Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2015
§ 10
Aussetzung der Verwertung
Wird auf Antrag des Verwalters des Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 in einem inländischen Sekundärinsolvenzverfahren die Verwertung eines Gegenstandes ausgesetzt, an dem ein Absonderungsrecht besteht, so sind dem Gläubiger laufend die geschuldeten Zinsen aus der Insolvenzmasse zu zahlen.
Literatur: Liersch, Deutsches Internationales Insolvenzrecht, NZI 2003, 302; Pannen/Riedemann, Die deutschen Ausführungsbestimmungen zur EuInsVO – Ein Überblick zu den Regelungen des Art. 102 EGInso a. F., NZI 2004, 301.
Übersicht
I. Normzweck II. Aussetzung der Verwertung eines mit einem Absonderungsrecht belasteten Gegenstandes 1. Aussetzung der Verwertung nach Art. 33 EuInsVO 2. Mit Absonderungsrecht belasteter Gegenstand 3. Zinszahlung III. Weitere angemessene MaßnahmenDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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