Rudolf Meyer Agrartechnik GmbH & Co. KG startet Sanierung in Eigenverwaltung
Halvesbostel / Hannover, 5. Februar 2026: Das Amtsgericht Tostedt hat mit Beschluss vom 2. Februar 2026 (Az. 22 IN 23/26) die vorläufige Eigenverwaltung über das Vermögen der Rudolf Meyer Agrartechnik GmbH & Co. KG angeordnet. Ziel des Verfahrens ist eine nachhaltige operative und finanzielle Sanierung des Unternehmens sowie der langfristige Erhalt des Geschäftsbetriebs und der Arbeitsplätze.
Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden sind über das Insolvenzgeld gesichert.
Das familiengeführte Unternehmen wurde im Jahr 1934 gegründet und ist heute ein regional führender Anbieter für den Handel, die Wartung und Reparatur von Landmaschinen sowie für den Vertrieb von Ersatzteilen und Zubehör. Die Gesellschaft erzielte zuletzt einen Jahresumsatz von rund 17,5 Mio. Euro und beschäftigt aktuell 56 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten Halvesbostel und Sottrum.
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind maßgeblich auf die derzeit angespannte Marktsituation in der Agrar- und Landtechnikbranche zurückzuführen. Investitionszurückhaltung bei landwirtschaftlichen Betrieben, steigende Kosten für Energie, Personal und Finanzierung sowie ein intensiver Wettbewerbs- und Preisdruck haben die Ertragslage erheblich belastet. Hinzu kommt eine hohe Kapitalbindung im Neumaschinengeschäft, die die Liquiditätssituation zusätzlich verschärft hat.
Die Geschäftsführerin Sandra Meyer erklärt: „Die Entscheidung für die Eigenverwaltung ist uns nicht leichtgefallen. Sie bietet jedoch die beste Möglichkeit, die notwendigen strukturellen Veränderungen zügig umzusetzen und das Unternehmen nachhaltig neu aufzustellen. Unser klares Ziel ist es, den Betrieb zu stabilisieren, das Vertrauen unserer Kunden und Partner zu sichern und möglichst alle Arbeitsplätze zu erhalten.“
Im Rahmen der Eigenverwaltung soll das Unternehmen operativ, strukturell und finanziell neu ausgerichtet werden. Das Sanierungskonzept sieht insbesondere eine konsequente Liquiditätssteuerung, strukturelle Kostenanpassungen, eine Optimierung der Standort- und Lagerstruktur sowie eine nachhaltige Entschuldung im Wege eines Insolvenzplans vor. Parallel werden Gespräche mit strategischen Partnern und potenziellen Investoren geführt.
Die rechtliche Begleitung des Eigenverwaltungsverfahrens erfolgt durch die auf Restrukturierungen und Eigenverwaltungsverfahren spezialisierte Kanzlei BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, unter der Federführung von Rechtsanwalt Nikolas Otto, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Rouven Quick.
Rechtsanwalt Nikolas Otto ergänzt: „Das operative Kerngeschäft ist grundsätzlich tragfähig. Die Eigenverwaltung schafft den notwendigen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen, um die Gesellschaft zukunftsfest neu aufzustellen und strukturelle Defizite nachhaltig zu beheben.“
Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Hendrik A. Könemann, Lüneburg, bestellt. Er verfügt über umfassende Erfahrung in Eigenverwaltungsverfahren sowie in der Sanierung mittelständischer Unternehmen, insbesondere im agrar- und industrienahen Umfeld, und begleitet das Verfahren im Interesse der Gläubiger.
