Kommentar

Detailsuche


Prütting – 87. Lfg. 03.2021 – COVInsAG § 1 – Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2021 § 1 Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
(1) 1Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags nach § 15a der Insolvenzordnung und nach § 42 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. 2Dies gilt nicht, wenn die Insolvenzreife nicht auf den Folgen der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) beruht oder wenn keine Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen. 3War der Schuldner am 31. Dezember 2019 nicht zahlungsunfähig, wird vermutet, dass die Insolvenzreife auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht und Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen. 4Ist der Schuldner eine natürliche Person, so ist § 290 Absatz 1 Nummer 4 der Insolvenzordnung mit der Maßgabe anzuwenden, dass auf die Verzögerung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 keine Versagung der Restschuldbefreiung gestützt werden kann. 5Die Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.
(2) Vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ist allein die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung nach Maßgabe des Absatzes 1 ausgesetzt.
(3) 1Vom 1. Januar 2021 bis zum 30. April 2021 ist die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags nach Maßgabe des Absatzes 1 für die Geschäftsleiter solcher Schuldner ausgesetzt, die im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 28. Februar 2021 einen Antrag auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie gestellt haben. 2War eine Antragstellung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen innerhalb des Zeitraums nicht möglich, gilt Satz 1 auch für Schuldner, die nach den Bedingungen des staatlichen Hilfsprogramms in den Kreis der Antragsberechtigten fallen. 3Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn offensichtlich keine Aussicht auf Erlangung der Hilfeleistung besteht oder die erlangbare Hilfeleistung für die Beseitigung der Insolvenzreife unzureichend ist.
Literatur: Ahrens, Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Privatinsolvenzen und Zwangsvollstreckungen, NZI 2020, 345; Bitter, CORONA und die Folgen nach dem COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz, ZIP 2020, 685; Brünkmans, Anforderungen an die Sanierung nach dem COVInsAG, ZInsO 2020, 797; Deppenkemper, Mit der Bazooka gegen die Krise – Auswirkungen des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie, jM 2020, 178; Fritz, Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach dem COVInsAG und ihre Folgen in der Praxis, ZRI 2020, 217; Fritz/ Wieduwilt, COVAbmildG und COVInsAG 2.0 – Was bleibt, was kommt?, ZRI 2020, 529; Gehrlein, Rechtliche Stabilisierung von Unternehmen durch Anpassung insolvenzrechtlicher Vorschriften in Zeiten der Corona-Pandemie, DB 2020, 713; Gerdes/Schade/Demisch, Do’s and Don’ts der Geschäftsführung bei ausgesetzter Insolvenzantragspflicht, ZInsO 2020, 1422 Heinrich, Quo vadis? – Die Insolvenzantragspflicht in Zeiten der COVID-19-Pandemie, NZI 2021, 71; Hölzle/Schulenberg, Das „Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz)“ – Kommentar, ZIP 2020, 633; Hübler, Aktuelles europäisches und internationales Insolvenzrecht in Krise und Insolvenz, NZI 2020, 507; Jakob/Hunsperger, COVID-19-Krise: Vorübergehende Anpassungen des Schweizer Insolvenzrechts, NZI 2020, 550; Jarchow/Hölken, Das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz, ZInsO 2020, 736; Jaufer/Anderl/ Painsi, Österreichs insolvenzrechtliche Maßnahmen in der Corona-Krise, ZInsO 2020, 1113; Krauß/Conrad, Kritische Auseinandersetzung mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aufgrund der COVID-19-Pandemie, ZInsO 2020, 2085; Kroiß, Rechtsprobleme durch COVID-19 in der anwaltlichen Praxis, 2020; Obermüller, Die Prüfung der Eröffnungsvoraussetzungen angesichts des COVID-19-Folgenabmilderungsgesetzes, ZInsO 2020, 1037; Pape, Außerkraftsetzung des Insolvenzrechts auf Zeit – Allheilmittel zur Überwindung der Folgen der COVID-19-Pandemie oder Verlängerung der Krise auf unbestimmte Dauer?, NZI 2020, 393; Paulus/Undritz/Schulte-Kaubrügger, Corona, das Insolvenzrecht und was man daraus lernen sollte, ZIP 2020, 699; Poertzgen, Der Zweck heiligt die Mittel – ein Zwischenruf zum COVInsAG, ZInsO 2020, 825; Riegen, Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht – Universallösung in der Krise?, ZInsO 2020, 1688; Riewe, Rückkehr zur Insolvenzantragspflicht und weitere Fortentwicklungen im Insolvenzrecht, NJW 2021, 193; Römermann, Leitfaden für Unternehmen in der COVID-19-Pandemie, 2020; ders., COVID-19 Abmilderungsgesetze, 2020; ders., Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in COVInsAG und ihre Folgen, NJW 2020, 1108; Rottmann, Neustart nach Corona – die Rolle des Insolvenzrechts, NZI 2020, 817; Schluck-Amend, Änderungen im Insolvenzrecht durch das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz, NZI 2020, 289; A. Schmidt, COVInsAG, 2020; H. Schmidt, COVID-19, Rechtsfragen zur Corona-Krise, 2. Aufl., 2020; Schmittmann, Die insolvenzrechtliche Komponente des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, ZRI 2020, 234; Theiselmann/Verhoeven, Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und Anpassung des Zahlungsverbots aus der Sicht der Geschäftsleiter von Lieferanten, ZIP 2020, 797; Thole, Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach dem COVID-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetz und ihre weiteren Folgen, ZIP 2020, 650; Tresselt/Kienast, COVID 19 und insolvenzrechtliche Krisen-Compliance, COVuR 2020, 21; Ziegenhagen, Auswirkungen der „Corona-Pandemie“ und erste Maßnahmen der Bundesregierung, ZInsO 2020, 689.

Übersicht

I. Entstehungsgeschichte II. Grundgedanken und Normzweck III. Das Änderungsgesetz vom 25.9.2020 IV. Das SanInsFoG vom 22.12.2020 V. Weitere Aussetzung am 1.2.2021 VI. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht 1. Antragspflicht 2. Ausnahmen 3. Vermutung 4. Zeiträume für den Nachweis der Auswirkungen der Pandemie a) Zahlungsunfähigkeit im Januar/Februar 2020 b) Zahlungsunfähigkeit nach dem 29.2.2020 c) Überschuldung am 31.12.2019 d) Zahlungsunfähigkeit am 31.12.2019 und Antrag vor dem 1.3.2020 e) Zahlungsunfähigkeit am 31.12.2019 und Antrag nach dem 29.2.2020 VII. Insolvenz einer natürlichen Person VIII. Nachlassinsolvenz IX. Fortbestand von Antragsrechten X. Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Änderungen

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell