Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2021
§ 9
Rechtsmittel gegen eine Entscheidung nach § 7 oder § 8
1Gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts nach § 7 oder § 8 findet die sofortige Beschwerde statt. 2Die §§ 574 bis 577 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend, wobei die Entscheidung über die Beschwerde gemäß § 6 Absatz 3 der Insolvenzordnung erst mit Rechtskraft wirksam wird.
Literatur: Holzer, Das Ersuchensverfahren nach der Grundbuchordnung, ZNotP 2017, 323; Schoppmeyer, Rechtsmittel im internationalen Insolvenzrecht, Überlegungen zu insolvenzrechtlichen Besonderheiten im Rechtsmittelrecht, NZI 2000, 593.
Übersicht
I. Normzweck II. Sofortige Beschwerde 1. Statthaftes Rechtsmittel 2. Statthaftigkeit der Beschwerde 3. Beschwerdeberechtigung 4. Einlegung der Beschwerde 5. Rechtsschutzbedürfnis 6. Weiteres Verfahren III. Rechtsbeschwerde IV. Sonstige Rechtsmittel 1. Insolvenzgericht 2. Ausländischer Insolvenzverwalter und Schuldner in EigenverwaltungDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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