ECKERT Rechtsanwälte vollziehen bei Klinikum Bad Bramstedt GmbH wichtigen Sanierungsschritt; Gläubiger stimmen Insolvenzplan zu
Bad Bramstedt, den 15. Oktober 2024. Das Amtsgericht Neumünster – Insolvenzgericht – hat im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 14. Oktober 2024 den Insolvenzplan für die Klinikum Bad Bramstedt GmbH bestätigt. Vorausgegangen war die Annahme des Plans durch die Gläubigerversammlung. Das Verfahren ist somit voraussichtlich Ende Oktober beendet.
Seitens ECKERT Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB wurde der Sanierungsprozess von unserem Gründungspartner Dr. Rainer Eckert sowie Michael Schütte als Generalhandlungsbevollmächtigte begleitet. Zusätzlich unterstützten Dorit Aurich, Ronja Bauer, Torss Nagel und Dr. Stefanie Zulauf aus dem Team ECKERT. Zum Sachwalter wurde Stefan Denkhaus, Rechtsanwalt in der Kanzlei BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN (BRL) bestellt.
Dr. Rainer Eckert kommentiert das Verfahren: „Ziel des Verfahrens war es, das Klinikum durch einen fundierten Insolvenzplan wirtschaftlich zu stärken und neuaufzustellen. Die Bestätigung des Plans durch das Gericht und die Gläubigerversammlung zeigt, dass dies geglückt ist. Ich bedanke mich bei Michael Schütte für die hervorragende Zusammenarbeit sowie ebenso bei Dorit Aurich, Ronja Bauer, Torss Nagel und Dr. Stefanie Zulauf für ihre wertvolle Unterstützung.“
Michael Schütte führt weiter aus: „Fachkräftemangel, steigende Investitionskosten sowie eine unsichere gesundheitspolitische Lage - die Zeiten sind für alle Krankenhäuser nicht leicht. Das Insolvenzverfahren war notwendig und richtig, um konkrete Handlungsschritte zu erarbeiten und so weiter zur Versorgungssicherheit in der Region beitragen zu können.“