Geschäftsbetrieb des insolventen energiehaus Blechinger soll weitergeführt werden
25.11.24, Wolfsburg: Mit Beschluss vom 21. November 2024 hat das Amtsgericht Wolfsburg über das Vermögen der energiehaus Blechinger GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Justus von Buchwaldt von der Restrukturierungskanzlei BBL in Hannover bestellt.
Von Buchwaldt und sein Kollege Georg Schloenbach haben sofort vor Ort mit der Situationsanalyse begonnen und eine Betriebsversammlung abgehalten. „Wir sondieren derzeit die Lage, um uns ein umfassendes Bild über die Situation des Unternehmens machen zu können. Ziel ist es, den Betrieb nach Möglichkeit zu erhalten“, erklärt der vorläufige Insolvenzverwalter.
Die Ansprüche der Mitarbeiter sind über das sogenannte Insolvenzgeld für drei Monate bis einschließlich Januar 2025 gesichert. In dieser Zeit kann das Unternehmen die Kostenentlastung nutzen, um sich zukunftssicher aufzustellen. Zunächst müsse der in Stocken geratene Geschäftsbetrieb wieder aufgenommen werden. „Die nächsten Wochen und die Gespräche mit bereits vorhandenen Interessenten am Unternehmen werden zeigen, ob und welche Sanierungsmöglichkeiten bestehen,“ so von Buchwaldt.
Die energiehaus Blechinger GmbH vertreibt, plant und realisiert mit derzeit 81 Mitarbeitern Projekte im Bereich Bau von Photovoltaikanlagen. Der Umsatz lag im Jahr 2023 noch bei rd. 22,9 Mio. EUR, ist aber 2024 erheblich (voraussichtlich auf rd. 15,5 Mio. EUR) eingebrochen. Im Jahresdurchschnitt 2023 beschäftigte das energiehaus Blechinger noch rd. 125 Mitarbeiter und hatte einen weiteren Standort bei Hannover. Die angesichts des starken Umsatzeinbruchs in Teilen bereits umgesetzten Sanierungsmaßnahmen, wie die Schließung des Standorts Hannover und der Abbau von Arbeitsplätzen, hatten die nunmehr eingetretene Liquiditätskrise nicht abwenden können, was die Geschäftsführung zur Stellung des Insolvenzantrags veranlasste.
Die vorhandenen und teils angearbeitete Projekte müssen erneut kalkuliert werden und sollen für den Fall, dass diese kostendeckend abgearbeitet werden können, dann auch realisiert werden. Die Kunden werden dazu seitens des Unternehmens bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters baldmöglichst Informationen erhalten. „Aktuell bitten wir noch um etwas Geduld, um die Prüfungen sachgerecht abschließen zu können,“ so von Buchwaldt.
Justus von Buchwaldt und Georg Schloenbach sowie ihre Kollegen bei BBL verfügen über umfangreiche Erfahrung mit Insolvenzen in der Energiewirtschaft, dazu zählen etwa die Insolvenz der Eigensonne GmbH und der energiesun.