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Prütting – 85. Lfg. 09.2020 – EuInsVO 2015 Artikel 61 – Antrag auf Eröffnung eines Gruppen-Koordinationsverfahrens
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2020 Artikel 61 Antrag auf Eröffnung eines Gruppen-Koordinationsverfahrens
(1) Ein Gruppen-Koordinationsverfahren kann von einem Verwalter, der in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Mitglieds der Gruppe bestellt worden ist, bei jedem Gericht, das für das Insolvenzverfahren eines Mitglieds der Gruppe zuständig ist, beantragt werden.
(2) Der Antrag nach Absatz 1 erfolgt gemäß dem für das Verfahren, in dem der Verwalter bestellt wurde, geltenden Recht.
(3) Dem Antrag nach Absatz 1 ist Folgendes beizufügen:
  • a) ein Vorschlag bezüglich der Person, die zum Gruppenkoordinator (im Folgenden: „Koordinator“) ernannt werden soll, Angaben zu ihrer Eignung nach Artikel 71, Angaben zu ihren Qualifikationen und ihre schriftliche Zustimmung zur Tätigkeit als Koordinator;
  • b) eine Darlegung der vorgeschlagenen Gruppen-Koordination, insbesondere der Gründe, weshalb die Voraussetzungen nach Artikel 63 Absatz 1 erfüllt sind;
  • c) eine Liste der für die Mitglieder der Gruppe bestellten Verwalter und gegebenenfalls die Gerichte und zuständigen Behörden, die in den Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mitglieder der Gruppe betroffen sind;
  • d) eine Darstellung der geschätzten Kosten der vorgeschlagenen Gruppen-Koordination und eine Schätzung des von jedem Mitglied der Gruppe zu tragenden Anteils dieser Kosten.
Literatur: Fritz, Die Neufassung der Europäischen Insolvenzverordnung, DB 2015, 1945; Laroche, Das neue Konzerninsolvenzrecht nach InsO und EuInsVO, ZInsO 2017, 2585; Prager/Keller, Der Entwicklungsstand des Europäischen Insolvenzrechts, WM 2015, 805; Prütting, Deutsches und europäisches Konzerninsolvenzrecht – ein Leitfaden für die Praxis, in: Heinrich (Hrsg.), Krisen im Aufschwung, 2019, S. 1; Schmidt, Die Konzerninsolvenz im Rahmen der EuInsVO 2015, KTS 2018, 1; dies., Opt-out und Opt-in im Gruppen-Koordinationsverfahren nach der EuInsVO 2015, ZVglRWiss 2017, 93; dies., Das Prinzip „eine Person, ein Vermögen, eine Insolvenz“ und seine Durchbrechungen vor dem Hintergrund der aktuellen Reformen im europäischen und deutschen Recht, KTS 2015, 19; Thole, Das neue Konzerninsolvenzrecht in Deutschland und Europa, KTS 2014, 351; Wimmer/Bornemann/Lienau, Die Neufassung der EuInsVO, 2016.

Übersicht

I. Übersicht und Normzweck II. Anwendungsbereich III. Antragsberechtigung (Abs. 1) IV. Zuständiges Gericht V. Anzuwendendes Recht (Abs. 2) VI. Antragsinhalt (Abs. 3) 1. Vorschlag für die Person des Gruppenkoordinators 2. Darlegung der Effizienz 3. Liste der Beteiligten 4. Umfang der Kosten 5. Bewertung und Alternativen

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