Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2022
Artikel 22
Nachweis der Verwalterbestellung
1Die Bestellung zum Verwalter wird durch eine beglaubigte Abschrift der Entscheidung, durch die er bestellt worden ist, oder durch eine andere von dem zuständigen Gericht ausgestellte Bescheinigung nachgewiesen.
2Es kann eine Übersetzung in die Amtssprache oder eine der Amtssprachen des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet er handeln will, verlangt werden. 3Eine Legalisation oder eine entsprechende andere Förmlichkeit wird nicht verlangt.
Literatur: Rauscher (Hrsg.), Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, 5. Aufl., 2022; Virgós/Schmit, Report on the Convention of Insolvency Proceedings, 2007.
Übersicht
I. Normzweck II. Beglaubigte Abschrift oder Bescheinigung III. Übersetzung auf Verlangen IV. Keine Legalisation V. Bestreiten der Befugnisse des Verwalters VI. KostenDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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