Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Kübler/Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2020
Artikel 74
Zusammenarbeit zwischen den Verwaltern und dem Koordinator
(1) Die für die Mitglieder der Gruppe bestellten Verwalter und der Koordinator arbeiten soweit zusammen, wie diese Zusammenarbeit mit den für das betreffende Verfahren geltenden Vorschriften vereinbar ist.
(2) Insbesondere übermitteln die Verwalter jede Information, die für den Koordinator zur Wahrnehmung seiner Aufgaben von Belang ist.
Übersicht
I. Normzweck II. Zusammenarbeit (Abs. 1) III. Informationsübermittlung (Abs. 2)Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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