Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
© RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
978-3-8145-8700-4
Kübler/Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), InsO: Kommentar zur Insolvenzordnung
2015
Artikel 46
Bericht
1Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss bis zum 1. Juni 2012 und danach alle fünf Jahre einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor. 2Der Bericht enthält gegebenenfalls einen Vorschlag zur Anpassung dieser Verordnung.
1Die in Art. 46 vorgesehene Berichtspflicht der Kommission dient der Evaluierung der Anwendung der Verordnung. Dazu soll die Anwendung der Verordnung in den Mitgliedstaaten zunächst über einen Zeitraum von zehn Jahren und danach über jeweils fünf Jahre beobachtet werden. Fallen dabei etwaige Anwendungsmängel oder auch Lücken auf, soll mit der Vorlage des Berichts ein Änderungsvorschlag unterbreitet werden. Berichtspflichtig ist die Kommission.