Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2020
Artikel 62
Prioritätsregel
Unbeschadet des Artikels 66 gilt Folgendes: Wird die Eröffnung eines Gruppen-Koordinationsverfahrens bei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten beantragt, so erklären sich die später angerufenen Gerichte zugunsten des zuerst angerufenen Gerichts für unzuständig.
Literatur: Thole, Das neue Konzerninsolvenzrecht in Deutschland und Europa, KTS 2014, 351.
Übersicht
I. Normzweck II. Priorität III. Der Vorbehalt der Prorogation IV. Innerstaatliche KonkurrenzDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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