PLUTA-Sanierungsexperten Meyer und Dr. Brüninghoff starten Investorenprozess für Traditionsunternehmen Avermann
Osnabrück, 14. Januar 2026. Für die Avermann-Gruppe aus Osnabrück läuft derzeit ein strukturierter Investorenprozess. Nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung liegt der Fokus der PLUTA-Anwälte und Sanierungsexperten Stefan Meyer und Dr. Ria Brüninghoff auf der Erarbeitung einer tragfähigen Fortführungslösung. Der Betrieb beider Gesellschaften konnte unter den Bedingungen der vorläufigen Insolvenzverwaltung zwischenzeitlich erfolgreich stabilisiert werden und läuft uneingeschränkt weiter.
Das seit über 75 Jahren in Osnabrück ansässige Traditionsunternehmen Avermann hatte Anfang Dezember 2025 beim zuständigen Amtsgericht Osnabrück einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Die Anträge gelten für die Avermann Maschinenfabrik GmbH & Co. KG und die Avermann Betonfertigteiltechnik GmbH & Co. KG. Das Gericht hat den Anträgen entsprochen und Stefan Meyer, Partner der PLUTA Rechtsanwalts GmbH, als vorläufigen Insolvenzverwalter der Avermann Maschinenfabrik sowie Dr. Ria Brüninghoff, ebenfalls PLUTA-Partnerin, als vorläufige Insolvenzverwalterin der Avermann Betonfertigteiltechnik GmbH & Co. KG bestellt.
Insolvenzgeld sichert Löhne und Gehälter der Mitarbeiter
„Die Mitarbeiter und Kunden stehen hinter dem Unternehmen. Sie unterstützen das Verfahren vollumfänglich. Das ist nicht selbstverständlich, weswegen wir uns hierfür herzlich bedanken möchten“, erklären die Geschäftsführer Stephan Bocken und Timo Steinhauer. Im Rahmen der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung sind die fälligen Löhne und Gehälter der insgesamt 188 Mitarbeiter durch die Insolvenzgeldvorfinanzierung planmäßig ausgezahlt worden, was zur Beruhigung der Belegschaft beigetragen hat.
Parallel dazu hat der vorläufige Insolvenzverwalter Meyer mit seiner Kollegin Dr. Brüninghoff einen strukturierten M&A-Prozess für beide Gesellschaften gestartet. Dieser befindet sich noch in einem frühen Stadium. Zu ersten laufenden Gesprächen und Verhandlungen können aktuell zudem keine weiteren Angaben aufgrund bestehender Vertraulichkeitsvereinbarungen gemacht werden.
„Unsere Aufgabe ist es, den laufenden Betrieb zu sichern und gleichzeitig alle Optionen für eine langfristige Fortführung sorgfältig zu prüfen und wenn möglich umzusetzen. Ziel von Geschäftsführung und vorläufiger Insolvenzverwaltung ist weiterhin ein bestmöglicher Erhalt der Unternehmen und ihrer Arbeitsplätze. Daran arbeiten wir mit Hochdruck“, erklärt Rechtsanwalt Meyer. PLUTA-Rechtsanwältin Dr. Brüninghoff ergänzt: „Wir wollen für den Traditionsbetrieb eine Lösung im Interesse der Beschäftigten und der Gläubiger erarbeiten. In den kommenden Wochen werden wir die Verhandlungen mit Investoren versuchen zu forcieren, um so schnell wie möglich Lösungen zu finden.“
