Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
© RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2015
Artikel 9
Zahlungssysteme und Finanzmärkte
(1) Unbeschadet des Artikels 5 ist für die Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf die Rechte und Pflichten der Mitglieder eines Zahlungs- oder Abwicklungssystems oder eines Finanzmarktes ausschließlich das Recht des Mitgliedstaats maßgebend, das für das betreffende System oder den betreffenden Markt gilt.
(2) Absatz 1 steht einer Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder relativen Unwirksamkeit der Zahlungen oder Transaktionen gemäß den für das betreffende Zahlungssystem oder den betreffenden Finanzmarkt geltenden Rechtsvorschriften nicht entgegen.
Literatur: Balz, Das neue Europäische Insolvenzübereinkommen, ZIP 1996, 948; ders., Richtlinienentwurf zur Endgültigkeit von Abrechnungen in EU-Zahlungssystemen, ZIP 1995, 1639; Gottwald, Grenzüberschreitende Insolvenzen, 1997; Virgos/Schmit, Erläuternder Bericht zu dem EU-Übereinkommen über Insolvenzverfahren, in: Stoll, Vorschläge und Gutachten zur Umsetzung des EU-Übereinkommens über Insolvenzverfahren im deutschen Recht, 1997, S. 32 (zit.: Erläuternder Bericht).
Übersicht
I. Normzweck II. Richtlinie 98/26/EG 1. Inhalt der Richtlinie 2. Verhältnis von Richtlinie und Verordnung III. Anwendungsbereich IV. Voraussetzungen des Absatzes 1 1. Zahlungs- oder Abwicklungssystem 2. Finanzmarkt 3. Vereinbarung zwischen den Mitgliedern 4. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens V. Rechtsfolge 1. Ausschließliche Geltung des Rechts des Mitgliedstaats, in dem das System vereinbart ist oder der Markt besteht 2. Ausnahme für dingliche Rechte VI. Geltung der Regeln zur Angreifbarkeit des Rechtsgrundes nach dem vereinbarten Recht des MitgliedstaatsDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zum Gesamtwerk frei.