Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2026
Artikel 86
Informationen zum Insolvenzrecht der Mitgliedstaaten und der Union
(1) Die Mitgliedstaaten übermitteln im Rahmen des durch die Entscheidung 2001/470/EG des Rates (17) geschaffenen Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen eine kurze Beschreibung ihres nationalen Rechts und ihrer Verfahren zum Insolvenzrecht, insbesondere zu den in Artikel 7 Absatz 2 aufgeführten Aspekten, damit die betreffenden Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können.
(2) Die in Absatz 1 genannten Informationen werden von den Mitgliedstaaten regelmäßig aktualisiert.
(3) Die Kommission macht Informationen bezüglich dieser Verordnung öffentlich verfügbar.
Übersicht
I. Überblick II. Normzweck und Entstehungsgeschichte III. Geltungsbeginn IV. Informationspflichten der Mitgliedstaaten V. Publikation durch die KommissionDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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