAP Fach 14, S. 655; ders., Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von KonzernKonzerninsolvenzeninsolvenzen, NWB 2013, 1094; ders., Das janusköpfige Insolvenzeröffnungsverfahren bei der Eigenverwaltung, in: Festschrift Haarmeyer, 2013, S 219; ders., Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, ZAP Fach 14, S. 629; ders., Gesetz zur Änderung der Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, NWB 2012, 2079; ders., Entwicklung der Insolvenzordnung, in: Festschrift 300 Jahre OLG Celle, 2011, S. 323; ders., Gläubiger- und Schuldneranträge im Regelinsolvenzverfahren, ZInsO 2011, 2154; ders., Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, ZInsO 2011, 1033; ders., Erleichterung der Sanierung von Unternehmen durch Stärkung der Eigenverwaltung, ZInsO 2010, 1582; ders., Änderungen im Eröffnungsverfahren durch das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens, NZI 2007, 425; ders., Gesetzwidrigkeit der Verweisung des Insolvenzverfahrens bei gewerbsmäßiger Firmenbestattung, ZIP 2006, 877; ders., Ende der Restschuldbefreiung für alle?, ZInsO 2006, 897; ders., Verbraucher- und Privatinsolvenzen: Rechtsprechungsübersicht I/2004, ZVI 2004, Beilage 2; ders., Verbraucher- und Privatinsolvenzen: Rechtsprechungsübersicht 2003, ZVI 2004, Beilage 1; ders., Das Verbraucherinsolvenzverfahren für private Verbraucher und Kleingewerbetreibende, NWB Fach 19, S. 2405; ders., Zulässigkeit von Restschuldbefreiungsversagungsanträgen vor Durchführung des Schlusstermins nach DisE InsO-ÄndG April 2003, ZVI 2003, 377; ders., Rechtsprechungsübersicht: Verbraucherinsolvenzverfahren – Stand Januar 2003, ZInsO 2003, Beilage 1; ders., Rücknahmefiktion als Erschwerungs- und Disziplinierungsinstrument, ZInsO 2003, 61; ders., Aktuelle Entwicklungen im Insolvenzeröffnungsverfahren, ZIP 2002, 2277; ders., Unzulässigkeit von Neugläubigerklagen gegen den Schuldner?, ZInsO 2002, 917; ders., Aktuelle Entwicklungen im Verbraucherinsolvenzverfahren, ZVI 2002, 225; ders., Bevorstehende Änderungen der InsO nach dem InsOÄndG 2001, ZInsO 2001, 587; ders., Rechtsprechungsübersicht: Verbraucherinsolvenzverfahren (Teil II), ZInsO 2001, 25; ders., Verfahrensrechtliche Probleme und Manipulationsmöglichkeiten bei Gläubigeranträgen betreffend private Verbraucher und Kleingewerbetreibende nach der InsO, ZInsO 1998, 353; ders., Keine Prozesskostenhilfe für den Gesamtvollstreckungsschuldner zwecks Restschuldbefreiung?, ZIP 1997, 190; ders., Restschuldbefreiung und Masselosigkeit, Rpfleger 1997, 237; ders., Rechtsprechungsübersicht zum Gesamtvollstreckungsrecht der neuen Bundesländer III – Stand: Dezember 1995, ZAP-Ost, Fach 14, S. 309; ders., Kein Ersatz der gesellschaftsrechtlichen Liquidation durch Unternehmenskonkurs, WiPra 1996, 242; ders., Schadensersatzpflicht wegen fahrlässig gestellten Konkursantrags?, ZIP 1995, 623; ders., Neuordnung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren, WPrax 1995, 252; I. Pape, Zur Finanzierung der Verfahrenskosten im Verbraucherinsolvenzverfahren, NZI 1999, 89; I. Pape/G. Pape, Entwicklung der Rechtsprechung zum Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren bis Ende des Jahres 2016 – Schuldenbereinigung, Stundung, Eröffnung, ZInsO 2017, 793; dies., Entwicklung der Rechtsprechung zum Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren in den Jahren 2012 bis Mitte 2015 – Teil 1, ZInsO 2015, 1869; Pleister/Sturm, Die Herausforderungen des neuen Konzerninsolvenzrechts, ZIP 2017, 2329 Poertzgen, Die rechtsformneutrale Rechtsantragspflicht (§ 15a InsO), ZInsO 2007, 574; Schlosser, Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, in: Leipold (Hrsg.), Insolvenzrecht im Umbruch, 1991, S. 9; Rauscher, Etwas mehr Bescheidenheit, ZInsO 2013, 869; Rein, Die Rücknahme des Insolvenzantrags, NJW-Spezial 2016, 213; Reuter, Schluss mit Druckanträgen? Wie Gläubiger auf § 14 InsO reagieren, INDat-Report 8/2012, S. 10; Riedel, Auswirkungen der Modernisierung des Kostenrechts im Insolvenzverfahren, ZVI 2004, 274; Römermann, Ein Jahr ESUG – Eine Bestandsaufnahme aus dem Blickwinkel der GmbH-Beratung, GmbHR 2013, 337; ders., Neues Insolvenz- und Sanierungsrecht durch das ESUG, NJW 2012, 645; Römermann/Praß, Beratung der GmbH als Schuldnerin in Krise und Insolvenz nach dem ESUG, GmbHR 2012, 425; Schlegel, Insolvenzanträge und Eigenverwaltungsantrag bei drohender Zahlungsunfähigkeit, ZIP 1999, 954; Schmahl, Zur Praxis öffenlich-rechtlicher Gläubiger bei der Stellung und Rücknahme von Eröffnungsanträgen, NZI 2002, 177; Schmerbach, Entwurf eines Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes 2004, ZInsO 2003, 882; ders., Tod des Schuldners im Verbraucherinsolvenzverfahren, NZI 2008, 353; Schmerbach/ Wegener, Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2006, ZInsO 2006, 400; Nikolaus M. Schmidt, Die Rücknahme des Eigenantrags durch ein Mitglied des Vertretungsorgans einer juristischen Person, ZInsO 2015, 2168; ders., Die Folgen der fehlenden Vollständigkeitserklärung gem. § 13 Abs. 1 Satz 7 InsO, ZInsO 2014, 2352; Schmittmann, Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren für organschaftliche Vertreter einer Kapitalgesellschaft, ZInsO 2002, 742; Siegmann, Zur Schuldnerstellung bei der Nachlaßinsolvenz sowie zum Nachweis der Unzulänglichkeit des Nachlasses, Rpfleger, 2001, 260; ders., Der Tod des Schuldners im Insolvenzverfahren, ZEV 2000, 345; Siemon/Frind, Der Konzern in der Insolvenz, NZI 2013, 2; Smid, Kritische Anmerkungen zu § 21 Abs. 2 Nr. 1a InsO n. F., ZInsO 2012, 757; ders., Strukturen des Insolvenzrechts in den Reformstaaten Mittel- und Osteuropas, KTS 1998, 313; ders., Prozeßkostenhilfe für den Eigenantrag des Gemeinschuldners im Insolvenzverfahren nach geltendem Recht?, NJW 1994, 2678; Stahlschmidt/Barthelheimer, Änderungen bei der Konzerninsolvenz in Eigenverwaltung durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen – Frischzellenkur auch für DAX-Unternehmen?, ZInsO 2017, 2010; Stapper/Jacobi, Der Eigenantrag (§ 13 InsO) nach neuem Recht, ZInsO 2012, 628; Stephan, Das InsO-Änderungsgesetz 2005 – Die geplanten Neuerungen im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung, des Kreditwesengesetzes und anderer Gesetze, NZI 2004, 521; Sternal, Das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens, NJW 2007, 1909; ders., Neuregelungen zum Unternehmensinsolvenzrecht – Die geplanten Neuerungen im Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 8.2.2006, NZI 2006, 185; Streck, Die Eingangsentscheidung gem. § 287a InsO – mehr Arbeit für Gerichte und Verwalter?, ZVI 2014, 205; Tetzlaff, Drohende Zahlungsunfähigkeit – Geschäftsführer und Gesellschafter in der Zwickmühle?, ZInsO 2008, 137; Thomas, Mindestquote als Voraussetzung für die Restschuldbefreiung, in: Kölner Schrift, 2. Aufl., S. 1763; Uhlenbruck, Vordatierung von Insolvenzbeschlüssen, ZInsO 2001, 977; ders., Zur Zulässigkeit von Insolvenzanträgen des Schuldners, InVo 1999, 333; ders., Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners und seiner organschaftlichen Vertreter nach der Konkursordnung, Vergleichsordnung, Gesamtvollstreckungsordnung sowie Insolvenzordnung, KTS 1997, 371; ders., Die anwaltliche Beratung bei Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsantrag, 2. Aufl., 1996; ders., Die verfahrens- und kostenmäßige Behandlung mehrerer Konkursanträge gegen den gleichen Schuldner, KTS 1987, 561; ders., Prozeßkostenhilfe im Konkurs, ZIP 1982, 288; Vallender, Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) – Änderungen des Insolvenzeröffnungsverfahrens, MDR 2012, 61; ders., Ein redlicher Schuldner?, ZVI 2003, 253; ders., Die bevorstehenden Änderungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens, NZI 2001, 561; ders., Die Reform der Reform, KTS 2001, 519; ders., Anwaltliche Gebühren im Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, MDR 1999, 598; ders., Allgemeine Anforderungen an Anträge im Insolvenzverfahren, MDR 1999, 280; ders., Einzelzwangsvollstreckung im neuen Insolvenzrecht, ZIP 1997, 1993; ders., Die Auskunftspflicht der Organe juristischer Personen im Konkurseröffnungsverfahren, ZIP 1996, 529; Viertelhausen, Das Finanzamt als Gläubiger im Insolvenzverfahren, InVo 2002, 45; Wertenbruch, Gesellschafterbeschluss für Insolvenzantrag bei drohender Zahlungsunfähigkeit?, DB 2013, 2092; Wimmer, Die insolvenzrechtlichen Bestimmungen des Haushaltsbegleitgesetzes 2011, jurisPR-InsR 23/2010 Anm. 1; Wortberg, Holzmüller und die Stellung eines Insolvenzantrags wegen drohender Zahlungsunfähigkeit, ZInsO 2004, 707; Zimmermann, § 26 Abs. 4 InsO – oder: Was das ESUG, der Gesetzgeber und Aristoteles Onassis gemeinsam haben, ZInsO 2012, 396; Zipperer, Treuepflichten im Insolvenzeröffnungsverfahren, NZI 2010, 281.

Übersicht

I. Vorbemerkung zu den Vorschriften des Eröffnungsverfahrens 1. Antragstellung bei drohender Zahlungsunfähigkeit 2. Schaffung eines einheitlichen Eröffnungsverfahrens a) Differenzierung zwischen Verfahren mit und ohne laufenden Geschäftsbetrieb b) Sonderregelung für die Aufrechterhaltung des Antrags bei Befriedigung der Forderung im Eröffnungsverfahren 3. Das Eröffnungsverfahren als Eilverfahren a) Ausschluss des Ruhens und der Aussetzung des Eröffnungsverfahrens im Regelfall b) Gesetzlich geregeltes Ruhen bei Verbraucherinsolvenz c) Unzulässigkeit der einstweiligen Eröffnung von Verfahren II. Entstehungsgeschichte III. Das Eröffnungsverfahren als Antragsverfahren 1. Antragsgrundsatz 2. Pflicht zur schriftlichen Antragstellung a) Angleichung der Antragstellung an das Verbraucherinsolvenzverfahren b) Vereinheitlichung der Antragsvoraussetzungen durch Erlass eines Antragsformulars 3. Pflicht zur Vorlage eines Gläubiger- und Forderungsverzeichnisses 4. Ergänzende Vorschriften für Fälle der Betriebsfortführung und angestrebten Sanierung 5. Ausdrückliche Regelung der Antragsrücknahme a) Problematik sog. Ketten- oder Stapelanträge von Sozialversicherungsträgern usw. b) Lösungsansätze in § 13 und § 14 aa) Aufrechterhaltung des Gläubigerantrags trotz Befriedigung bb) Erleichterung der Aufrechterhaltung des Antrags durch Neuregelung des § 14 Abs. 1 Satz 2 IV. Regelungsinhalt und Normzweck der §§ 13 ff 1. Vervielfältigung der Verfahrensarten 2. Voranstellung und Konzentration der Vorschriften zur Insolvenzfähigkeit 3. Isolierte Regelung der Antragsbefugnis für Gesellschaften 4. Präzisierungen und Ergänzungen der Vorschriften des Eröffnungsverfahrens a) Neuordnung der Mitwirkung des Schuldners b) Neuregelung der Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren 5. Verhältnis von Altverfahren nach KO/GesO zu Neuverfahren nach InsO 6. Rechtsentwicklungen nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung betreffend Verfahren über das Vermögen natürlicher Personen a) Änderungen der Antragsvoraussetzungen durch das InsOÄndG 2001 b) Umgestaltung des Restschuldbefreiungsverfahrens im Anschluss an Gläubigeranträge aa) Eigenantrag des Schuldners bb) Anschließung an einen Fremdantrag cc) Isolierter Restschuldbefreiungsantrag c) Anwendung der Neuregelungen des InsOÄndG 2001 d) Einführung der Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung e) Weitere Reformentwicklung betreffend die Antragstellung in Verfahren über das Vermögen natürlicher Personen 7. Einführung des § 13a durch das Konzerninsolvenzgesetz V. Erforderlichkeit eines Insolvenzantrags (Abs. 1) 1. Ausweitung der Antragsbefugnis 2. Voraussetzungen für die Stellung wirksamer Schuldneranträge a) Antragsverwerfung bei fehlender Mitwirkung des Schuldners b) Keine Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdanträgen c) Unterscheidung zwischen Zulassung des Antrags und Hauptprüfung im Eigenantragsverfahren aa) Hinweispflicht des Insolvenzgerichts bei Zulässigkeitsbedenken (Abs. 3) bb) Konsequenzen für die Behandlung von Schuldneranträgen d) Besonderheiten im Verbraucherinsolvenzverfahren 3. Keine Regelung der Antragspflicht a) „Antragspflicht“ natürlicher Personen bei angestrebter Restschuldbefreiung b) Auswirkungen unterhaltsrechtlicher Mangelfälle auf die Insolvenzantragspflicht 4. Differenzierung zwischen Anträgen betreffend gewerblich tätige Schuldner und private Verbraucher a) Abgrenzung der Zuordnung von Schuldnern zum Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren aa) Fälle der eindeutigen Zuordnung bb) Regelinsolvenzverfahren bei Geschäftsführertätigkeit cc) Regelinsolvenzverfahren bei bestehenden Forderungen aus Arbeitsverhältnissen dd) Die Zwanzig-Gläubiger-Grenze des § 304 Abs. 2 ee) Vermögensverhältnisse des Schuldners b) Rechtsmittel gegen die Verfahrenszuordnung VI. Die Antragsvoraussetzungen im Einzelnen 1. Insolvenzanträge als Prozesshandlungen 2. Allgemeine Anforderungen an Insolvenzanträge a) Antragstellung durch Bevollmächtigte b) Exakte Bezeichnung des Schuldners c) Darstellung der Finanzlage des Schuldners 3. Form und Inhalt des Antrags a) Genereller Schriftformzwang für den Insolvenzantrag aa) Angleichung an die Rechtslage im Verbraucherinsolvenzverfahren bb) Künftige Standardisierung von Anträgen cc) Antragstellung per Telefax, E-Mail oder elektronischem Dokument b) Bedingungsfeindlichkeit der Insolvenzantragstellung aa) Zulässigkeit von Bitten um Antragsrückstellung bb) Zulässigkeit von Anregungen der Beteiligten c) Rechtsschutzbedürfnis aa) Grundsätzliche Unzulässigkeit mehrfacher Antragstellung nach Eröffnung bb) Kein Mindestinteresse erforderlich cc) Anträge zur Firmenbestattung 4. Besondere Antragsvoraussetzungen in ab dem 1.3.2012 beantragten Insolvenzverfahren a) Vorlage eines Gläubiger- und Forderungsverzeichnisses aa) Inhaltliche Vorgaben/Unzulässigkeit des Antrags bei fehlendem Verzeichnis bb) Verfahren bei Unvollständigkeit der Verzeichnisse (1) Angaben zu Namen, Anschrift und Rechtsform des Schuldners (2) Angaben zur Forderungshöhe (3) Antragsverwerfung bei offensichtlicher Unvollständigkeit cc) Pflicht zur sorgsamen Erstellung der Verzeichnisse (1) Bedeutung für die Besetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses (2) Angaben zum Insolvenzgrund b) Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben c) Besondere Antragserfordernisse bei nicht eingestelltem Geschäftsbetrieb aa) Vorangehender Gläubigerantrag bb) Gewichtung der Gläubiger/Angaben zu den höchsten Forderungen (1) Angaben zwecks Bestimmung der Mitglieder eines vorläufigen Gläubigerausschusses (2) Atypische Anträge auf Bestellung eines vorläufigen Ausschusses (3) Nachträglicher Antrag des Schuldners auf Einsetzung eines vorläufigen Ausschusses cc) Angaben zu den Größenkriterien des § 22a Abs. 1 (1) Auswirkungen auf die Angaben des Schuldners nach Absatz 1 Satz 4 und 5 (2) Aufklärungspflicht oder Verwerfungskompetenz dd) Ausnahmefälle zur Freiwilligkeit der Angaben nach Satz 4 ee) Zeitlicher Geltungsbereich der Neuregelungen/Regelungsdefizite bei vorangehendem Fremdantrag 5. Besonderheiten bei Behördenanträgen 6. Gesetzlich geregelte besondere Antragsrechte und -pflichten a) Kreditinstitute, Bausparkassen, inländische Versicherungsunternehmen b) Krankenkassen und Krankenkassenverbände c) Arbeitnehmer, Betriebsrat, Pensions-Sicherungs-Verein 7. Weitere ergänzende Bestimmungen für Insolvenzanträge von Personengesellschaften, juristischen Personen und Konzerngesellschaften VII. Behandlung von mehreren Insolvenzanträgen 1. Verteilung der Kosten bei der Verbindung von Anträgen 2. Keine Verfahrensverbindung bei unterschiedlichen Schuldnern VIII. Wiederholte Antragstellung 1. Aufrechterhaltung/Wiederholung von Gläubigeranträgen a) Aufrechterhaltung des Antrags gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 a. F. b) Aufrechterhaltung des Antrags gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 n. F. c) Nachschieben einer Neuforderung 2. Erneute Anträge zwecks Erlangung der Restschuldbefreiung a) Erneuter Insolvenzantrag nach gescheitertem Vorantrag aa) Einführung einer dreijährigen Sperrfrist durch die Rechtsprechung bb) Unabhängigkeit der Zulässigkeit von Folgeanträgen von der Begründung neuer Verbindlichkeiten cc) Einzelne Fallkonstellationen dd) Ausnahmen von der Sperrfristrechtsprechung b) Antragswiederholung nach Auslösung der Rücknahmefiktion 3. Rechtslage seit dem 1.7.2014 – Einhaltung gesetzlicher Sperrfristen als Zulässigkeitsvoraussetzung a) Neuregelung der Einleitung des Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiungsantrag b) Beschränkung der Rücknahmefiktion c) Einzelfälle nach neuem Recht IX. Insolvenzkostenhilfe und Stundung 1. Anwendung der Prozesskostenhilfevorschriften im Nachlassinsolvenzeröffnungsverfahren 2. Beschränkte Anwendung der Stundungsvorschriften 3. Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe bei Gläubigeranträgen a) Anträge juristischer Personen b) Abwehr des Antrags durch den Schuldner c) Bewilligung nach Verfahrensabschnitten d) Erforderlichkeit eines Rechtsschutzbedürfnisses e) Anträge nachrangiger Insolvenzgläubiger f) Rechtsanwaltsbeiordnung und Rechtsfolgen 4. Kostenhilfe bei Schuldneranträgen a) Die Rechtslage vor Inkrafttreten des InsOÄndG 2001 b) Die Rechtslage nach Einführung der Stundungsvorschriften aa) Voraussetzungen für die Stellung wirksamer Stundungsanträge mit dem Eröffnungsantrag (1) Voraussetzungen für die Verfahrenskostenstundung (2) Keine gesetzliche Pflicht zur Rücklagenbildung (3) Benutzung der Verbraucherinsolvenzformularverordnung (4) Präzisierung der Auskunftspflicht des Schuldners ab 1.7.2014 bb) Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Ehegatten cc) Anordnung von Ratenzahlungen c) Verfahrenskostenstundung in Altverfahren d) Rechtsanwaltsbeiordnung im Stundungsverfahren e) Umfang des Prüfungsrechts des Gerichts im Stundungsverfahren aa) Berücksichtigung aller Versagungstatbestände bb) Versagung bei einer Vielzahl ausgenommener Forderungen f) Entscheidung des Gerichts über den Stundungsantrag 5. Prozesskostenhilfe zwecks Vollliquidation X. Anspruch auf Beratungshilfe zur Vorbereitung des Insolvenzantrags XI. Schadensersatzpflicht bei unbegründeten Insolvenzanträgen XII. Antragsrücknahme, Antragsverzicht und Erledigung der Hauptsache 1. Verzicht auf die Antragstellung 2. Probleme der Rücknahme von Insolvenzanträgen a) Zulässigkeit der Antragsrücknahme bis zur Verfahrenseröffnung b) Zulässigkeit der Rücknahme bis zur Entscheidung des Beschwerdegerichts bei Abweisung des Eröffnungsantrags c) Folgen der Antragsrücknahme d) Rücknahmebefugnis von gesetzlichen Vertretern XIII. Anwendung der Erledigungsvorschriften im Insolvenzeröffnungsverfahren 1. Auswirkungen des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 2. Erledigung nach Verfahrenseröffnung 3. Erledigungserklärungen bei „Druckanträgen“/rechtsmissbräuchliche Erledigungen 4. Zweitschuldnerhaftung bei Erledigung des Antrags 5. Tod des Antragstellers a) Tod des antragstellenden Gläubigers b) Tod des Schuldners bei Fremdantragstellung c) Tod des Schuldners bei Eigenantragstellung XIV. Kostenfragen 1. Regelinsolvenzverfahren a) Auslagen des Verfahrens b) Der Schuldner als Antragsteller c) Der Gläubiger als Antragsteller 2. Anwaltliche Vertretung im Insolvenzeröffnungsverfahren a) Vertretung des Schuldners im Eröffnungsverfahren b) Vertretung eines Gläubigers im Eröffnungsverfahren 3. Kostenlast bei Abweisung mangels Masse 4. Besonderheiten in Verbraucherinsolvenzverfahren

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell