Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
© RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2015
§ 5
Verfahrensgrundsätze
(1) 1Das Insolvenzgericht hat von Amts wegen alle Umstände zu ermitteln, die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sind. 2Es kann zu diesem Zweck insbesondere Zeugen und Sachverständige vernehmen.
(2) 1Sind die Vermögensverhältnisse des Schuldners überschaubar und ist die Zahl der Gläubiger oder die Höhe der Verbindlichkeiten gering, wird das Verfahren schriftlich durchgeführt. 2Das Insolvenzgericht kann anordnen, dass das Verfahren oder einzelne seiner Teile mündlich durchgeführt werden, wenn dies zur Förderung des Verfahrensablaufs angezeigt ist. 3Es kann diese Anordnung jederzeit aufheben oder ändern. 4Die Anordnung, ihre Aufhebung oder Abänderung sind öffentlich bekannt zu machen.
(3) 1Die Entscheidungen des Gerichts können ohne mündliche Verhandlung ergehen. 2Findet eine mündliche Verhandlung statt, so ist § 227 Abs. 3 Satz 1 der Zivilprozeßordnung nicht anzuwenden.
(4) 1Tabellen und Verzeichnisse können maschinell hergestellt und bearbeitet werden. 2Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über die Führung der Tabellen und Verzeichnisse, ihre elektronische Einreichung sowie die elektronische Einreichung der dazugehörigen Dokumente und deren Aufbewahrung zu treffen. 3Dabei können sie auch Vorgaben für die Datenformate der elektronischen Einreichung machen. 4Die Landesregierungen können die Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
Auf Verfahren, die vor dem 1.7.2014 beantragt worden sind, ist die bis dahin geltende Fassung des Absatzes 2 anzuwenden (Art. 103h EGInsO):
(2) 1Sind die Vermögensverhältnisse des Schuldners überschaubar und die Zahl der Gläubiger oder die Höhe der Verbindlichkeiten gering, kann das Insolvenzgericht anordnen, dass das Verfahren oder einzelne seiner Teile schriftlich durchgeführt werden. 2Es kann diese Anordnung jederzeit aufheben oder abändern. 3Die Anordnung, ihre Aufhebung oder Abänderungen sind öffentlich bekannt zu machen.
Literatur: Bierbrauer u. a. (Hrsg.), Verfahrensgerechtigkeit, 1995; Boennecke, Einzelfragen aus der konkursrichterlichen Praxis, KTS 1955, 173; Delhaes, Der Insolvenzantrag – Verfahrens- und kostenrechtliche Probleme der Konkurs- und Vergleichsantragstellung, 1994; Dorndorf, Zur Dogmatik des Verfahrenszwecks in einem marktadäquaten Insolvenzrecht, in: Festschrift Merz, 1992, S. 31; Dörr, Faires Verfahren, 1984; Haarmeyer/Seibt, Akteneinsicht durch Gläubiger und „Dritte“ im Insolvenzverfahren, Rpfleger 1996, 221; Häsemeyer, Obstruktion gegen Sanierung und gesellschaftliche Treuepflichten, KTS 1982, 507; Heil, Akteneinsicht und Auskunft im Konkurs unter besonderer Berücksichtigung des Eröffnungsverfahrens, 1995; Henckel, Vom Gerechtigkeitswert verfahrensrechtlicher Normen, 1966; ders., Konkursrecht und allgemeines Zivilrecht, in: Lüke (Hrsg.), Grundfragen des Privatrechts, Vorträge anläßlich des Symposiums zum 65. Geburtstag von Jahr, 1989, S. 1; Hergenröder, Zivilprozessuale Grundlagen richterlicher Rechtsfortbildung, 1995; Hoffmann, Verfahrensgerechtigkeit, 1992; Karwacki, Der Anspruch der Parteien auf einen fairen Zivilprozeß, 1984; Landfermann, Zur Gestaltung und Formulierung der Insolvenzordnung, in: Festschrift Henckel, 1995, S. 515; Liebscher, Datenschutz bei Datenübermittlung im Zivilverfahren, 1994; Maintzer, Die Gewährung rechtlichen Gehörs im Rahmen des Konkursverfahrens, KTS 1985, 617; Pape, Aktuelle Entwicklungen im Verbraucherinsolvenzverfahren und Erfahrungen mit den Neuerungen des InsO-Änderungsgesetzes 2001, ZVI 2002, 225; ders., Recht auf Einsicht in Konkursakten – Ein Versteckspiel für die Gläubiger?, ZIP 1997, 1367; Prütting, Allgemeine Verfahrensgrundsätze der Insolvenzordnung, in: Kölner Schrift, 3. Aufl., S. 1; ders., Grundsatzfragen des deutschen Rechtsmittelrechts, in: Festschrift Nakamura, 1996, S. 457; ders., Datenschutz und Zivilverfahrensrecht in Deutschland, ZZP 106 (1993), 427; Prütting/Brinkmann, Das Geburtsdatum des Insolvenzschuldners als delikate Information – Zum Spannungsverhältnis zwischen Rechtssicherheit und Datenschutz, ZVI 2006, 477; Quack, Grundrechtsschutz im Konkurs – Überlegungen zu verfassungsrechtlichen Problemen des Konkursverfahrens, Rpfleger 1975, 185; Schildbach, Sicherheiten versus par conditio creditorum, BB 1983, 2129; Schuster/Friedrich, Die Akteneinsicht im Insolvenzverfahren, ZIP 2009, 2418; Skrotzki, Das rechtliche Gehör im Konkursverfahren, KTS 1956, 105; Stürner, Aktuelle Probleme des Konkursrechts, ZZP 94 (1981), 269; ders., Parteiherrschaft und die Parteiverantwortung im Vollstreckungsverfahren, in: Festschrift Hanisch, 1994, S. 257; Thole, Gläubigerinformation im Insolvenzverfahren – Akteneinsicht und Auskunftsrecht, ZIP 2012, 1533; Uhlenbruck, Das rechtliche Gehör im Konkurseröffnungsverfahren, in: Festschrift Baumgärtel, 1990, S. 569; ders., Das Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht im Konkurs- und Vergleichsverfahren, KTS 1989, 527; ders., Das Recht auf Akteneinsicht im Konkurs- und Vergleichsverfahren, AnwBl 1971, 331; ders., Prozeßkostenhilfe im Konkurs, ZIP 1982, 288; Vallender, Das rechtliche Gehör im Insolvenzverfahren, in: Kölner Schrift, 3. Aufl., S. 115; Vollkommer, Der Anspruch der Parteien auf ein faires Verfahren im Zivilprozeß, in: Festschrift Bruns, 1980, S. 195; Waldner, Der Anspruch auf rechtliches Gehör, 1989.
Übersicht
I. Entstehungsgeschichte II. Normzweck III. Bedeutung von Verfahrensgrundsätzen IV. Verfassungsrechtlich garantierte Verfahrensgrundsätze 1. Rechtsstaatsprinzip a) Gesetzesbindung b) Justizförmigkeit c) Effektiver Rechtsschutz d) Faires Verfahren e) Waffengleichheit f) Verbot überlanger Verfahrensdauer 2. Gesetzlicher Richter 3. Rechtliches Gehör und Akteneinsicht a) Grundsatz b) Allgemeiner Inhalt c) Insolvenzverfahren d) Einzelheiten der Gewährung rechtlichen Gehörs e) Akteneinsicht 4. Rechtsschutzgarantie 5. Willkürverbot 6. Materieller Grundrechtsschutz 7. Informationelle Selbstbestimmung V. Allgemeine Verfahrensgrundsätze 1. Verfahrenseinleitung und Verfahrensherrschaft (Dispositionsmaxime) 2. Sammlung des Prozessstoffs (Untersuchungsgrundsatz, Abs. 1) 3. Formaler Verfahrensgang (Amtsbetrieb) 4. Mündlichkeit (Abs. 2, 3) a) Zulässigkeit schriftlicher Verfahren nach Absatz 2 b) Fakultative Mündlichkeit nach Absatz 3 c) Konsequenzen des schriftlichen Verfahrens 5. Unmittelbarkeit 6. Öffentlichkeit 7. Förderung gütlicher Einigung VI. Spezielle insolvenzrechtliche Verfahrensgrundsätze 1. Gleichmäßige Gläubigerbefriedigung 2. Sanierung von Unternehmen 3. Universalität 4. Geldliquidation 5. Formalisierung 6. Gläubigerautonomie 7. Restschuldbefreiung 8. Einheit des Verfahrens VII. Maschinelle Herstellung und Bearbeitung von Tabellen und Verzeichnissen (Abs. 4)Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zum Gesamtwerk frei.