Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2015
Artikel 17
Wirkungen der Anerkennung
(1) Die Eröffnung eines Verfahrens nach Artikel 3 Absatz 1 entfaltet in jedem anderen Mitgliedstaat, ohne dass es hierfür irgendwelcher Förmlichkeiten bedürfte, die Wirkungen, die das Recht des Staates der Verfahrenseröffnung dem Verfahren beilegt, sofern diese Verordnung nichts anderes bestimmt und solange in diesem anderen Mitgliedstaat kein Verfahren nach Artikel 3 Absatz 2 eröffnet ist.
(2) 1Die Wirkungen eines Verfahrens nach Artikel 3 Absatz 2 dürfen in den anderen Mitgliedstaaten nicht in Frage gestellt werden. 2Jegliche Beschränkung der Rechte der Gläubiger, insbesondere eine Stundung oder eine Schuldbefreiung infolge des Verfahrens, wirkt hinsichtlich des im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats belegenen Vermögens nur gegenüber den Gläubigern, die ihre Zustimmung hierzu erteilt haben.
Literatur: Balz, Das neue Europäische Insolvenzübereinkommen, ZIP 1996, 948; Eidenmüller, Europäische Verordnung über Insolvenzverfahren und zukünftiges deutsches Insolvenzrecht, IPRax 2001, 2; Homann, System der Anerkennung eines ausländischen Insolvenzverfahrens, KTS 2000, 343; Huber, Internationale Insolvenzen in Europa, ZZP 114 (2001), 133; Kemper, Die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000, ZIP 2001, 1609; Leible/Staudinger, Die europäische Verordnung über Insolvenzverfahren, KTS 2000, 533; Linke, Internationales Zivilprozeßrecht, 1990; Lüke, Das europäische internationale Insolvenzrecht, ZZP 111 (1998), 275; Prütting, Aktuelle Entwicklungen des internationalen Insolvenzrechts, ZIP 1996, 1277, Reinhart, Zur Anerkennung ausländischer Insolvenzverfahren, ZIP 1997, 1743; ders., Sanierungsverfahren im internationalen Insolvenzrecht, 1995; Virgos/Schmit, Erläuternder Bericht zu dem EU-Übereinkommen über Insolvenzverfahren, in: Stoll, Vorschläge und Gutachten zur Umsetzung des EU-Übereinkommens über Insolvenzverfahren im deutschen Recht, 1997, S. 32 (zit.: Erläuternder Bericht); Wimmer, Die Besonderheiten von Sekundärinsolvenzverfahren unter besonderer Berücksichtigung des Europäischen Insolvenzübereinkommens, ZIP 1998, 982.
Übersicht
I. Normzweck II. Wirkung der Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens (Abs. 1) 1. Vollständige Wirkungserstreckung 2. Inhalt und Umfang der Wirkungen 3. Einschränkung der Wirkungserstreckung durch die Verordnung selbst 4. Einschränkung der Wirkungserstreckung durch ein Sekundärinsolvenzverfahren 5. Wirkungserstreckung ohne Förmlichkeiten III. Wirkungen der Eröffnung eines Partikularverfahrens (Abs. 2 Satz 1) 1. Nicht-in-Frage-Stellen der Wirkungen 2. Wirkungserstreckung ohne Förmlichkeiten IV. Eingeschränkte Wirkung der Beschränkung der Rechte der Gläubiger (Abs. 2 Satz 2) 1. Wirkungseinschränkung des Partikularverfahrens 2. Beschränkung der Rechte der Gläubiger 3. Rechte der Gläubiger an in einem anderen Mitgliedstaat belegenem Vermögen 4. Zustimmung des GläubigersDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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