Kommentar
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2023
Artikel 17
Schutz des Dritterwerbers
Verfügt der Schuldner durch eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Handlung gegen Entgelt über
- a) einen unbeweglichen Gegenstand,
- b) ein Schiff oder ein Luftfahrzeug, das der Eintragung in ein öffentliches Register unterliegt, oder
- c) Wertpapiere, deren Eintragung in ein gesetzlich vorgeschriebenes Register Voraussetzung für ihre Existenz ist,
so richtet sich die Wirksamkeit dieser Rechtshandlung nach dem Recht des Staats, in dessen Hoheitsgebiet sich dieser unbewegliche Gegenstand befindet oder unter dessen Aufsicht das Register geführt wird.
Erwägungsgründe: 22, 39
Literatur: Aderhold, Auslandskonkurs im Inland, 1992; Anthimos, Zur Anwendung des Art. 14 EuInsVO in Griechenland, IPRax 2014, 450; Bork/Mangano, European Cross-Border Insolvency Law, 2. Aufl., 2022; Flessner, Das künftige Internationale Insolvenzrecht im Verhältnis zum Europäischen Insolvenzübereinkommen, in: Stoll, Vorschläge und Gutachten zur Umsetzung des EU-Übereinkommens über Insolvenzverfahren im deutschen Recht, 1997, S. 219; Haß/Huber/Gruber/Heiderhoff, EuInsVO, 2005; Hess/Oberhammer/Pfeiffer, European Insolvency Law, 2014; Huber, Internationale Insolvenzen in Europa, ZZP 114 (2001), 133; Leible/Staudinger, Die europäische Verordnung über Insolvenzverfahren, 533; Rauscher (Hrsg.), Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, Bd. II/1, 5. Aufl., 2022; Reinhart, Die Bedeutung der EuInsVO im Insolvenzverfahren – Besonderheiten paralleler Eröffnungsverfahren, NZI 2009, 201; Schneider, Registrierte Gegenstände im grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren nach der EuInsVO, 2019; Virgós/Schmit, Erläuternder Bericht zu dem EU-Übereinkommen über Insolvenzverfahren, in: Stoll, Vorschläge und Gutachten zur Umsetzung des EU-Übereinkommens über Insolvenzverfahren im deutschen Recht, 1997, S. 32.
Übersicht
I. Reform II. Normzweck III. Anwendungsbereich IV. Voraussetzungen 1. Maßgeblicher Zeitpunkt 2. Verfügung des Schuldners gegen Entgelt 3. Gegenstand der Verfügung 4. Lageort V. RechtsfolgenDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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