ESPRIT-Gläubigerausschüsse entscheiden sich einstimmig für das Angebot von Alteri Partners/CBR Fashion Group

12.08.2024

Düsseldorf, 9. August 2024 – Die Gläubigerausschüsse der sieben insolventen deutschen ESPRIT-Gesellschaften haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, eine Grundlagenvereinbarung („Term Sheet“) mit Alteri Partners/CBR Fashion Group zu unterzeichnen. Das Term Sheet enthält die wesentlichen kommerziellen Eckdaten für den Erwerb der ESPRIT-Markenrechte für Europa sowie weiterer immaterieller Vermögenswerte zum Zwecke eines späteren Relaunchs der Marke, sieht jedoch keine Weiterführung des Geschäftsbetriebs der insolventen Gesellschaften vor. Über die Konditionen der Offerte haben die Beteiligten Stillschweigen vereinbart. Die Zustimmung der Konzernholding ESPRIT Holdings Ltd. in Hongkong, die über die Markenrechte verfügt, ist erfolgt.

Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Wirkung zum 1. August 2024 die Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bei der ESPRIT Europe GmbH, Ratingen, sowie bei sechs weiteren deutschen Gruppengesellschaften des Modeunternehmens eröffnet. Wie seinerzeit mitgeteilt, hatte die Sanierungsgeschäftsführung nach einer Vorauswahl mit Zustimmung der Gläubigerausschüsse und des Sachwalters noch über zwei vorliegende Angebote verhandelt.

Der britische Private Equity Investor Alteri ist auf den europäischen Retailsektor spezialisiert. Seit 2018 zählt auch die deutsche CBR Fashion Group („Cecil“, „Street One“) zum Portfolio des Investors.

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