Schlussverteilung im Kriminalinsolvenzverfahren dima24.de – Insolvenzverwalter erzielt Quote von rund 34 Prozent für geschädigte Anleger

23.06.2026

▪ Rund 160 geschädigte Anleger erhalten Schlussverteilung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der dima24.de Vermögensberatung GmbH i.L.

▪ Insolvenzverwalter Rolf Pohlmann realisiert Insolvenzquote von rund 34 Prozent auf festgestellte Forderungen von rd. EUR 3,65 Mio.

▪ Verfahren ist Teil eines der größten Kapitalanlagebetrugs-Komplexe in Deutschland mit über 60 Einzelinsolvenzverfahren.

München, 22.06.2026 – Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der dima24.de Vermögensberatung GmbH i.L. (Amtsgericht München, Az. 1503 IN 967/15) nimmt Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann von der Kanzlei POHLMANN HOFMANN die Schlussverteilung vor. Rund 160 Gläubiger – nahezu ausschließlich geschädigte Privatanleger – erhalten eine Insolvenzquote von rund 34 Prozent auf festgestellte Forderungen in Höhe von rd. EUR 3,65 Mio. Der Auszahlbetrag beläuft sich auf EUR 1.226.007,11.

Hintergrund: Kapitalanlagebetrug im großen Stil

Die dima24.de Vermögensberatung GmbH war eine der zentralen Vermittlungsgesellschaften der sog. „dima24.de-Gruppe“. Das Geschäftsmodell:

Vermittlung von Beteiligungen am sog. „grauen Kapitalmarkt“ an Privatanleger, mit einem besonderen Lockmittel – dem Verzicht auf den üblichen Ausgabeaufschlag. Nach eigenen Angaben hatte die Gruppe insgesamt rd. EUR 2,3 Mrd. Anlegerkapital von mehr als 200.000 Anlegern eingeworben.

Jedenfalls ab dem Jahr 2008 vertrieb die Gruppe zunehmend Beteiligungen an „Schneeballsystemen“, hinter denen der Unternehmensgründer und Initiator selbst stand – darunter die NCI-, Selfmade-, Panthera- und Euro Grundinvest-Gruppe. Das Landgericht München I verurteilte die Verantwortlichen bereits am 18.08.2021 und 11.08.2023 rechtskräftig wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.

Komplexe Verfahrensabwicklung über ein Jahrzehnt

Das Insolvenzverfahren wurde am 25.05.2016 eröffnet. Rolf Pohlmann war bereits seit April 2015 als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig. Die Verfahrensabwicklung gestaltete sich außerordentlich komplex: Rund 38.000 Seiten Ermittlungsakte, 57 Beweismittelbände und umfangreiche Buchhaltungsdaten mit einem Datenvolumen von 3,3 Gigabyte mussten ausgewertet werden. Hinzu kamen koordinierte Verfahren in mehr als 60 Parallelinsolvenzverfahren des Unternehmens-Konstrukts.

Ein wesentlicher Massezufluss gelang durch die konsequente Durchsetzung einer Darlehensforderung gegen eine Gesellschaft aus dem Unternehmensverbund in Höhe von EUR 1,5 Mio. zuzüglich Zinsen – ein Anspruch, den Pohlmann durch ein Arrestverfahren gesichert hatte. Die daraus realisierten Erlöse bildeten die Grundlage für die nun mögliche Schlussverteilung.

„Für die geschädigten Anleger war es ein langer Weg – fast zehn Jahre. Aber dieser Fall zeigt, was konsequente Anspruchsverfolgung auch in hochkomplexen Betrugsfällen leisten kann: Wir haben jeden Stein umgedreht, Buchhaltungsdaten rekonstruiert, Anfechtungsansprüche durchgesetzt und Verfahren im gesamten Unternehmens-Konstrukt koordiniert. Eine Quote von rund 34 Prozent in einem solchen Kriminalinsolvenzverfahren ist kein Selbstläufer – sie ist das Ergebnis jahrelanger, konsequenter Arbeit.“

– Rolf G. Pohlmann, Insolvenzverwalter

Tabellenforderungen und Verteilung

Im Verfahrensverlauf wurden insgesamt 159 Forderungen in einer Gesamthöhe von rd. EUR 9,6 Mio. zur Insolvenztabelle angemeldet. Nach eingehender Prüfung – insbesondere im Licht der rechtskräftigen Strafurteile – konnten Forderungen in Höhe von rd. EUR 3,65 Mio. als Insolvenzforderungen i.S.d. § 38 InsO festgestellt werden. Der Auszahlbetrag der Schlussverteilung beläuft sich auf EUR 1.226.007,11, was einer Quote von 33,99 Prozent entspricht.

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