Kommentar
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2023
Artikel 12
Zahlungssysteme und Finanzmärkte
(1) Unbeschadet des Artikels 8 ist für die Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf die Rechte und Pflichten der Mitglieder eines Zahlungs- oder Abwicklungssystems oder eines Finanzmarktes ausschließlich das Recht des Mitgliedstaats maßgebend, das für das betreffende System oder den betreffenden Markt gilt.
(2) Absatz 1 steht einer Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder relativen Unwirksamkeit der Zahlungen oder Transaktionen gemäß den für das betreffende Zahlungssystem oder den betreffenden Finanzmarkt geltenden Rechtsvorschriften nicht entgegen.
Erwägungsgrund: 71
Literatur: Balz, Das neue Europäische Insolvenzübereinkommen, ZIP 1996, 948; ders., Richtlinienentwurf zur Endgültigkeit von Abrechnungen in EU-Zahlungssystemen, ZIP 1995, 1639; Bork, Die Aufrechnung im internationalen Insolvenzverfahrensrecht, ZIP 2002, 690; Ehricke, Zum anwendbaren Recht auf ein in einem Clearing-System vereinbartes Glattstellungsverfahren im Fall der Insolvenz ausländischer Clearing-Teilnehmer, WM 2006, 2109; Fletcher, Insolvency in International Private Law, Oxford 2007; Garcimartín, New Issues in the Rome I Regulation: The Special Provisions on Financial Market Contracts, YbPIL 10 (2008), 245; Gottwald, Grenzüberschreitende Insolvenzen, 1997; Haß/Huber/Gruber/Heiderhoff, EuInsVO, 2005; Leible/Staudinger, Die europäische Verordnung über Insolvenzverfahren, KTS 2000, 533; M. Müller, Finanzinstrumente in der Rom I-VO, 2011; Niggemann/Blenske, Die Auswirkungen der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 auf den deutsch-französischen Rechtsverkehr, NZI 2003, 471; Rauscher (Hrsg.), Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, Bd. II/1, 5. Aufl., 2022; Virgós/Schmit, Erläuternder Bericht zu dem EU-Übereinkommen über Insolvenzverfahren, in: Stoll, Vorschläge und Gutachten zur Umsetzung des EU-Übereinkommens über Insolvenzverfahren im deutschen Recht, 1997, S. 32.
Übersicht
I. Reform II. Normzweck III. Richtlinie 98/26/EG 1. Inhalt der Richtlinie 2. Verhältnis von Richtlinie und Verordnung IV. Anwendungsbereich V. Voraussetzungen des Absatzes 1 1. Zahlungs- oder Abwicklungssystem 2. Finanzmarkt 3. Vereinbarung zwischen den Mitgliedern 4. Maßgeblicher Zeitpunkt VI. Rechtsfolgen 1. Ausschließliche Geltung des Rechts des Mitgliedstaats, in dem das System vereinbart ist oder der Markt besteht 2. Ausnahme für dingliche Rechte VII. Anfechtungs-/Nichtigkeitsvorbehalt VIII. Verhältnis zu Art. 9Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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