Traditionsreicher Förderanlagenbauer in der Sanierung: WUTRA Fördertechnik GmbH nutzt gerichtliches Verfahren in Eigenverwaltung

06.07.2026

• Geschäftsbetrieb läuft ohne Einschränkungen weiter

• Löhne und Gehälter gesichert

• Haupt-Krisenursache: wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen

(Wurzen, 06. Juli 2026) Das Amtsgericht Leipzig hat für die WUTRA Fördertechnik GmbH ein gerichtliches Sanierungsverfahren angeordnet: Mit Beschluss vom 11.06.2026 kam es damit dem Antrag des Unternehmens auf eine Sanierung in Eigenverwaltung nach. Als Kontrollinstanz im Sinne der Gläubiger wurde dabei Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus von der Kanzlei VOIGT SALUS zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Der regionale Anlagenbauer geriet insbesondere durch die Investitionszurückhaltung seiner Kunden und den gestiegenen internationalen Wettbewerbsdruck in wirtschaftliche Schieflage. Ziel des vorläufigen Sanierungsverfahrens ist es nun, das Unternehmen neu aufzustellen. Die Eigenverwaltung bietet dafür den geeigneten Rahmen, das vorhandene Sanierungspotenzial schnell und effektiv auszuschöpfen.

Die Fortführungsaussichten sind grundsätzlich gegeben. Mitarbeiter, Kunden und Partner wurden bereits über die Lage informiert und stehen hinter dem Unternehmen. Die Zusammenarbeit mit den Lieferanten und weiteren Gläubigern ist vertrauensvoll. Daneben wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser ist gesprächsbereit und trägt das gerichtliche Sanierungsverfahren des Unternehmens mit. „Der Rückhalt von allen Seiten bedeutet uns sehr viel und gibt uns die nötige Kraft und Zuversicht für die nächsten Schritte. Besonders möchte ich unseren Mitarbeitern danken: Ihre Loyalität, ihre Treue und ihr täglicher Einsatz ermöglichen es uns, die Neuaufstellung entschlossen anzugehen. Gemeinsam richten wir nun den Blick nach vorn und stellen die Weichen für die Zukunft“, sagt Katrin Weist, Geschäftsführerin von WUTRA.

Geschäftsbetrieb läuft weiter; Sanierungsmöglichkeiten werden ausgelotet

Erste Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmens wurden bereits eingeleitet: Der Geschäftsbetrieb wird auch im vorläufigen Verfahren vollumfänglich fortgesetzt. Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind über das vorfinanzierte Insolvenzgeld gesichert. Darüber hinaus sind bereits erste Erfolge beim Eintritt in neue Märkte erkennbar. Rechtliche Unterstützung im Rahmen der vorläufigen gerichtlichen Sanierung erhält die eigenverwaltende Geschäftsführung durch Rechtsanwalt Stefan Ettelt und sein Team um die Rechtsanwältinnen Ines Adam und Julia Schilling von der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt. Kaufmännisch begleitet wird das Unternehmen von Simon Leopold und dem Team der ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG. Die Experten unterstützen beim Controlling, bei der Erstellung von Liquiditätsplanungen und der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Aufgabe des Sanierungsteams ist es, in den kommenden Wochen alle Sanierungsmöglichkeiten zu prüfen. Als Optionen stehen eine finanz- und leistungswirtschaftliche Reorganisation mittels eines Sanierungsplans oder der Einstieg eines Investors offen. Angepeilt werden für den Betrieb dabei unter anderem die Steigerung der Gesamtleistung, die Erschließung neuer Märkte und der Ausbau bestehender sowie der Aufbau neuer Kundenbeziehungen.

Investitionszurückhaltung der Kunden belastet den Betrieb

WUTRA gibt es in der aktuellen Konstellation seit 2018, hat jedoch Wurzeln, die bis ins Jahr 1889 reichen. Heute hat sich der traditionsreiche Metallbauer auf Förderanlagen für Industrieunternehmen, etwa im Bereich Transport- und Prozesstechnik für Schüttgüter spezialisiert. Dazu zählen neben Transport und Dosierung unter anderem auch Mischen, Heizen, Kühlen und Verdichten. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens wurden insbesondere durch die deutlich verschlechterte gesamtwirtschaftliche Lage hervorgerufen. Diese führte seit Mitte 2025 zu einem signifikanten Rückgang der Auftragseingänge. Wesentliche Ursache hierfür war insbesondere der allgemeine konjunkturelle Abschwung in wichtigen Abnehmerbranchen. Infolgedessen wurden geplante Investitionen und Projekte zurückgestellt oder vollständig gestrichen. Weitere Belastungen ergaben sich aus dem verstärkten internationalen Wettbewerbsdruck, den steigenden Material-, Arbeits- und Energiekosten sowie den anhaltenden Störungen in den Lieferketten. Außergerichtliche Maßnahmen konnten die daraus resultierende Unterauslastung der vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichend kompensieren. Um die Fortführung des Betriebs nicht zu gefährden, hatte sich die Geschäftsleitung daher frühzeitig entschieden, ein Eigenverwaltungsverfahren einzuleiten.

Über WUTRA

Die Wurzeln der WUTRA Fördertechnik GmbH reichen mehr als 130 Jahre zurück. Seither hat sich das Unternehmen zu einem Spezialisten für die Entwicklung und Fertigung leistungsstarker Transportanlagen und Fördertechnik für Schüttgüter, Dosierung, Temperierung und Materialhandling entwickelt. Die Produkte werden heute weltweit in unterschiedlichen Branchen erfolgreich eingesetzt. Das Leistungspaket reicht von der Planung und Konstruktion über die Fertigung und Lieferung bis zur Montage, Inbetriebnahme und Wartung der Anlagen. Darüber hinaus übernimmt WUTRA auch Aufträge in Lohnarbeit. Das Unternehmen besitzt zahlreiche Fertigungsmöglichkeiten, darunter: Brennen, Sägen, Fräsen, Bohren, Kanten, Drehen, Schweißen, Metallbau und Veredeln von Oberflächen.

Über Kulitzscher & Ettelt

Die Sozietät der Rechtsanwälte Kulitzscher & Ettelt wurde bereits im Jahr 1968 gegründet und verfügt über Standorte in Dresden sowie Döbeln. In der Sozietät arbeiten zurzeit sechs anwaltliche Berufsträger. Mit dem Standort Dresden hat sich die Kanzlei bundesweit auf Sanierungsprozesse spezialisiert. Die Sanierungsabteilung leitet der Inhaber der Kanzlei, Herr Rechtsanwalt Stefan Ettelt. Er wird dabei von zwei weiteren Rechtsanwältinnen unterstützt. Mit mehr als 326 eingeleiteten Insolvenzverfahren, der Mitwirkung in insgesamt 61 Gläubigerausschüssen und der Durchführung von mittlerweile 18 sog. Schutzschirmverfahren sowie 65 Eigenverwaltungsverfahren ist die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt deutschlandweit führend im Sanierungsbereich. Die Kanzlei wurde im März 2015 vom Finance Magazine als eine der Top 5 Beraterkanzleien in Deutschland für ESUG-Verfahren ausgezeichnet.

Über die Kanzlei VOIGT SALUS.

Die an mehreren Standorten ansässige Kanzlei VOIGT SALUS ist bereits in mehr als 2.500 Restrukturierungs- und Sanierungsverfahren als Berater, Eigenverwalter, Sachwalter und Insolvenzverwalter tätig gewesen. Kanzleigründer Joachim Voigt-Salus und sein engagiertes Team verfügen über die nötige Erfahrung, um auch bei der Krise großer Unternehmen innerhalb kürzester Zeit einen Sanierungsprozess erfolgreich und nachhaltig zu gestalten. Unterstützt wird Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus im aktuellen Mandat von seiner Kollegin Rechtsanwältin Stephanie Hotopp.

Über die ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG

ABG Consulting-Partner hat sich seit mehr als 20 Jahren auf die Unterstützung von Unternehmen spezialisiert. Ziel ist die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und Neuausrichtung der Unternehmen für den erfolgreichen Bestand am Markt. Die Leistungen reichen dabei von der strategischen Beratung über die kaufmännische Begleitung und die Entwicklung von Sanierungsplänen bis hin zur Investoren- oder Finanzierungssuche. Durch die Zugehörigkeit zum Beratungsverbund ABG-Partner mit seinen eigenständigen Gesellschaften in der Steuer- und Unternehmensberatung sowie in Marketing, Recht und Wirtschaftsprüfung kann jederzeit auf ergänzende Fachexpertise zurückgegriffen werden.

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