Kommentar

Detailsuche


Prütting – 29. Lfg. 07.2007 – InsO § 9 – Öffentliche Bekanntmachung
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2015 § 9 Öffentliche Bekanntmachung
(1) 1Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch eine zentrale und länderübergreifende Veröffentlichung im Internet*); diese kann auszugsweise geschehen. 2Dabei ist der Schuldner genau zu bezeichnen, insbesondere sind seine Anschrift und sein Geschäftszweig anzugeben. 3Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
(2) 1Das Insolvenzgericht kann weitere Veröffentlichungen veranlassen, soweit dies landesrechtlich bestimmt ist. 2Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der zentralen und länderübergreifenden Veröffentlichung im Internet zu regeln. 3Dabei sind insbesondere Löschungsfristen vorzusehen sowie Vorschriften, die sicherstellen, dass die Veröffentlichungen
  • 1. unversehrt, vollständig und aktuell bleiben,
  • 2. jederzeit ihrem Ursprung nach zugeordnet werden können.
(3) Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn dieses Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt.
*) www.insolvenzbekanntmachungen.de
Früheres Recht und Entwurfsregelung: § 76 KO; § 119 VglO; § 6 GesO; § 9 RegE.
Literatur: Dempewolf, Ist die öffentliche Bekanntmachung der Ablehnung des Konkurseröffnungsantrages mangels Masse nach § 107 KO zulässig?, DB 1976, 1141; Graf-Schlicker, Analysen und Änderungsvorschläge zum neuen Insolvenzrecht, WM 2000, 1984; Graf-Schlicker/Remmert, Das neue Insolvenzrecht auf dem Prüfstand, ZInsO 2000, 321; Grote, Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens, Rpfleger 2000, 521; Jansen/Humg, Insolvenzbekanntmachungen.de – Eine neue Haftungsfalle für den Rechtsanwalt, NJW 2004, 3379; Keller, Die öffentliche Bekanntmachung im Insolvenzverfahren, ZIP 2003, 149; ders., Auswirkungen des Zustellungsreformgesetzes auf das Insolvenzverfahren, NZI 2002, 581; Oestreich, Öffentliche Bekanntmachungen im „Amtsblatt“, Rpfleger 1988, 302; Prütting/Brinkmann, Das Geburtsdatum des Insolvenzschuldners als delikate Information – Zum Spannungsverhältnis zwischen Rechtssicherheit und Datenschutz, ZVI 2006, 477; Sabel, Zustellungsfragen in der InsO, ZIP 1999, 305; Sternal, Das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens, NJW 2007, 1909.

Übersicht

I. Entstehungsgeschichte II. Art der Bekanntmachung III. Anwendungsbereich IV. Wirkung der Bekanntmachung V. Verordnungsermächtigung 1. Die Ermächtigungsgrundlage 2. Die Internet-Verordnung

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell