Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2015
Artikel 6
Aufrechnung
(1) Die Befugnis eines Gläubigers, mit seiner Forderung gegen eine Forderung des Schuldners aufzurechnen, wird von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berührt, wenn diese Aufrechnung nach dem für die Forderung des insolventen Schuldners maßgeblichen Recht zulässig ist.
(2) Absatz 1 steht der Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder relativen Unwirksamkeit einer Rechtshandlung nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe m) nicht entgegen.
Literatur: Balz, Das neue Europäische Insolvenzübereinkommen, ZIP 1996, 948; Bork, Die Aufrechnung im internationalen Insolvenzverfahrensrecht, ZIP 2002, 690; Gottwald, Grenzüberschreitende Insolvenzen, 1997; Huber, Internationale Insolvenzen in Europa, ZZP 114 (2001), 133; Leible/Staudinger, Die europäische Verordnung über Insolvenzverfahren, KTS 2000, 533; Virgos/Schmit, Erläuternder Bericht zu dem EU-Übereinkommen über Insolvenzverfahren, in: Stoll, Vorschläge und Gutachten zur Umsetzung des EU-Übereinkommens über Insolvenzverfahren im deutschen Recht, 1997, S. 32 (zit.: Erläuternder Bericht); v. Wilmowsky, Aufrechnung in Internationalen Insolvenzfällen, KTS 1998, 343.
Übersicht
I. Normzweck II. Anwendungsbereich III. Entstehungszeitpunkt der Forderung IV. Unzulässigkeit der Aufrechnung nach dem Insolvenzstatut V. Rechtsfolge VI. Keine Angreifbarkeit des RechtsgrundesDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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