Unternehmen informiert über Verfahrensstand – Geschäfts- und Filialbetrieb wird fortgeführt

10.09.2026

Fortführung von mindestens 69 Filialen gesichert, bei 19 Filialen startet jetzt der Abverkauf

Landsberg/Oberhausen, 9. September 2026. Die Geschäftsführung der Kodi Handels GmbH („KODi“) hat heute die Mitarbeitenden der Filialen und des Vertriebs über den aktuellen Stand des Eigenverwaltungsverfahrens in Bezug auf die Filialen und die anstehenden Schritte informiert. Demnach konnte bisher für 69 der insgesamt 144 Filialen eine Fortführungslösung gefunden werden. Für 19 Filialen besteht hingegen keine wirtschaftlich tragfähige Perspektive. Bei weiteren 56 Standorten ist der Prüfungsprozess noch nicht endgültig abgeschlossen. Hier werden die laufenden Gespräche mit dem Ziel fortgeführt, möglichst zeitnah Klarheit zu schaffen.

Filialen, bei denen der Abverkauf jetzt startet (19): Ahaus, Alpen, Bochum-Drehscheibe, Duisburg-Rumeln, Düsseldorf-Oberbilk, Emmerich, Essen-Kupferdreh, Essen-Steele, Gelsenkirchen-Buer, Jülich, Kleve Herzogstraße, Königswinter, Mönchengladbach-Wickrath, Selfkant-Tüddern, Siegburg, Solingen Kirchstraße, Wuppertal-Vohwinkel, Wuppertal-Barmen II, Zülpich

Nicht berücksichtigt sind Filialen, die aufgrund früherer, der Eigenverwaltung vorgelagerten Entscheidungen in den vergangenen Wochen bereits geschlossen wurden.

„Die vergangenen Wochen waren für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit großen Belastungen und erheblicher Unsicherheit verbunden. Ich danke ihnen ausdrücklich für ihren außerordentlichen Einsatz und ihre Loyalität in dieser schwierigen Situation. Wir sind froh, dass es trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen gelungen ist, bereits viele Standorte und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern. Gleichzeitig tut es mir sehr leid, dass wir nicht für alle Filialen und Beschäftigten eine bessere Lösung erreichen konnten“, erklärt KODi-Geschäftsführer Fabian Grund.

An den Standorten, für die keine Fortführungslösung gefunden werden konnte, beginnt ab heute ein Räumungsverkauf, der bis zur endgültigen Schließung, die für jeden Standort zu einem unterschiedlichen Datum stattfindet, fortgeführt wird. Den dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss nach der am 1. Oktober 2026 durch das Amtsgericht zur erwartenden Verfahrenseröffnung gekündigt werden. Nach Abschluss des Räumungsverkaufs werden die betreffenden Filialen geschlossen und an die jeweiligen Vermieter übergeben.

Für die Standorte, für die noch keine abschließende Entscheidung getroffen wurde, werden die Gespräche weitergeführt. Die Prüfung der einzelnen Filialperspektiven ist dabei ein wesentlicher Baustein der umfassenden Sanierung des Unternehmens. Parallel arbeitet die Geschäftsführung gemeinsam mit den Restrukturierungsexperten intensiv daran, die weiteren Maßnahmen der Sanierung umzusetzen und den Prozess erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Die Beteiligten sind zuversichtlich, hierzu in Kürze weitere Ergebnisse vorlegen und die Sanierung anschließend zeitnah abschließen zu können. Sobald die noch offenen Gespräche und der Gesamtprozess zu Ergebnissen geführt haben, wird die Geschäftsführung darüber informieren.

„Unser Ziel bleibt es, dem fortgeführten Filialnetz eine wirtschaftlich nachhaltige Perspektive zu geben und das Unternehmen auf eine tragfähige Grundlage zu stellen. Die bislang erzielten Ergebnisse sind dafür ein wichtiger Schritt. Nun gilt es, auch die noch offenen Fragen zügig zu klären und die Sanierung von KODi erfolgreich abzuschließen“, so Fabian Grund weiter.

Die Mitarbeitenden wurden heute über den Verfahrensstand und die weiteren Schritte informiert. Mit dem Ende des Insolvenzgeldzeitraums am 30. September 2026 werden ihre Löhne und Gehälter wieder aus dem laufenden Geschäftsbetrieb bezahlt.

Hintergrund:

Die Kodi Handels GmbH („KODi“) hatte beim Amtsgericht in Halle/Salle im Juli 2026 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht hat dem Antrag entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Damit bleibt die Geschäftsführung weiterhin voll handlungs- und weisungsbefugt und führt das Unternehmen unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters eigenverantwortlich weiter. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Prof. Dr. Lucas F. Flöther von der Kanzlei Flöther & Wissing bestellt. Er begleitet das Verfahren unabhängig und überwacht die Geschäftsführung im Interesse der Gläubiger. Mit dem Schritt reagiert das Unternehmen auf die anhaltend schwierigen Rahmenbedingungen im deutschen Einzelhandel. Neben einer unverändert schwachen Konsumstimmung belasten insbesondere der zunehmende Wettbewerbsdruck durch digitale Geschäftsmodelle, hohe Energiekosten, steigende Lohnnebenkosten sowie gleichzeitig hohe Mietkosten das Unternehmen erheblich. Im eigenverwalteten Insolvenzverfahren wird KODi von der Insolvenz- und Sanierungskanzlei AndresPartner unterstützt, die auch die unabhängig hiervon laufende Sanierung der Schwestergesellschaft MÄC GEIZ begleitet. Dies erfolgt, um den insolvenzrechtlichen Besonderheiten und den daraus resultierenden Pflichten Rechnung zu tragen. Das Team verfügt über langjährige Erfahrung in der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen und hat bereits zahlreiche Transformationsprozesse begleitet, darunter auch bei namhaften Einzelhandelsunternehmen unterschiedlicher Marktsegmente.

Weitere Informationen:

Die Kodi Handels GmbH mit Sitz in Landsberg / Oberhausen versorgt seit 1981 Kundinnen und Kunden mit vielen Produkten des Alltags. Das Haushalts- und Drogeriesortiment umfasst mehr als 2.700 Artikel unter anderem aus den Bereichen Reinigen, Kochen, Dekorieren, Heimwerken, Textilien und Lebensmittel. Das Unternehmen setzt dabei auf namhafte Herstellermarken und attraktive Eigenmarken. KODi betreibt aktuell bundesweit 144 Filialen, mit Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen. Das Unternehmen hat derzeit knapp 1.200 Beschäftigte. Internet: www.kodi-unternehmen.de und www.kodi.de

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