Kommentar
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2015
Artikel 13
Benachteiligende Rechtshandlungen
Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe m) findet keine Anwendung, wenn die Person, die durch eine die Gesamtheit der Gläubiger benachteiligende Handlung begünstigt wurde, nachweist,
- dass für diese Handlung das Recht eines anderen Mitgliedstaats als des Staates der Verfahrenseröffnung maßgeblich ist und
- dass in diesem Fall diese Handlung in keiner Weise nach diesem Recht angreifbar ist.
Literatur: Balz, Das neue Europäische Insolvenzübereinkommen, ZIP 1996, 948; Gottwald, Grenzüberschreitende Insolvenzen, 1997; Habscheid, Konkursstatut und Wirkungsstatut bei der internationalen und der künftigen innereuropäischen Insolvenzanfechtung, ZZP 114 (2001), 167; Hanisch, Bemerkungen zur Insolvenzanfechtung im grenzüberschreitenden Insolvenzfall (Art. 102 Abs. 2 EGInsO und die angestrebte EU-Regelung), in: Festschrift Stoll, 2001, S. 503; ders., Stellungnahme zu der Frage, ob und ggf. in welcher Weise ein in seiner Wirkung territorial beschränktes Sonderinsolvenzverfahren über das Inlandsvermögen eines Schuldners vorzusehen ist, wenn dieser den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen im Ausland hat, in: Stoll, Vorschläge und Gutachten zur Umsetzung des EU-Übereinkommens über Insolvenzverfahren im deutschen Recht, 1997, S. 202; ders., Extraterritoriale Wirkung eines allgemeinen Veräußerungsverbots im Konkurseröffnungsverfahren – Revisibilität ermessensfehlerhafter Ermittlung ausländischen Rechts – Durchgriff – Auf die Insolvenzanfechtung anwendbares Recht, IPRax 1993, 69; ders., Die Wende im deutschen internationalen Insolvenzrecht, ZIP 1985, 1233; Henckel, Insolvenzanfechtung – Art. 4 und 5 des Vorentwurfs (VE) – und Gläubigeranfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens, in: Stoll, Stellungnahmen und Gutachten zur Reform des deutschen Internationalen Insolvenzrechts, 1992, S. 156; ders., Die internationalprivatrechtliche Anknüpfung der Konkursanfechtung, in: Festschrift Nagel, 1987, S. 93, Huber, Internationale Insolvenzen in Europa, ZZP 114 (2001), 133; U. Huber, Inländische Insolvenzverfahren über Auslandsgesellschaften nach der Europäischen Insolvenzverordnung, in: Festschrift Gerhardt, 2004, S. 397; Virgos/Schmit, Erläuternder Bericht zu dem EU-Übereinkommen über Insolvenzverfahren, in: Stoll, Vorschläge und Gutachten zur Umsetzung des EU-Übereinkommens über Insolvenzverfahren im deutschen Recht, 1997, S. 32 (zit.: Erläuternder Bericht).
Übersicht
I. Normzweck II. Anwendungsbereich III. Vor Eröffnung vorgenommene gläubigerbenachteiligende Handlungen 1. Vor der Eröffnung 2. Gläubigerbenachteiligende Handlungen IV. Einredevoraussetzungen 1. Geltung eines anderen Rechts als des Rechts des Eröffnungsstaats 2. In keiner Weise angreifbar 3. In diesem Fall 4. Darlegungs- und BeweislastDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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