Alle insolventen Hotels der REVO Hospitality Group laufen stabil und können gebucht werden

06.02.2026

Auszahlung des Insolvenzgelds ist erfolgt /

Partner, Lieferanten und Mitarbeiter unterstützen eine nachhaltige Sanierung Berlin, 5. Februar 2026 – Die Geschäftsbetriebe der insolventen Hotels der REVO Hospitality Group konnten stabilisiert werden. Die Hotels bleiben geöffnet und können uneingeschränkt gebucht werden. Lieferanten und Mitarbeiter unterstützen eine Sanierung in Eigenverwaltung. An die betroffenen rund 5.500 Mitarbeiter wurde das Insolvenzgeld ausgezahlt. Buchungszahlen zeigen die Beliebtheit bei Gästen und Investorenanfragen das Interesse von Partnern.

"Seit Anmeldung der Insolvenz vor rund zwei Wochen haben wir zahlreiche Gespräche mit Partnern, Lieferanten und Mitarbeitern geführt und Abläufe neu geordnet. Nahezu alle Beteiligten unterstützen eine nachhaltige Sanierung, um die wirtschaftlichen Probleme bis zum Sommer zügig zu lösen. Lieferanten beliefern uns weiter und die Mitarbeiter arbeiten sehr engagiert, um unsere Gäste bestens zu bedienen", erklärte Rechtsanwalt Dr. Gordon Geiser von GT Restructuring, der zusammen mit seinem Kollegen Dr. Benedikt de Bruyn für die Dauer der Eigenverwaltung zum Geschäftsführer der entsprechenden Gesellschaften berufen wurde.

Als vorläufige Sachwalter setzte das Amtsgerichts Charlottenburg Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini von Görg für die H-Hotels und Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther von Flöther & Wissing für die weiteren Hotels der Gruppe ein, die die Eigenverwaltung überwachen.

Auf der Plattform booking.com können alle insolventen Hotels nach einigen Tagen Unterbrechung wieder gebucht werden. Nachdem die Bundesagentur für Arbeit das Insolvenzgeld bis einschließlich März genehmigt hatte, wurden die Januar-Gehälter ausgezahlt.

"Wir erhalten zahlreiche Anfragen von Investoren und führen bereits erste Gespräche.

Auch ein international renommierter Berater für den M&A Prozess wurde bereits beauftragt. Sowohl bestehende wie neue Partner sind an den Hotels interessiert und wollen sich engagieren. Deshalb sind wir sehr zuversichtlich, die Gesellschaften wieder solide und wettbewerbsfähig aufzustellen, damit sie zeitnah die Eigenverwaltung verlassen können", so Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn.

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