SGF stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung
Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen der Geschäftsführung werden fortgesetzt
Am 27. August 2025 hat die Süddeutsche Gelenkscheibenfabrik GmbH & Co. KG (SGF) mit Sitz in Waldkraiburg (Bayern) beim Amtsgericht Mühldorf am Inn einen Insolvenzantrag auf Eigenverwaltung gestellt. Die Gesellschaft soll unter Aufsicht eines gerichtlichen Sachwalters saniert werden.
Die Belegschaft wurde am Folgetag in einer Mitarbeiterversammlung über das Eigenverwaltungsverfahren und die nächsten Schritte informiert. Die Löhne und Gehälter sind über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung gesichert.
Die SGF hat in Deutschland Standorte in Waldkraiburg, in Kraiburg am Inn sowie in Hamm in Westfalen, an denen insgesamt rund 500 Mitarbeiter beschäftigt werden. Zu der SGF-Gruppe gehören außerdem die SGF International Holding GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft, mit Tochtergesellschaften in Tschechien (SGF Services s.r.o.), in den USA (SGF North America, Inc.), in Japan (SGF Japan KK) und in China (SGF (Shanghai) International Trading Co., Ltd.) und in Thailand (SGF (Thailand) Co. Ltd.). Im Jahr 2024 wurden Umsatzerlöse in Höhe von rund 110 Millionen Euro erzielt. Die Auslandsgesellschaften sind von der Insolvenzsituation nicht betroffen.
Die wirtschaftliche Krise wurde durch die allgemein schwierige Lage im Bereich der Automobilindustrie ausgelöst. Der angestoßene Sanierungsprozess soll im Eigenverwaltungsverfahren fortgeführt werden.
Investor gesucht, um Potenziale der SGF Gruppe zu heben
„SGF hat in den letzten Monaten bereits auf die zuletzt immer größer werdenden Herausforderungen der Krisen reagiert und weitere Maßnahmen eingeleitet“, sagt die Geschäftsführung um Arne Festerling und Josef Wimmer. „Das Problem der SGF bestand zuletzt weniger auf der operativen Ebene, sondern mehr in der hohen Verschuldung und der damit verbundenen Kapitaldienstfähigkeit. Wir sind auch aufgrund des tatkräftigen und hervorragend ausgebildeten Personals weiterhin in der Lage, innovative Produkte mit den Kunden zu entwickeln und zu fertigen. Was wir brauchen ist ein Investor, der die Potentiale hebt und zielgerichtet in die Gruppe investiert.“
Das Insolvenzgericht Mühldorf am Inn hat Rechtsanwalt Michael Verken von der Kanzlei Anchor Rechtsanwälte zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
Der Investorenprozess wird bereits im vorläufigen Verfahren eingeleitet. Zum Generalbevollmächtigten werden die in der Automobilbranche sehr erfahrenen Frankfurter Sanierungsexperten Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Christoph Enkler und Sebastian Netzel von der Kanzlei Brinkmann & Partner bestellt. Sie unterstützen das Management im Investorenprozess. Die Gesellschaft wird weiterhin von Dr. Hendrik Boss und seinem Team von Taylor Wessing beraten.
Waldkraiburg, 29. August 2025