Havanna-Importeur 5th AVENUE: Insolvenzverfahren eröffnet

04.11.2026

EU-Sanktionen gegen einen mittelbaren Gesellschafter blockieren Konten und Warenlager eines wirtschaftlich gesunden Unternehmens

Waldshut-Tiengen | Freiburg im Breisgau, 03.11.2026 – Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen – Insolvenzgericht – hat am 01.11.2026 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 5th AVENUE PRODUCTS TRADING-GMBH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. André Berbuer von der Freiburger Wirtschaftskanzlei BSK Berbuer Speier Kuhn. Er hatte das Unternehmen bereits im Eröffnungsverfahren als sogenannter starker vorläufiger Insolvenzverwalter begleitet.

Die 5th Avenue Products Trading GmbH ist exklusiver Importeur der kubanischen Habanos- Zigarren für Deutschland, Österreich und Polen. Das Unternehmen wurde 1989 von dem Schweizer Zigarrenunternehmer Heinrich Villiger gemeinsam mit dem kubanischen Unternehmen gegründet, das heute als Habanos S.A. bekannt ist. Es vertreibt 27 Marken, darunter Cohiba, Montecristo und Romeo y Julieta, und beliefert rund 1.500 Fachhändler und Geschäftspartner, zum Teil exklusiv. Am Sitz in Waldshut-Tiengen sind rund 50 Mitarbeiter beschäftigt.

Zahlungsunfähig trotz ausreichender Liquidität

In aller Regel wird ein Insolvenzantrag gestellt, weil einem Unternehmen die Liquidität ausgegangen ist. Bei der 5th AVENUE liegt der Fall anders: Das Unternehmen ist wirtschaftlich gesund und verfügt über komfortable Liquiditätsreserven sowie ein volles Lager. Über beides darf es jedoch aktuell nicht verfügen.

Ursache der Insolvenz sind ausschließlich Sanktionen der Europäischen Union gegen einen mittelbaren Gesellschafter. Infolge dieser Sanktionen gelten die Vermögenswerte der Gesellschaft bis auf weiteres als eingefroren. Ohne Zustimmung der zuständigen Behörden dürfen weder Lieferanten bezahlt noch Löhne und Gehälter ausgezahlt werden. Auch die Zigarren im Lager dürfen nicht an den Handel ausgeliefert werden, der seit Monaten händeringend auf die Ware wartet. Das Unternehmen ist damit im Rechtssinne zahlungsunfähig – nicht, weil es nicht zahlen kann, sondern weil es nicht zahlen darf.

Hintergrund der Sanktionen

Die Sanktionen richten sich gegen den mutmaßlich kambodschanisch-chinesischen Unternehmer Chen Zhi und die von ihm gegründete kambodschanische Prince Holding Group. USJustizbehörden werfen ihm unter anderem Betrug und Menschenhandel vor. Über eine Vielzahl über den gesamten Globus verteilter Holdinggesellschaften soll Chen Zhi mittelbar an der 5th AVENUE beteiligt sein. Rechnet man diese Beteiligung über sämtliche Gesellschafterebenen durch, entfällt auf ihn jedoch nur ein geringer Anteil, der ihm keine Kontrolle über das Unternehmen vermittelt. Der 5th AVENUE selbst, ihren unmittelbaren Gesellschaftern und dem Management ist kein Fehlverhalten vorzuwerfen.

„Die Sanktionen gehen in diesem Fall aus meiner Sicht über ihr Ziel hinaus", sagt Insolvenzverwalter Dr. André Berbuer. „Der sanktionierte mittelbare Gesellschafter hatte nach meinen Kenntnissen schon vor dem Insolvenzantrag keinen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen. Allerspätestens mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist jeder Zugriff von Gesellschaftern auf das Vermögen der Gesellschaft ausgeschlossen. Den beteiligten deutschen Behörden ist dabei kein Vorwurf zu machen. Sie stehen vor derselben Schwierigkeit wie wir: Der Gesetzgeber hat für den Umgang mit sanktionsbedingt eingefrorenem Vermögen innerhalb und außerhalb von Insolvenzverfahren keinen hinreichenden rechtlichen Rahmen geschaffen. So ist insbesondere unklar, wie der Insolvenzverwalter mit eingefrorenen Sachwerten verfahren darf. Die Insolvenzordnung schreibt hier eine Verwertung durch den Verwalter vor. Eine entsprechende ausdrückliche Regelung fehlt jedoch im deutschen und europäischen Sanktionenrecht.“

Abstimmung mit den Behörden

Seit Beginn des Eröffnungsverfahrens steht der Insolvenzverwalter in enger Abstimmung mit den zuständigen deutschen Behörden. Er setzt sich unter Zuhilfenahme renommierter Experten für nationales und internationales Sanktionsrecht auf allen geeigneten Ebenen und mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln dafür ein, dass die Vermögenswerte der Gesellschaft freigegeben werden. In einem eigens für diesen Fall geschaffenen Abstimmungsverfahren geben die Behörden einzelne Zahlungen, etwa für Löhne und Gehälter, nach eingehender Einzelfallprüfung frei. Das funktioniert dank der konstruktiven Zusammenarbeit mit den Ansprechpartnern auf Behördenseite für einige Zeit, ist aber für beide Seiten mit erheblichem personellem und zeitlichem Aufwand verbunden. Als Dauerlösung für den laufenden Betrieb eines Handelsunternehmens ist dieses Verfahren nicht geeignet. Ziel ist daher eine tragfähige Lösung, die dem Unternehmen möglichst schnell die Rückkehr zum regulären Geschäftsbetrieb ermöglicht.

Auswirkungen auf Fachhandel und Steueraufkommen

Betroffen sind nicht nur die rund 50 Arbeitsplätze in Waldshut-Tiengen. Die belieferten Fachhändler erhalten seit Monaten keine Ware und können nicht auf eine andere Bezugsquelle ausweichen. Sie beschäftigen zusammen eine hohe dreistellige Zahl von Mitarbeitern; auch ihnen droht eine wirtschaftliche Schieflage. Bereits jetzt ist mit Folgeinsolvenzen im Handel zu rechnen. Damit ist der deutsche Markt für kubanische Premiumzigarren insgesamt gefährdet.

Hinzu kommt das Steueraufkommen: Allein mit den von der 5th AVENUE vertriebenen Waren nimmt der Bund jährlich Tabaksteuer in siebenstelliger Höhe ein.

„Gerade in Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte wäre es bedauerlich, wenn ein gesundes Unternehmen, hunderte Arbeitsplätze im Fachhandel und ein siebenstelliges Tabaksteueraufkommen an einer Regelungslücke scheiterten und ein vom Gesetzgeber nicht bedachter Dominoeffekt einen gesamten Handelsbereich nachhaltig zerstörte", meint Sanierungsanwalt Basil Speier von BSK Berbuer Speier Kuhn. „Wir arbeiten unter Hochdruck und auf sämtlichen Ebenen an einer zügigen Lösung, damit der Fachhandel wieder beliefert werden kann und der GAU ausbleibt."

Über Dr. André Berbuer

Dr. André Berbuer ist Rechtsanwalt und Partner bei BSK und verfügt über jahrelange Erfahrung in der Insolvenzverwaltung. Er wird von verschiedenen baden-württembergischen Insolvenzgerichten regelmäßig zum Insolvenzverwalter oder Sachwalter in Insolvenz- oder Eigenverwaltungsverfahren bestellt. Er hat in der Vergangenheit bereits erfolgreich Insolvenzverfahren geführt, die durch das Einfrieren von Vermögenswerten ausgelöst wurden, und ist mit der Tabakbranche vertraut.

Über BSK Berbuer Speier Kuhn

BSK ist eine auf Restrukturierung und Sanierung im Mittelstand spezialisierte Wirtschaftskanzlei mit verschiedenen Standorten in Baden. www.bsk-partner.de

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