Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2015
Artikel 26
Ordre Public
Jeder Mitgliedstaat kann sich weigern, ein in einem anderen Mitgliedstaat eröffnetes Insolvenzverfahren anzuerkennen oder eine in einem solchen Verfahren ergangene Entscheidung zu vollstrecken, soweit diese Anerkennung oder diese Vollstreckung zu einem Ergebnis führt, das offensichtlich mit seiner öffentlichen Ordnung, insbesondere mit den Grundprinzipien oder den verfassungsmäßig garantierten Rechten und Freiheiten des Einzelnen, unvereinbar ist.
Literatur: Balz, Das neue Europäische Insolvenzübereinkommen, ZIP 1996, 948; Huber, Internationale Insolvenzen in Europa, ZZP 114 (2001), 133; Kemper, Die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000, ZIP 2001, 1609; Lüke, Das europäische internationale Insolvenzrecht, ZZP 111 (1998), 275; Sabel, Hauptsitz als Niederlassung im Sinne der EuInsVO, NZI 2004, 126; Spellenberg, Der ordre public im Internationalen Insolvenzrecht, in: Stoll, Stellungnahmen und Gutachten zur Reform des deutschen Internationalen Insolvenzrechts, 1992, S. 183; Virgos/Schmit, Erläuternder Bericht zu dem EU-Übereinkommen über Insolvenzverfahren, in: Stoll, Vorschläge und Gutachten zur Umsetzung des EU-Übereinkommens über Insolvenzverfahren im deutschen Recht, 1997, S. 32 (zit.: Erläuternder Bericht).
Übersicht
I. Normzweck II. Anwendungsbereich III. Voraussetzungen 1. Öffentliche Ordnung 2. Offensichtliche Unvereinbarkeit 3. Verfahrensrechtlicher und materiellrechtlicher Ordre public 4. Ordre-public-Vorbehalt Portugals IV. Zusätzliche nationale Voraussetzung V. RechtsfolgeDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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